Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren Vorbereitung und
baulichen
Realisierung von 60 Wohnungen für Geflüchtete in der
Gemeinde Schöneiche bei Berlin.
Sachdarstellung:
Der Kreistag Oder-Spree hat am 14.04.2021
den Grundsatzbeschluss
(Nr.: 013/11/2021) für die Errichtung
von ca. 65 Wohnungen für sozial Bedürftige und Geflüchtete auf seinen
Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 19/15 „Wohngebiet
Warschauer-, / Woltersdorfer Straße“ in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin
gefasst.
1. Standort
1.1 Situation
Das geplante Wohngebiet
befindet sich im östlichen Siedlungsgebiet von Schöneiche. Es umfasst die
Flurstücke 2503, 755, 753, 748, 747, 751 und 749 mit einer Fläche von insgesamt
7227 m². Es wird nordöstlich von der Woltersdorfer Straße, nordwestlich von der
Warschauer Straße begrenzt. Südlich schließt die umgebende Bebauung in Form von
1 bis 2-geschossigen Einfamilienhäusern an. Die 4 geplanten dreigeschossigen
Neubauten auf dem Baufeld orientieren sich in Ihrer Ausrichtung an den
Straßenlinien und den Vorgaben aus dem B-Plan.
1.2 Erschließung
Die fußläufige
Erschließung des Grundstückes erfolgt über die Woltersdorfer-, bzw. Warschauer
Straße. In kurzer Distanz ist die Tram-Haltestelle Schöneiche, Grätzwalde
erreichbar. Weiterhin sind auf dem Gelände insgesamt 55 PKW-Stellplätze
geplant. Davon befinden sich 38 Stk. an der Warschauer Straße, weitere 17 in
einer Stellplatzanlage an der Woltersdorfer Straße. Auf der Stellplatzanlage
ist eine Feuerwehraufstellfläche für die Gebäude C und D ausgewiesen. Die Aufstellfläche
für die Häuser A und B befindet sich auf der Warschauer Straße. Ebenfalls hier
liegen auch die Hauptmedien (Trinkwasser, Strom) an, die über kurzem Weg die
Einspeisung in die zentrale Verteilung des Wohngebietes im Kellergeschoss des
Hauses B ermöglicht.
1.3 Rodungen
Das gesamte Grundstück weist zum Zeitpunkt der
Entwurfsplanungsphase einen starken waldähnlichen Bewuchs auf, hierunter
befinden sich an den südlichen Grundstücksgrenzen auch geschützte Bäume,
darunter vorwiegend Ahorn, Eichen und Buchen. Mit besonderer Rücksichtnahme auf
die geschützten Bäume wurden die Gebäude so positioniert, dass zu diesen
entsprechend große Abstandsflächen eingehalten werden. Ein Teil der im
nördlichen Teil befindlichen Bäume wird im Zuge der Baumaßnahmen gerodet.
Der südlich gelegene
Altbaumbestand und die geschützten Bäume im Innenhof werden erhalten.
2. Planung
2.1 Städtebauliche
Einordnung
Das geplante Gebäudeensemble besteht aus 4 dreigeschossigen Baukörpern, die
sich entlang der Woltersdorfer- und Warschauer Straße orientieren. Durchgänge
zwischen den Gebäuden ermöglichen Ein- und Ausblicke, sowie die fußläufige
Erschließung. So entsteht im Inneren des Grundstückes ein großzügiger
Gartenbereich der den Waldcharakter beibehalten soll. Neben Spielflächen für
Kinder finden sich hier Sitz- und Ruhemöglichkeiten für die Bewohner. Ein
Großteil der Terrassen und Balkone der Wohnungen sind zu diesem Grünbereich
ausgerichtet. Ein zentraler Weg verbindet die Gebäude untereinander.
2.2 Gebäudekonzept
Insgesamt verfügt das Wohngebiet über 60 Wohnungen,
die sich in Typen von 1- 4-Raumwohnungen aufgliedern. 50% dieser Wohnungen sind
als barrierefreie Wohnungen (nach Bauordnung) ausgebildet, wobei 3 Wohnungen
hiervon als rollstuhlgerechte Wohnungen (nach Bauordnung) geplant sind.
Weiterhin stehen für die Bewohner 55 PKW-Stellplätze zur Verfügung, von denen 4
barrierefrei gestaltet sind. Für Elektrofahrzeuge sind Ladestationen
eingeplant. Die 4 Gebäude lassen sich in zwei Gebäudetypen unterscheiden. Die
Gebäude B (mit Aufzug) und C sind als kompakte dreigeschossige Wohnblöcke mit
innerer Erschließung konzipiert, Gebäude B erhält zudem eine vollständige
Unterkellerung, um die zentrale haustechnische Versorgung des Wohngebietes zu
gewährleisten. Die Zugänge befinden sich straßenseitig zur Warschauer-, bzw.
zur Woltersdorfer Straße.
Gebäude A und C sind als Laubengangtyp ausgebildet,
auch hier sind die Zu- und Aufgänge zu den Straßen hin ausgerichtet. Ein
Großteil der Wohnungen kann so zum Garten orientiert werden. Insbesondere in
den Laubenganggebäuden sind die Wohn- und Essbereiche hierin ausgerichtet, die
Erschließung innerhalb der Wohnungen erfolgt über den Laubengang von der Straße
aus.
Nebenflächen wie Räumlichkeiten, die zur
haustechnischen Versorgung dienen oder Abstellräume (Kinderwagen, Fahrräder)
sind so angeordnet, dass sie zentrale und gut erreichbare Zugänge aufweisen.
2.3
planerische Lösung
Die vorliegende Entwurfsplanung ist das Ergebnis
einer eingehenden Prüfung von Varianten der Gebäudetypen und -positionen.
Berücksichtigt wurden hier insbesondere die Vorgaben aus dem B-Plan zu den
Baugrenzen und der maximal überbaubaren Fläche (GRZ), der Geschossigkeit (3)
sowie dem Erhalt des Grün- und Waldcharakters des Grundstückes.
Die beiden kompakten Baukörper mit innerer
Erschließung positionieren sich am Nordrand des Grundstückes und nehmen den
Straßenverlauf der Warschauer- und Woltersdorfer Straße auf, so dass sich eine
Ecksituation bildet, die aus städtebaulicher Sicht das Grundstück und die
Straßenecke zum Innenhof hin schließt. Südlich schließen jeweils ost- und
westlich die Laubenganggebäude (A, D) an, zwischen allen Gebäuden werden große
Durchgänge freigehalten. Die Eingangsbereiche der einzelnen Häuser befinden
sich straßenseitig bei den Kompaktgebäuden (B, C) jeweils in etwa mittig, bei
den Laubenganggebäuden im Eckbereich der Gebäudeteile. An diesen Gelenkpunkten
sind die Gebäudevolumen optisch getrennt, um einen zusätzlichen Durchgang in
den Gartenbereich zu ermöglichen und gleichzeitig die Nebenfunktionen
(Abstellräume, Haustechnik) unterzubringen. Weiterhin wird so die Vorgabe aus
dem B-Plan umgesetzt, die straßenseitige Fassaden auf max. 30m begrenzt.
Das Gesamtensemble wird so durch Grünanlagen
durchflossen um sich im Ortsbild von Schöneiche einzufügen und eine hohe
Qualität für die Bewohner zu erreichen.
Vorgelagert zwischen Straße und Gebäude befinden
sich zu den beiden Straßen hin die Stellplätze, bzw. Stellplatzanlagen, der
innere Gartenbereich wird von PKW freigehalten, so dass die innere Gartenzone
einen privaten Charakter erhält, der zum Wohlbefinden und zur
Gemeinschaftsbildung der Bewohnerschaft beitragen soll.
3.
Fachplanungen
3.1. Baukonstruktion
Bis auf Gebäude B werden alle Häuser flach auf
Bodenplatten mit Frostschürze gegründet. Haus B erhält eine volle
Unterkellerung mit Bodenplatte. Die Deckenplatten sind als Stahlbetondecken
geplant, die Balkone und Laubengänge werden als Beton-Fertigteile ausgeführt.
Alle Außenwände sind als
Kalksandstein-Mauerwerk geplant, die Fassade als WDVS-Fassade mit nicht
brennbarer Mineralwolle und Putz. Die Aussteifung der Gebäude erfolgt über
innere Kalksandsteinwände, die gleichzeitig Wohnungstrennwände darstellen.
Wände innerhalb von Wohnungen sind als Trockenbauwände geplant. Lediglich in
den Laubenganghäusern sind in den 3-Raumwohnungen tragende Mittelwände geplant.
