Betreff
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Erneuerung der K 6744, Abschnitt 015, freie Strecke Dahmsdorf – Reichenwalde und eines Teils der OD Dahmsdorf in der Gemeinde Reichenwalde.
Vorlage
036/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6744, Abschnitt 015, vom Ende der Kreuzung in der OD Dahmsdorf km 3,490 bis OA Reichenwalde vor der Mittelinsel km 6,509 auf einer Gesamtlänge von ca. 3019 m.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Kreisstraße 6744, Abschnitt 015, verbindet die Ortsteile Dahmsdorf und Reichenwalde der Gemeinde Reichenwalde.

 

Der Straßenabschnitt von Dahmsdorf nach Reichenwalde wurde im Jahr 2003 durch die Gemeinde Reichenwalde auf eine Breite von 5,50 m grundhaft ausgebaut. Die Gemeindestraße wurde, entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung, im Straßennetz 2004 in die Straßengruppe der Kreisstraßen aufgestuft.

 

Inzwischen weist der Streckenabschnitt aufgrund ihrer Linienführung und nicht vorhandener Kurvenverbreiterungen sowie der erhöhten Verkehrsbelastung, u.a. durch die langanhaltende Sperrung der OD Storkow (Mark), Fahrbahnrand- und Bankettschäden auf. Im Weiteren sind die Sichtweiten in den vorhandenen Kurven stark eingeschränkt und beeinträchtigen den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit.

 

Die Erneuerung der K 6744 (015) ist sowohl Bestandteil des am 10. April 2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes (Beschluss-Nr. 014/26/2013) als auch der vom Kreistag am 04.12.2019 beschlossenen Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2020 - 2023 ff (Beschluss-Nr. 054/003 /2019/1).

 

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: 08.09.2020) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt        880 Kfz/24 h (km 3,275)

davon              839 Pkw

  41 Lkw

    0 Wagenläufe des ÖPNV-Bus (kein Linienverkehr des BOS)

insgesamt        1.187 Kfz/24 h (km 6,330)

davon              1.146 Pkw

  42 Lkw

    0 Wagenläufe des ÖPNV-Bus (kein Linienverkehr des BOS)

 

Infolge steter Verkehrseinschränkungen auf der B 246 erhöht sich regelmäßig die normale Verkehrsbelegung auf der K 6744 (015) insbesondere durch LKW-Verkehr. (2016 - 3788 PKW, 211 LKW, 2017 - 1847 PKW, 259 LKW) Darüber hinaus wird der Streckenabschnitt durch landwirtschaftlichen Verkehr stark genutzt.

 

Planerische Aufgabenstellung:

 

Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit die Erneuerung der Kreisstraße 6744 (015) planerisch vor. Dem Nutzungsanspruch aus der Verkehrsbelastung und der Straßenkategorie LS IV folgend sowie unter Berücksichtigung der aktuellen anerkannten Regeln der Technik wird ein Regelquerschnitt mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 6,00 m bei einer Entwurfsklasse 4 erforderlich auf der freien Strecke und in der Ortslage Dahmsdorf 6,50 m. Die Linienführung und damit Sichtverhältnisse sollen verbessert werden.

 

Im Bereich der OD Dahmsdorf ist das Amt Scharmützelsee (für die Gemeinde Reichenwalde) am Bau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radweges interessiert.

 

Die vorhandene Entwässerung der Streckenabschnitte über die Bankette in straßenbegleitend angeordnete Versickerungsmulden bzw. in den Straßenseitenraum wird beibehalten.

Im Bereich der OD soll eine geschlossene Regenentwässerung im Bereich des neuen gemeinsamen Geh- und Radweges errichtet und an die ab dem Kreuzungsbereich vorhandene geschlossene Entwässerung angebunden.

Träger des gemeinsamen Geh- und Radweges und der Regenentwässerungsanlage ist die Gemeinde Reichenwalde.

Die bestehenden Schnittstellen mit der Gemeinde Reichenwalde werden in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt.

 

Mit der notwendigen Verbreiterung der Fahrbahn sind Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft verbunden (Neuversiegelung, Fällung einzelner straßenbegleitenden Bäume und Eingriffe in den straßenbegleitenden Waldbestand). Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe und geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Landesbetrieb Forst abgestimmt.

 

Träger der öffentlichen Belange:

 

Die Träger der öffentlichen Belange, u.a. die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutz-, Denkmalschutz- sowie die Wasserbehörde sind im Rahmen der Erarbeitung der Vorplanung bereits beteiligt worden und haben ihre Zustimmung zum Straßenbauvorhaben signalisiert.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Mit dem konzipierten Ausbau des Straßenabschnittes kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre minimiert werden.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenrahmen Stand 10/2020

 

 

Planung und Bau   2.200.500 €        

 

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

(voraussichtlich keine Förderung in 2024 zu erwarten)

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2021

 

bisher Invest             110.000,00 €

Ansatz 2021                86.500,00 €

 

Ansatz 2022              108.500,00 €

 

Ansatz 2023              295.550,00 €

 

Ansatz 2024           1.600.000,00 €

 

 

Gesamt:                 2.200.500,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

 

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Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den grundhaften Ausbau der  K6744-15 freie Strecke Dahmsdorf-Reichenwalde wurden im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 110.000 € bereitgestellt. Die bis Ende 2020 nicht verwendeten investiven Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen. Für den Planungszeitraum 2021-2024 wurden weitere finanzielle Mittel für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 2.090.500 € in den Finanzplan 2021ff eingestellt.

Landeszuweisungen sind für diese Maßnahme nicht vorgesehen.  

 

Die Finanzierung der Maßnahme kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

gez. Jörn Perlick

Amtsleiter

 

 

Anlage:

Kartenauszug