Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6744, Abschnitt 015,
vom Ende der Kreuzung in der OD Dahmsdorf km 3,490 bis OA Reichenwalde vor der
Mittelinsel km 6,509 auf einer Gesamtlänge von ca. 3019 m.
Sachdarstellung:
Die
Kreisstraße 6744, Abschnitt 015, verbindet die Ortsteile Dahmsdorf und
Reichenwalde der Gemeinde Reichenwalde.
Der Straßenabschnitt von Dahmsdorf nach
Reichenwalde wurde im Jahr 2003 durch die Gemeinde Reichenwalde auf eine Breite
von 5,50 m grundhaft ausgebaut. Die Gemeindestraße wurde, entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung, im Straßennetz 2004 in die Straßengruppe der Kreisstraßen
aufgestuft.
Inzwischen weist der Streckenabschnitt aufgrund
ihrer Linienführung und nicht vorhandener Kurvenverbreiterungen sowie der
erhöhten Verkehrsbelastung, u.a. durch die langanhaltende Sperrung der OD
Storkow (Mark), Fahrbahnrand- und Bankettschäden auf. Im Weiteren sind die
Sichtweiten in den vorhandenen Kurven stark eingeschränkt und beeinträchtigen
den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit.
Die Erneuerung der K 6744 (015) ist sowohl
Bestandteil des am 10. April 2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die
Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes (Beschluss-Nr. 014/26/2013)
als auch der vom Kreistag am 04.12.2019
beschlossenen Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises
Oder-Spree im Zeitraum 2020 - 2023 ff (Beschluss-Nr. 054/003 /2019/1).
Verkehrsbelegung:
Im
Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: 08.09.2020) wurde folgende
Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt 880
Kfz/24 h (km 3,275)
davon 839 Pkw
41 Lkw
0 Wagenläufe
des ÖPNV-Bus
(kein Linienverkehr des BOS)
insgesamt 1.187
Kfz/24 h (km 6,330)
davon 1.146 Pkw
42 Lkw
0 Wagenläufe
des ÖPNV-Bus
(kein Linienverkehr des BOS)
Infolge
steter Verkehrseinschränkungen auf der B 246 erhöht sich regelmäßig die normale
Verkehrsbelegung auf der K 6744 (015) insbesondere durch LKW-Verkehr. (2016 -
3788 PKW, 211 LKW, 2017 - 1847 PKW, 259 LKW) Darüber hinaus wird der
Streckenabschnitt durch landwirtschaftlichen Verkehr stark genutzt.
Planerische Aufgabenstellung:
Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree
bereitet derzeit die Erneuerung der Kreisstraße 6744 (015) planerisch vor. Dem
Nutzungsanspruch aus der Verkehrsbelastung und der Straßenkategorie LS IV
folgend sowie unter Berücksichtigung der aktuellen anerkannten Regeln der
Technik wird ein Regelquerschnitt mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 6,00
m bei einer Entwurfsklasse 4 erforderlich auf der freien Strecke und in der
Ortslage Dahmsdorf 6,50 m. Die Linienführung und damit Sichtverhältnisse sollen
verbessert werden.
Im Bereich der OD Dahmsdorf ist das Amt
Scharmützelsee (für die Gemeinde Reichenwalde) am Bau eines straßenbegleitenden
gemeinsamen Geh- und Radweges interessiert.
Die vorhandene Entwässerung der Streckenabschnitte
über die Bankette in straßenbegleitend angeordnete Versickerungsmulden bzw. in
den Straßenseitenraum wird beibehalten.
Im Bereich der OD soll eine geschlossene
Regenentwässerung im Bereich des neuen gemeinsamen Geh- und Radweges errichtet
und an die ab dem Kreuzungsbereich vorhandene geschlossene Entwässerung
angebunden.
Träger des gemeinsamen Geh- und Radweges und der
Regenentwässerungsanlage ist die Gemeinde Reichenwalde.
Die bestehenden Schnittstellen mit der Gemeinde
Reichenwalde werden in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Mit der notwendigen Verbreiterung
der Fahrbahn sind Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft
verbunden (Neuversiegelung, Fällung einzelner straßenbegleitenden Bäume und
Eingriffe in den straßenbegleitenden Waldbestand). Die naturschutzrechtlich
relevanten Eingriffe und geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mit
der unteren Naturschutzbehörde und dem Landesbetrieb Forst abgestimmt.
Träger der
öffentlichen Belange:
Die Träger der öffentlichen Belange,
u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-,
Denkmalschutz- sowie die Wasserbehörde sind im Rahmen der Erarbeitung der
Vorplanung bereits beteiligt worden und haben ihre Zustimmung zum
Straßenbauvorhaben signalisiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Mit dem konzipierten Ausbau des Straßenabschnittes
kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die
nächsten zehn Jahre minimiert werden.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenrahmen Stand 10/2020 Planung und
Bau 2.200.500 € |
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Objektbezogene
Zuwendung (voraussichtlich keine Förderung in 2024 zu
erwarten) |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2021 bisher Invest 110.000,00 € Ansatz 2021 86.500,00 € Ansatz 2022 108.500,00 € Ansatz 2023 295.550,00 € Ansatz 2024 1.600.000,00 € Gesamt: 2.200.500,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852441510 54210.7852441510 54210.7852441510 54210.7852441510 |
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Stellungnahme
der Kämmerei:
Für den grundhaften Ausbau der
K6744-15 freie Strecke
Dahmsdorf-Reichenwalde wurden im Haushaltsjahr
2020 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 110.000 €
bereitgestellt. Die bis Ende 2020 nicht verwendeten investiven Mittel
wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen. Für den
Planungszeitraum 2021-2024 wurden weitere
finanzielle Mittel für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 2.090.500 € in
den Finanzplan 2021ff eingestellt.
Landeszuweisungen sind für diese Maßnahme nicht vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahme kann aus investiven Schlüsselzuweisungen
bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.
gez. Jörn Perlick
Amtsleiter
Anlage:
Kartenauszug