Alle Häuser verfügen über Flachdächer (Gründach, Gefälle 2%) mit Attika.
3.2
Haustechnik
Trinkwasser:
Die Gebäude werden an
das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen.
Im Hausanschlussraum im
Keller Haus B wird hierzu eine Trinkwasserübergabe errichtet. Die
Warmwasserbereitung wird ebenfalls hier zentral über Frischwasserstationen
erfolgen, die über Speicher durch Solar, bzw. Gas-Kessel gespeist werden.
Heizung:
Auch die Wärmeerzeugung
erfolgt zentral im Keller des Hauses B über die auf dem Dach des Gebäudes befindliche Solarthermie in
Kombination mit einem Gas-Brennwertgerät.
Die Verteilung der Wärme
erfolgt über erdverlegte Leitungen zu den einzelnen Häusern.
Die Beheizung der
Wohnräume erfolgt über statische Heizflächen in Form von planen Heizkörpern,
die unter den Fenstern, bzw. bei Terrassentüren in vertikaler Ausrichtung neben
den Türen angeordnet sind. In den Bädern sind Badheizkörper eingeplant.
Schmutzwasser:
Das anfallende
Schmutzwasser wird über Fallleitungen innerhalb der Wohnungsschächte in
Sammelleitungen im Keller zusammengeführt und über Grundleitungen unterhalb der
Bodenplatte aus den Gebäuden geführt. Im Kellergeschoss Haus B ist hierzu eine
Hebeanlage erforderlich, da die Sammelleitungen unterhalb der Rückstauebene
liegen.
Lüftung:
Ein Großteil der Bäder
ist so konzipiert, dass über ein Fenster eine natürliche Lüftung erreicht
werden kann. Die innenliegenden Bäder sind mit einer mechanischen Entlüftung
ausgestattet. Zusätzlich erhalten Bäder, die am Laubengang bzw. in den
Erdgeschossen angeordnet sind, eine mechanische Lüftung, um die Entlüftung
Mieterunabhängig zu gewährleisten und so Schimmelbildung vorzubeugen.
Elektro:
Die Einspeisung erfolgt
aus dem Niederspannungsversorgungsnetz der E.DIS Netz GmbH. Der Hausanschluss
wird jeweils in einem abgeschlossenen Raum installiert. In jeder Wohnung werden
eine Elektro-Unterverteilung, sowie ein Medienverteiler installiert. Die
Elektro-Ausstattung der Wohnungen (Steckdosen) erfolgt als Mindestausstattung
gemäß DIN 18015-2. Die Bestückung mit Beleuchtungskörpern für allgemeine
Bereiche wie Flure, Laubengänge, Treppenhäuser erfolgen als Deckenleuchten, für
die Balkone und Terrassen werden einheitliche Wandleuchten als LED-Leuchten mit
geringen Betriebs- und Wartungskosten vorgesehen.
3.3. Freianlagen
Das Grundstück gliedert
sich in die Bereiche der straßenseitigen Nutzung und die Bildung eines
Innenhofes durch die Anordnung der 4 Gebäude A-D. Entlang der Warschauer- und
Woltersdorfer Straße befinden sich vor den Häusern die Zugänge,
Stellplatzanlagen für PKW und Fahrräder, Müllstandorte und Briefkasten-/
Klingelanlagen. Entlang der nördlichen Warschauer Straße sind die Parkplätze
für PKW direkt an die Straße angebunden, vor Gebäude A sowie D werden sie als
Stellplatzanlagen mit Ein-/ und Ausfahrt realisiert.
Hier werden die Belange
der zukünftigen Straßenplanung der Gemeinde Schöneiche berücksichtigt.
Insgesamt 4 barrierefreie Stellplätze befinden sich über die Flächen verteilt.
Die Wohnräume der Laubenganggebäude A und D orientieren sich ausschließlich zum
Gartenbereich, so dass hier Terrassen und Balkone angeordnet sind. Die
kompakten Baukörper B und C erhalten auch auf der straßenzugewandten Seite
Terrassen die als Vorgarten ausgebildet werden und mit Hecken abgetrennt sind.
