Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Benutzung der Fahrbibliothek
Vorlage
056/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die anliegende „Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Benutzung der Fahrbibliothek“.

Sachdarstellung:

Die aktuelle „Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Fahrbibliothek des Landkreises Oder-Spree“ wurde am 06.11.2001 durch den Kreistag beschlossen. Gleichzeitig trat die davor gültige Fassung aus dem Jahre 1994 außer Kraft. 2001 wurde dabei lediglich die Umrechnung der Gebührensätze von DM in Euro vorgenommen. Diese Satzung regelt in erster Linie die Erhebung der Gebühren und allgemeine Verhaltensregeln für die Benutzer in der Fahrbibliothek.

 

Die Erarbeitung und der Beschluss einer neuen Satzung wurden notwendig, um die Arbeit der Fahrbibliothek an die aktuellen rechtlichen Grundlagen, vor allem im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts, anzupassen.

 

Nach fast 30 Jahren bestand ebenso die Notwendigkeit, die Gebührensätze zu überprüfen sowie das Mahnsystem und auf den geänderten Haltestellenrhythmus der Fahrbibliothek umzustellen.

 

Die Erarbeitung der Satzung erfolgte in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der Kämmerei.

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die finanziellen Auswirkungen dieser vorliegenden überarbeiteten Bibliothekssatzung belaufen sich auf unter 1.000 € im Jahr, so dass die Auswirkungen für den Kreishaushalt zu vernachlässigen sind.

Die Überarbeitung der Satzung wurde auch in Vorbereitung der Auswirkungen des § 2b UStG angepasst.

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

Anlagen:

Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Benutzung der Fahrbibliothek