Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die in den Anlagen 1
und 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die
Maßnahmen entsprechend der Priorität, der Schaffung baulicher Voraussetzungen
und in Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden
Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2022 und Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am
19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff
beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch
den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des
Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.
In der Prioritätenliste wird der mittel- und
langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt. Die Prioritäten wurden
nach Dringlichkeit der Maßnahmen gesetzt.
Die Abgeordneten werden frühzeitig über den
im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um
die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen. Die
Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von
Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen
Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.
Der Entwurf der Prioritätenliste wird auch den
Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten sie Gelegenheit zur Meinungsäußerung.
Auf der Grundlage von Zuarbeiten der
Fachämter und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am 23.06.2020
durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 026/006.1/2020)
überarbeitet und fortgeschrieben.
Maßnahmen, für die in der Zwischenzeit
Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in
dieser Prioritätenliste.
Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue
Maßnahmen ergänzt. Diese sind in den Anlagen 1 und 2 als neu gekennzeichnet.
Die Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren
Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die
Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 3 der Anlagen 1 und 2
enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das Amt für Infrastruktur und
Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw. Schätzung der voraussichtlichen
Baukosten für Hochbaumaßnahmen und den
Ausbau von Kreisstraßen.
Die Anlagen 1a und 2a enthalten die
ausführlichen Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe
Maßnahme-Nr.).
Als neue Hochbaumaßnahme wurde in die
Prioritätenliste 2022-2025 folgende Maßnahme aufgenommen:
- Einbaubau einer Klimaanlage ALM-Halle
Fürstenwalde
Die neue Hochbaumaßnahme hat einen
geschätzten Gesamtwertumfang von 630.000 €.
Als neue Straßenbaumaßnahmen wurden folgende
Maßnahmen aufgenommen:
- K 6744-15 Straßenbau OD Reichenwalde
Bau von straßenbegleitenden Radwegen an folgenden Kreisstraßen:
- K 6727-10 L 422-Abzweig Buckow
- K 6727-20 Abzweig Buckow-Lindenberg
- K 6740-10 Demnitz-Steinhöfel
- K 6740-10 L38-Demnitz
- K 6744-15 Dahmsdorf-Reichenwalde
Insgesamt haben die neu in die
Prioritätenliste aufgenommenen Straßenbaumaßnahmen einen geschätzten
Gesamtwertumfang von 5.949.500 €.
Für alle neuen Maßnahmen sollen Fördermittel
beim Land beantragt werden.
Bei einem Teil der Hoch- und
Straßenbaumaßnahmen musste der geschätzte Mittelbedarf bei den bereits in der
Prioritätenliste des Vorjahres enthaltenen Investitionsmaßnahmen nach oben
korrigiert werden. Die Erhöhungen wurden bei den Begründungen zur Notwendigkeit
der Maßnahme in den Anlagen 1 und 2 angemerkt.
Laut aktueller Kostenschätzungen betragen die
Gesamtkosten für die in der Prioritätenliste aufgeführten Hochbaumaßnahmen
94.228.100 € und für die Straßenbaumaßnahmen 13.733.300 €.
Für die in der Prioritätenliste aufgeführten
Straßenbaumaßnahmen rechnet das Fachamt mit Fördermitteln in Höhe von 6.407.700
€.
Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste
2022-2025 erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2022
bzw. den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023-2025ff. Die zeitliche
Umsetzung der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich
von den jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen sowie
von „freien“ liquiden Mitteln abhängig. Die Erfahrungen bei der Durchführung
von Baumaßnahmen zeigen aber auch, dass sich der Beginn bzw. die Fertigstellung aus
verschiedenen Gründen zeitlich nach hinten verschieben können.
Wie in den Vorjahren ist darauf hinzuweisen,
dass die vorhandenen Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen,
Fördermittel, liquide Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht
ausreichen, um alle Maßnahmen der Prioritätenliste im Planungszeitraum umzusetzen.
Mit der Novellierung des
Finanzausgleichsgesetzes ab 2020 wird es zwar weiterhin investive
Schlüsselzuweisungen geben. Die Aufnahme neuer Maßnahmen in die Prioritätenliste
und die Verteuerung der beschlossenen Maßnahmen erhöhen jedoch den nicht
gedeckten Finanzbedarf.
Daher müssen bei vollständiger Umsetzung der
vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere Finanzierungsquellen erschlossen
werden. Das könnte über die Aufnahme von Krediten oder über die Festsetzung
einer höheren Kreisumlage, die für die Finanzierung von investiven Maßnahmen
verwandt wird, erfolgen.
Dafür sind jeweils besondere Voraussetzungen
notwendig. Für die Aufnahme von Investitionskrediten bedarf es einer
kommunalaufsichtlichen Genehmigung durch das Innenministerium. Dafür müssen
ausgeglichene Haushalte vorgelegt und Nachweise der dauernden
Leistungsfähigkeit erbracht werden.
Eine „investive Kreisumlage“ erfordert
intensive Gespräche und Abstimmungen mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern
und Gemeinden unter Berücksichtigung der jeweiligen gemeindlichen
Finanzsituation. Die Gemeinden haben sich in der Vergangenheit dafür
ausgesprochen, dass der Landkreis seinen erhöhten Finanzbedarf durch Kreditaufnahmen
finanzieren soll.
Die
Umsetzung der bisher beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass
Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der
Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit
und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit
der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste 2022-2025 fortgesetzt
werden.
Anlagen:
Anlage 1: Prioritätenliste
2022-2025 - Investitionen Hochbau
Anlage 1a: Begründungen
zur Prioritätenliste 2022-2025 - Investitionen Hochbau
Anlage 2: Prioritätenliste
2022-2025 - Investitionen Straßenbau
Anlage 2a: Begründungen
zur Prioritätenliste 2022-2025 - Investitionen Straßenbau