Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird
beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zahlung eines
Schulkostenbeitrages (siehe Anlagen) mit den kreisangehörigen Schulträgern für
die weiterführenden allgemein bildenden Schulen abzuschließen.
Sachdarstellung:
Die vorliegende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung löst die im Jahr 2018 geschlossene
Vereinbarung ab. Aufgrund der Anpassungen des Brandenburgischen Schulgesetzes
(BbgSchulG) § 110 „Sachkosten“ wonach nunmehr auch die Investitionskosten in
Form von Abschreibungen als Sachkosten angerechnet werden können, soll künftig
keine Schulkostenpauschale mehr verhandelt werden. Die Abrechnung des
Schulkostenbeitrages wird künftig nach BbgSchulG § 110 „Sachkosten“ in
Verbindung mit § 116 „Schulkostenbeitrag“ erfolgen.
So können die realen
Schulkosten für die Beschulung der Schüler*innen der Sekundarstufe 1 mit
Wohnsitz im Landkreis Oder-Spree abgerechnet werden. Die Verhandlungen zur Zahlung
einer Schulkostenpauschale im vier-Jahresrhythmus können somit entfallen und
die öffentlich-rechtliche Vereinbarung kann auf unbestimmte Zeit geschlossen
werden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 1. August 2021 in
Kraft.
Das
Einverständnis der Schulträger: Amt Scharmützelsee, Amt Schlaubetal und der
Stadt Storkow liegt vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
bis zum 31.07.2021 gültige Schulkostenpauschale pro Schüler*in pro Schuljahr
betrug 1.000,00 €. Daraus ergibt sich eine Kostenpauschale von 83,33 € pro
Schüler*in pro Monat. Das Schuljahr beginnt gemäß BbgSchulG am 1. August und
endet am 31. Juli.
Die
Grund- und Oberschule „Maxim Gorki“ beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der
Sekundarstufe 1, 160 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand Oktoberstatistik
2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 68,84 €.
Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben,
Einsparungen von 27.820,80 €.
Die
Grund- und Oberschule Müllrose beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der
Sekundarstufe 1, 135 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand: Oktoberstatistik
2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 99,11 €.
Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben,
Mehrausgaben von 25.563,60 €.
Die
Grund- und Oberschule Storkow beschulte im Schuljahr 2019/2020 in der
Sekundarstufe 1, 150 Schüler*innen mit Wohnsitz im LOS (Stand Oktoberstatistik
2020). Die realen Kosten betrugen dabei pro Schüler*in pro Monat 80,25 €.
Folglich ergeben sich hier, sofern die Investitionen konstant bleiben,
Einsparungen von 5.544,00 €.
Insgesamt
ergeben sich so, bei gleichbleibenden Investitionen, Einsparungen in Höhe von
7.801,20 €
Mit
Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Abrechnung und Zahlung
des Schulkostenbeitrages nicht mehr für das abgelaufene Schuljahr, sondern für
das abgelaufene Haushaltsjahr.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Amt Scharmützelsee und dem Landkreis Oder-Spree über
die Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein
bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft
Anlage 2: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Amt Schlaubetal und dem Landkreis Oder-Spree über die
Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein bildenden
Schulen in kommunaler Trägerschaft
Anlage 3: Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Storkow und dem Landkreis Oder-Spree über die
Zahlung eines Schulkostenbeitrages für die weiterführenden allgemein bildenden
Schulen in kommunaler Trägerschaft