Zwischen den Gebäuden werden ebenfalls Hecken und Bäume angeordnet, um den
Grün- und Waldcharakter des Grundstückes zu erhalten. Die innere Gartenzone
wird über einen Weg erschlossen, der sich von Gebäude A bis D entlang der
Häuser B und C erstreckt. Angegliedert an diesen Weg befinden sich Spiel- und
Aufenthaltsbereiche für die Bewohner und Familien.
Straßenseitig sind die
Stellplatzanlagen ebenfalls mit Bäumen gegliedert, was der Forderung aus dem
B-Plan entspricht.
Die Regenentwässerung
erfolgt hauptsächlich durch Anordnung von Mulden.
Terminlicher Ablauf
Genehmigungsplanung:
06.12.2021 bis 04.02.2021
Genehmigungsverfahren: 07.02.2022 bis 25.07.2022
Ausführungsplanung: 06.07.2022 bis
25.10.2022
Vergabeverfahren: 26.10.2022 bis
09.02.2023
Bauausführung: 28.02.2023
bis 20.05.2024
Kostenentwicklung:
KGr |
|
Bezeichnung |
Kostenschätzung Stand:
01/2021 |
Kostenberech-nung Stand:
07/2021 |
Differenz |
% |
100 |
|
Grundstück |
- |
- |
- |
|
200 |
|
Herrichten |
241.878,00 |
316.316,00 |
+ 74.438,00 |
+ 30,0 |
300 |
|
Bauwerk |
6.701.707,00 |
6.787.774,00 |
+ 86.067,00 |
+ 1,30 |
400 |
|
Techn. Anlagen |
2.260.842,00 |
2.371.630,00 |
+ 110.787,00 |
+ 4,90 |
500 |
|
Außenanlagen |
1.030.257,00 |
979.164,00 |
- 51.092,00 |
- 4,96 |
600 |
|
Ausstattung |
- |
- |
- |
|
700 |
|
Baunebenkosten |
2.437.813,00 |
2.321.727,00 |
- 116.086,00 |
- 4,76 |
∑ gesamt |
|
|
12.672.497,00 |
12.776.611,00 |
+ 104.114,00 |
+ 0,82 |
Begründung der
Kostenerhöhung:
Die Erhöhungen resultieren aus zusätzlichen
Herrichtungskosten (Rodung) in KG 200 und Aktualisierung der KG 400 für die
Einordnung von Aufzugsanlagen für die rollstuhlgerechte Unterbringung.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung Architekturbüro Stand: Juli 2021 Planung 2.321.727,00 € Bau 10.454.884,00 € Gesamt
12.776.611,00 € |
|
Investitionszuwendungen
|
Veranschlagung
im Haushalt – Planung 2022 ff Ansatz 2021
1.500.000,00 € Plan 2022 2.500.000,00 € Plan 2023 4.700.000,00 € Plan 2024 4.000.000,00 € Gesamt 12.700.000,00 € |
Produktsachkonto 11126.0961210040 |
|
Stellungnahme der Kämmerei:
Der Grundsatzbeschluss für die Baumaßnahme wurde auf dem Kreistag am
14.4.2021 gefasst.
In der Haushaltsplanung 2022 wurden für die Baumaßnahme insgesamt 12,7
Mio € veran-schlagt. Davon wurden im Haushalt 2021 finanzielle Mittel in Höhe
von 1,5 Mio € bereitgestellt. Für den Finanzzeitraum 2022-2024 wurden weitere
Mittel in Höhe von 11,2 Mio € beantragt und in den Haushaltsplan 2022
eingestellt.
Nach der jetzt vorliegenden Kostenberechnung werden sich die
Gesamtkosten der Baumaß-nahme gegenüber den im ersten Kostenrahmen
dargestellten Kosten voraussichtlich um ca.
80 T€ erhöhen. Die Bereitstellung der zusätzlich benötigten investiven
Mittel muss bei der Haushalts- und Finanzplanung 2023ff berücksichtigt
werden.
Die Deckung der gesamten Investitionskosten kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises erfolgen.
gez. Perlick
Amtsleiter
Anlagen:
Anlage 1 –
Lageplan / Außenanlagenplan
Anlage 2 – Haus
A – Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Anlage
3 – Haus B – Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Anlage 4 – Haus C – Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Anlage 5 – Haus
D – Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Anlage 6 – Stellungnahme
Solarthermie
Anlage 7 – Stellungnahme Dachbegrünung
Anlage 8 – Zahlen
und Fakten
Anlage
9 – Wohnungsschlüssel