Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die in den Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität, der Schaffung baulicher Voraussetzungen und in Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2022 und Folgejahre aufzunehmen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.

 

In der Prioritätenliste wird der mittel- und langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt. Die Prioritäten wurden nach Dringlichkeit der Maßnahmen gesetzt.

 

Die Abgeordneten werden frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen. Die Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von

Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.

 

Der Entwurf der Prioritätenliste wird auch den Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten sie Gelegenheit zur Meinungsäußerung.

 

Auf der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am 23.06.2020 durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 026/006.1/2020) überarbeitet und fortgeschrieben.

Maßnahmen, für die in der Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in dieser Prioritätenliste.

Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue Maßnahmen ergänzt. Diese sind in den Anlagen 1 und 2 als neu gekennzeichnet. Die Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 3 der Anlagen 1 und 2 enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme.  Durch das Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw. Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für Hochbaumaßnahmen und  den Ausbau von Kreisstraßen.

Die Anlagen 1a und 2a enthalten die ausführlichen Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe Maßnahme-Nr.).

 

Als neue Hochbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste 2022-2025 folgende Maßnahme aufgenommen:

 

- Einbaubau einer Klimaanlage ALM-Halle Fürstenwalde

 

Die neue Hochbaumaßnahme hat einen geschätzten Gesamtwertumfang von 630.000 €.

 

Als neue Straßenbaumaßnahmen wurden folgende Maßnahmen aufgenommen:

 

- K 6744-15 Straßenbau OD Reichenwalde

 

Bau von straßenbegleitenden Radwegen an folgenden Kreisstraßen:

- K 6727-10 L 422-Abzweig Buckow

- K 6727-20 Abzweig Buckow-Lindenberg

- K 6740-10 Demnitz-Steinhöfel

- K 6740-10 L38-Demnitz

- K 6744-15 Dahmsdorf-Reichenwalde

 

Insgesamt haben die neu in die Prioritätenliste aufgenommenen Straßenbaumaßnahmen einen geschätzten Gesamtwertumfang von 5.949.500 €.

Für alle neuen Maßnahmen sollen Fördermittel beim Land beantragt werden.

 

Bei einem Teil der Hoch- und Straßenbaumaßnahmen musste der geschätzte Mittelbedarf bei den bereits in der Prioritätenliste des Vorjahres enthaltenen Investitionsmaßnahmen nach oben korrigiert werden. Die Erhöhungen wurden bei den Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahme in den Anlagen 1 und 2 angemerkt.

 

Laut aktueller Kostenschätzungen betragen die Gesamtkosten für die in der Prioritätenliste aufgeführten Hochbaumaßnahmen 94.228.100 € und für die Straßenbaumaßnahmen 13.733.300 €.

 

Für die in der Prioritätenliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen rechnet das Fachamt mit Fördermitteln in Höhe von 6.407.700 €.

 

Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2022-2025 erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2022 bzw. den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023-2025ff. Die zeitliche Umsetzung der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen sowie von „freien“ liquiden Mitteln abhängig. Die Erfahrungen bei der Durchführung von Baumaßnahmen zeigen aber auch, dass sich der Beginn bzw. die Fertigstellung aus verschiedenen Gründen zeitlich nach hinten verschieben können.

 

Wie in den Vorjahren ist darauf hinzuweisen, dass die vorhandenen Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen, Fördermittel, liquide Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht ausreichen, um alle Maßnahmen der Prioritätenliste im Planungszeitraum umzusetzen.

Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2020 wird es zwar weiterhin investive Schlüsselzuweisungen geben. Die Aufnahme neuer Maßnahmen in die Prioritätenliste und die Verteuerung der beschlossenen Maßnahmen erhöhen jedoch den nicht gedeckten Finanzbedarf.

Daher müssen bei vollständiger Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden. Das könnte über die Aufnahme von Krediten oder über die Festsetzung einer höheren Kreisumlage, die für die Finanzierung von investiven Maßnahmen verwandt wird, erfolgen.

Dafür sind jeweils besondere Voraussetzungen notwendig. Für die Aufnahme von Investitionskrediten bedarf es einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung durch das Innenministerium. Dafür müssen ausgeglichene Haushalte vorgelegt und Nachweise der dauernden Leistungsfähigkeit erbracht werden.

Eine „investive Kreisumlage“ erfordert intensive Gespräche und Abstimmungen mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden unter Berücksichtigung der jeweiligen gemeindlichen Finanzsituation. Die Gemeinden haben sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass der Landkreis seinen erhöhten Finanzbedarf durch Kreditaufnahmen finanzieren soll.


Die Umsetzung der bisher beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste 2022-2025 fortgesetzt werden.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:         Prioritätenliste 2022-2025 - Investitionen Hochbau

Anlage 1a:       Begründungen zur Prioritätenliste 2022-2025 - Investitionen Hochbau

Anlage 2:         Prioritätenliste 2022-2025 - Investitionen Straßenbau

Anlage 2a:       Begründungen zur Prioritätenliste 2022-2025 - Investitionen Straßenbau