Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft
Vorlage
050/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zahlung eines Schulkostenbeitrages (siehe Anlagen) mit den kreisangehörigen Schulträgern für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen abzuschließen.

Sachdarstellung:

 

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung löst die im Jahr 2018 geschlossene Vereinbarung ab. Aufgrund der Anpassungen des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) § 110 „Sachkosten“ wonach nunmehr auch die Investitionskosten in Form von Abschreibungen als Sachkosten angerechnet werden können, soll künftig keine Schulkostenpauschale mehr verhandelt werden. Die Abrechnung des Schulkostenbeitrages wird künftig nach BbgSchulG § 110 „Sachkosten“ in Verbindung mit § 116 „Schulkostenbeitrag“ erfolgen.

So können die realen Schulkosten für die Beschulung der Schüler*innen der Sekundarstufe 1 mit Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree abgerechnet werden. Die Verhandlungen zur Zahlung einer Schulkostenpauschale im vier-Jahresrhythmus können somit entfallen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung kann auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Das Einverständnis der Schulträger: Amt Scharmützelsee, Amt Schlaubetal und der Stadt Storkow liegt vor.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die bis zum 31.07.2021 gültige Schulkostenpauschale pro Schüler*in pro Schuljahr betrug 1.000,00 €. Daraus ergibt sich eine Kostenpauschale von 83,33 € pro Schüler*in pro Monat. Das Schuljahr beginnt gemäß BbgSchulG am 1. August und endet am 31. Juli.

 

Die Grund- und Oberschule „Maxim Gorki“ beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der Sekundarstufe 1, 160 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand Oktoberstatistik 2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 68,84 €. Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben, Einsparungen von 27.820,80 €.

Die Grund- und Oberschule Müllrose beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der Sekundarstufe 1, 135 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand: Oktoberstatistik 2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 99,11 €. Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben, Mehrausgaben von 25.563,60 €.

Die Grund- und Oberschule Storkow beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der Sekundarstufe 1, 150 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand Oktoberstatistik 2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 80,25 €. Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben, Einsparungen von 5.544,00 €.

 

Insgesamt ergeben sich so, bei gleichbleibenden Investitionen, Einsparungen in Höhe von 7.801,20 €

 

Mit Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Abrechnung und Zahlung des Schulkostenbeitrages nicht mehr für das abgelaufene Schuljahr, sondern für das abgelaufene Haushaltsjahr.

Anlagen:

 

Anlage 1:         Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Amt Scharmützelsee und dem Landkreis Oder-Spree über die Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft

 

Anlage 2:         Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Amt Schlaubetal und dem Landkreis Oder-Spree über die Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft

 

Anlage 3:         Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Storkow und dem Landkreis Oder-Spree über die Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft