Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
anliegende „Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Benutzung der
Fahrbibliothek“.
Sachdarstellung:
Die aktuelle
„Gebührensatzung und Benutzungsordnung der Fahrbibliothek des Landkreises
Oder-Spree“ wurde am 06.11.2001 durch den Kreistag beschlossen. Gleichzeitig
trat die davor gültige Fassung aus dem Jahre 1994 außer Kraft. 2001 wurde dabei
lediglich die Umrechnung der Gebührensätze von DM in Euro vorgenommen. Diese
Satzung regelt in erster Linie die Erhebung der Gebühren und allgemeine
Verhaltensregeln für die Benutzer in der Fahrbibliothek.
Die
Erarbeitung und der Beschluss einer neuen Satzung wurden notwendig, um die
Arbeit der Fahrbibliothek an die aktuellen rechtlichen Grundlagen, vor allem im
Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts, anzupassen.
Nach fast 30
Jahren bestand ebenso die Notwendigkeit, die Gebührensätze zu überprüfen sowie
das Mahnsystem und auf den geänderten Haltestellenrhythmus der Fahrbibliothek
umzustellen.
Die
Erarbeitung der Satzung erfolgte in Abstimmung mit dem Rechtsamt und der
Kämmerei.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
finanziellen Auswirkungen dieser vorliegenden überarbeiteten Bibliothekssatzung
belaufen sich auf unter 1.000 € im Jahr, so dass die Auswirkungen für den
Kreishaushalt zu vernachlässigen sind.
Die
Überarbeitung der Satzung wurde auch in Vorbereitung der Auswirkungen des § 2b
UStG angepasst.
gez.
Perlick
Amtsleiter
Anlagen:
Satzung des Landkreises
Oder-Spree über die Benutzung der Fahrbibliothek