Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung (KWU) gemäß
Anlage.
Sachdarstellung:
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens wurden
durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) Bedenken hinsichtlich
der Wirksamkeit der Aufgabenzuweisung an den Eigenbetrieb geäußert. Da im Falle
der Unwirksamkeit dies möglicherweise Auswirkungen auf alle auf die
Abfallsatzungen gestützten Rechtshandlungen hätte, ist aus Gründen der
Rechtssicherheit die Neufassung des § 2 unter Berücksichtigung der Meinung
des OVG erforderlich.
Die
weiteren Änderungen sind lediglich redaktionelle Änderungen, die der
Klarstellung und Konkretisierung der bestehenden Vorschriften dienen.
Anlagen:
Anlage 1 im Entwurf –
Textfassung
Anlage 2 im Entwurf –
Gegenüberstellung (Synopse) Neu-Alt