Betreff
Fortsetzung des gemeinsamen Breitbandausbaus mit den Kommunen im Landkreis Oder-Spree
Vorlage
064/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag strebt die Fortführung des Breitbandausbaus gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen an. Bei Umsetzung wird der Landkreis wie gehabt die Koordinierung übernehmen. Als Entscheidungsgrundlage ist ein gefördertes Markterkundungsverfahren durchzuführen.  Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Förderbedingungen sind dem Kreistag Vorschläge für den Ausbau eines gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes im Landkreis Oder-Spree zu unterbreiten.

 

Sachdarstellung:

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge[1].

Auch der Landkreis Oder-Spree befindet sich bereits auf dem weiter oben beschriebenen Weg. Er eröffnete sich im Jahr 2016 mit der Beantragung von Zuwendungen für Planungs- und Beratungsleistungen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In Folge dessen konnten mit Unterstützung eines externen Dienstleisters die „weißen NGA-Flecken“ (Gebiete mit einer Downloadgeschwindigkeit < 30 Mbit/s) ermittelt werden. Im Juni 2017 beschloss der Kreistag mit den kreisangehörigen Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, welche die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung und der Breitbandinfrastruktur zum Inhalte hatte.

Nach dem die Richtlinie Anfang Juli 2018 novelliert und somit die Förderung von Gigabitnetze ermöglicht wurde, nahm der Landkreis Oder-Spree einen Monat später Gebrauch davon und beantragte ein entsprechendes Upgrade hin zu einem glasfaserbasierten Netzausbau.

 

Am 26.09.2019 erfolgt die Vertragsunterzeichnung mit der Deutschen Telekom, die nach einem umfassenden und zeitintensiven Verfahren den Zuschlag zur Umsetzung der Maßnahme erhielt. Mit der finanziellen Unterstützung von Bund und Land werden bis Ende 2022 insgesamt 41,9 Mio. Euro investiert. Damit verbessert sich die Breitbandversorgung schlagartig für fast 9.200 Haushalte, 525 Unternehmen und 67 Schulen.

 

Das Ziel, eines flächendeckenden gigabitfähigen Netzausbaus ist mit der Schließung der „weißen Flecke“ jedoch noch nicht erreicht. Viele Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bleiben weiterhin ohne eine Anschlussmöglichkeit an ein gigabitfähiges Netz. Nach ersten Ermittlungen, wird davon ausgegangen, dass dies für gut 2/3 der Gebäudeadressen im Landkreis Oder-Spree zutrifft.

 

 

Wie nun weiter? Grundsätzlich drei Varianten

 

Variante A

 

Die aktuelle Förderrichtlinie des Bundes anzusprechen, um den gigabitfähigen Netzausbau voranzutreiben, ist für Gebäudeadressen möglich, die maximal mit 100 Mbit/s im Download versorgt sind. Allerdings hat das Land Brandenburg mitgeteilt, erst wieder ab 2023 Fördermittel zur Kofinanzierung von Ausbauprojekten bereitstellen zu wollen. Insofern müsste der Landkreis gegenwärtig 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen.

Dieses Ausbauszenario stellt sich wie folgt dar:

In der 1. Aufgreifschwelle bis 100 Mbit/s würden im Landkreis Oder-Spree aktuell ca.19.500 Gebäudeadressen förderfähig sein. Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke betragen ca. 290.500.000 €. Davon übernimmt der Bund 60%, was einen Betrag von 174.300.000 € entspricht. Der Eigenanteil für den LOS beträgt demnach 116.200.000 €. Würde man das Projekt umgehend beginnen, wäre auf Grund der erforderlichen Verfahrensdauer frühester Baubeginn im 4. Quartal 2023. Die vorstehende Berechnung berücksichtigt keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens, welcher die Kosten reduzieren würde.

 

Variante B

Ab 2023 wird es eine neue Förderrichtlinie geben. Mit welchen Konditionen diese jedoch versehen sein wird, ist noch offen. Das Land Brandenburg wird sich nach Aussage von Minister Steinbach finanziell daran beteiligen. Die Konditionen hierzu stehen allerdings noch nicht fest. Als Orientierung können jedoch die Fördersätze unseres laufenden Ausbauprojektes dienen, wonach der Bund 60% und das Land 30 der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen. Legt man diese Werte zu Grunde und geht davon aus, dass es keinen Schwellenwert mehr gibt bzw. dieser 1 Gbit/s beträgt, ergibt sich folgendes Szenario:

Ohne Aufgreifschwelle würden im Landkreis Oder aktuell ca.45.000 Gebäudeadressen förderfähig sein. Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke betragen 446.800.000 €. Davon übernimmt der Bund 60%, was einem Betrag von 268.080.000 € entspricht, das Land übernimmt 30%, was einem Betrag von 134.040.000 € entspricht. Der Eigenanteil für den LOS beträgt demnach 44.680.000 €.

 

 

Da mit dem Projekt, wegen der noch unbekannten Förderrichtlinie, frühestens, bis auf einige vorbereitende Maßnahmen, 2023 begonnen werden kann, dürfte mit einem Baubeginn nicht vor 2025 zu rechnen sein.

 

Variante C:

Auf Grund der hohen Investitionssummen, der unsicheren Förderbestimmungen sowie der insgesamt vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben der Kreisverwaltung wird gegenwärtig von einer weiteren Bearbeitung abgesehen.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

Finanzielle Angebote sollten geprüft und wenn möglich genutzt werden, um den Landkreis und seine Kommunen mit einem weiteren großen Schritt in die digitale Zukunft zu führen.

 

Damit dies auch gelingt, soll die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Kommunen fortgesetzt werden. Zur Unterstützung der Kommunen übernimmt der Landkreis die Koordinierung und Vorbereitung des Vorhabens. Untermauert werden soll die weitere Zusammenarbeit durch den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die die Kreisverwaltung den Kommunen als Entwurf entsprechend unterbreiten wird. Des Weiteren muss eine Abstimmung zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bzw. zur Übernahme der Eigenanteile durch den Landkreis durchgeführt werden.

 

Aus vorstehender Sachdarstellung ergeben sich folgende Arbeitsschritte:

 

-       Durchführung eines Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der ausbaurelevanten und förderfähigen Adressen

-       Kostenermittlung des erforderlichen Netzausbaus

-       Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit des LOS zur Bereitstellung des benötigten Eigenanteils [Betrag der pro Haushaltsjahr für den Breitbandausbau zur Verfügung steht / stehen könnte]

-       Entscheidungsvorschlag über die Art der Umsetzung bzw. der Nichtdurchführung des weiteren Breitbandausbaus

-       Mitteilung Anfang 2022 an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, inwieweit eine Fördermittelantragstellung in 2023 beabsichtigt wird

-       Mitteilung im Mai 2022 an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, der aktuell ermittelten Netzausbaukosten



[1] Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der BRD“

Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussfassung erzeugt noch keine direkten finanziellen Auswirkungen für den Breitbandausbau.