Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreistag nimmt den Zwischenbericht zum Sachstand zur Kenntnis.
2.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt weiterhin gemeinsam mit den Gemeinden an den
anstehenden Fragenstellungen zu arbeiten (siehe Zusammenfassung im Bericht).
Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung seiner koordinierenden und
ausgleichenden Funktion sowie:
a.
die
Umsetzung der geförderten Projekte aus der Planungsförderrichtlinie
i. „Integrierte Entwicklung von Wohnungsbau
und sozialer Bildungsinfrastruktur im Umfeld der Tesla-Gigafactory
Berlin-Brandenburg in Grünheide (Mark)“
ii. „Förderung der Fahrradmobilität und
Verbesserung der Infrastrukturqualität im niederrangigen Straßennetz im Umfeld
der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide“ (Mark)“,
b.
die
Etablierung einer attraktiven, klimafreundlichen und grünen Wohnsiedlung
(Gartenstadt) im Tesla–Umfeld zur Verkehrsvermeidung,
c.
Umsetzung
des entwickelten Radwegekonzeptes im Tesla–Umfeld sowie seine kontinuierliche
Erweiterung,
d.
Umsetzung
und Fortführung des Regionalmanagements Oderland-Spree zur Entwicklung von
Industrie- und Gewerbegebieten,
e.
Umsetzung
und Fortführung des Regionalmanagements zur Etablierung einer Regionalmarke
Oderland-Spree,
f.
Unterstützung
der Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Handlungskonzept
„Schaffung und Sicherung insbesondere von bezahlbarem, altersgerechtem,
alternativen und an den ÖPNV angebundenen Wohnraum im ländlichen Raum unter
Sicherung des Klima- und Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit“.
3.
Der
Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung die Lösung der Probleme der
Infrastruktur (insbesondere Verkehr und Finanzierung der sozialen
Infrastruktur), welche in der Zuständigkeit des Landes liegen weiterhin vom
Land Brandenburg einzufordern.
Sachdarstellung:
Dem Kreistag wurde am 29.09.2021 der Zwischenbericht
zum Sachstand Ansiedlung Tesla übergeben. Darin wurde ausführlich über die
bisher geleistete Arbeit und die begonnenen Projekte berichtet sowie die noch
offenen Probleme dargestellt. Im Sinne der kontinuierlichen und strukturierten
Fortführung der Arbeit der Kreisverwaltung sind die Schwerpunkte der Arbeit zu
definieren. Es wird weiterhin eine regelmäßige Berichterstattung über die
Ergebnisse erfolgen sowie über die neuen Aufgabenschwerpunkte zur Bestätigung
vorgelegt werden.
Anlagen: