Betreff
Bericht zu Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als Ergänzung zum Jugendförderplan
Vorlage
020/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Themenkomplex 1 auszuwählen als Grundlage für einen zu erarbeitenden Lebenslagenbericht im Leistungsbereich Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. Er beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes ein Planungskonzept für die Erarbeitung eines Lebenslagenberichtes zu erstellen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses 2021 BV 063-2020 (Arbeitsplan des JHA 2021) ist die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt worden einen Vorschlag zu unterbreiten, wie der  Prozess der Erarbeitung eines Lebenslagenberichtes für die Leistungsbereiche Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gemäß §§ 11-14 SGB VIII gestaltet werden könnte.

 

Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat zu Beginn des Jahres ihre Arbeit unter externer Begleitung aufgenommen. 

 

Grundlegend sind anfangs folgende Fragen geklärt worden.

 

  1. Was sind Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen?

 

  1. Wie ist das Selbstverständnis der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit /des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Oder-Spree?
  2. Was sind die die aktuellen Inhalte des Jugendförderplans in seiner Funktion als Steuerungsinstrument? Welches Verständnis hat das Jugendamt des Landkreises bezüglich der Wahrnehmung seiner Steuerungs- und Planungsverantwortung.

 

Diese drei Dimensionen sind ins Verhältnis gesetzt und Erkenntnisse abgeleitet worden, mit dem Ziel das System der Angebote nach § 11-14 SGB VIII in den nächsten Jahren qualitativ weiter zu entwickeln.

 

Im Prozess der Erarbeitung dieses Vorschlages durch die Verwaltung wurde deutlich, dass sich eine hohe Komplexität aus dem System dieser Dimensionen ergibt. Nachdem eine große Breite und Vielfalt an Themen aufgemacht wurde (siehe Punkt VI der Anlage), die sich innerhalb dieses Systems bewegen, hat die Arbeitsgruppe eine Priorisierung vorgenommen.

 

Hier waren folgende Fragestellungen (Indikatoren) handlungsleitend:

 

  1. Worin steckt das höchste Entwicklungspotenzial für die Weiterentwicklung dieser Leistungsbereiche?
  2. Was kann mit den vorhandenen Ressourcen des Jugendamtes, der Kommunen und der Träger der freien Jugendhilfe im Prozess der Entwicklung eines Lebenslagenberichtes geleistet werden?

 

Im Ergebnis der Priorisierung haben sich zwei Themenkomplexe ergeben:

 

Themenkomplex  1:

Sind die Angebote der JA/JSA derart räumlich, zeitlich, finanziell ausgestattet, dass eine Teilhabe der jungen Menschen, die Angebote nutzen möchten, gesichert ist?

Welchen Einfluss hat der Übergang vieler Schulen zum Ganztagsbetrieb auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit?

Welchen Einfluss hat der ländliche/ städtische Wohnort junger Menschen?

Sind Bildungs- und Freizeitangebote Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit attraktiv genug i.V. zu kommerziellen Angeboten? (Dies ist nicht im Sinne des Kopierens gemeint, sondern eher im Anregen lassen/ im Lernen und im Nutzen.)

Themenkomplex 2:

Welche Effektivitäts- und Effizienzgewinne können durch neue Settings digitaler Angebote in der KJA/JSA erzielt werden?

Welchen Einfluss hat die Netzabdeckung im LOS auf Seiten der Fachkräfte und der jungen Menschen?

Wie verfügbar ist notwendige Hardware bei Fachkräften und jungen Menschen?

Wie befähigt sind Fachkräfte, Angebote sozialer Arbeit auch im digitalen Setting anzubieten?

 

Die Konzentration auf einen Themenkomplex ist erforderlich. Aus fachlich-inhaltlicher Sicht schlägt die Verwaltung vor, die Lebenslagen entlang des Themenkomplexes 1 zu betrachten und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für die weitere Angebotsentwicklung abzuleiten. Die strategische Planung des Prozesses zur Entwicklung eines Lebenslagenberichtes in Verbindung mit dem Themenkomplex 1 wird im zu erarbeitenden Planungskonzept dargestellt.  

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ergeben sich in dieser Phase keine haushaltsrelevanten finanziellen Auswirkungen. Mögliche finanzielle Auswirkungen werden in dem zu beschließenden Planungskonzept transparent gemacht.

Anlage:

Anlage 1 - Ergebnisse des extern begleiteten Prozesses zur Entwicklung eines Vorschlages zur Erarbeitung eines Berichtes zu Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als Anlage zum Jugendförderplan