Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, aus dem Kreishaushalt einen Betrag von 200 T€ aus dem
Kreishaushalt zur Unterstützung der Hochwasserregion an die betroffenen
Gemeinden zu leisten und beauftragt die Verwaltung, die entsprechende außerplanmäßige
Auszahlung vorzunehmen.
Sachdarstellung:
Die
Fraktionsvorsitzenden haben in Beratung mit dem Landrat den Beschluss gefasst,
zur Linderung der größten Notlagen einen finanziellen Betrag von 200T€ zur
Verfügung zu stellen. Der Landrat ist beauftragt in Abstimmung mit dem
Landkreis und der Gemeinde Ahrweiler die Summe vorrangig für soziale
Einrichtungen und soziale Zwecke einzusetzen und dem Kreistag über die
Verwendung der Mittel zu berichten.
Der
Landkreis Oder-Spree hatte bei früheren eigenen Hochwassernotlagen selbst große
Solidarität erfahren und seinerseits zur Abmilderung von Notlagen auf
finanzielle Hilfen zurückgreifen können.
Deshalb
kann und muss man jetzt anderen Betroffenen in der gleichen Lage genauso
beistehen.
Die
Haushaltshoheit haben nicht der Landrat und die Fraktionsvorsitzenden der im
Kreistag Oder-Spree vertretenen Fraktionen, sondern der Kreistag in Gesamtheit.
Deswegen hat er über die außerplanmäßige Ausgabe und die korrespondierende
Auszahlung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Unterstützungsleistung kann aus liquiden Mitteln des Landkreises gedeckt
werden.