Beschlussvorschlag:
Der Kreistag strebt die Fortführung
des Breitbandausbaus gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen an. Bei
Umsetzung wird der Landkreis wie gehabt die Koordinierung übernehmen. Als
Entscheidungsgrundlage ist ein gefördertes Markterkundungsverfahren durchzuführen. Darauf aufbauend und unter Berücksichtigung
der jeweils aktuellen Förderbedingungen sind dem Kreistag Vorschläge für den
Ausbau eines gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes im Landkreis Oder-Spree zu
unterbreiten.
Sachdarstellung:
Die
Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue
Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des
täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und
Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in Deutschland
wichtige Chancen: Neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere
Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche
Erfolge[1].
Auch der
Landkreis Oder-Spree befindet sich bereits auf dem weiter oben beschriebenen
Weg. Er eröffnete sich im Jahr 2016 mit der Beantragung von Zuwendungen für
Planungs- und Beratungsleistungen beim Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur. In Folge dessen konnten mit Unterstützung eines
externen Dienstleisters die „weißen NGA-Flecken“ (Gebiete mit einer
Downloadgeschwindigkeit < 30 Mbit/s) ermittelt werden. Im Juni 2017
beschloss der Kreistag mit den kreisangehörigen Kommunen eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, welche die Zusammenarbeit zur
Verbesserung der Breitbandversorgung und der Breitbandinfrastruktur zum Inhalte
hatte.
Nach dem
die Richtlinie Anfang Juli 2018 novelliert und somit die Förderung von
Gigabitnetze ermöglicht wurde, nahm der Landkreis Oder-Spree einen Monat später
Gebrauch davon und beantragte ein entsprechendes Upgrade hin zu einem
glasfaserbasierten Netzausbau.
Am
26.09.2019 erfolgt die Vertragsunterzeichnung mit der Deutschen Telekom, die
nach einem umfassenden und zeitintensiven Verfahren den Zuschlag zur Umsetzung
der Maßnahme erhielt. Mit der finanziellen Unterstützung von Bund und Land
werden bis Ende 2022 insgesamt 41,9 Mio. Euro investiert. Damit
verbessert sich die Breitbandversorgung schlagartig für fast 9.200 Haushalte,
525 Unternehmen und 67 Schulen.
Das Ziel,
eines flächendeckenden gigabitfähigen Netzausbaus ist mit der Schließung der
„weißen Flecke“ jedoch noch nicht erreicht. Viele Haushalte, Unternehmen und
öffentliche Einrichtungen bleiben weiterhin ohne eine Anschlussmöglichkeit an
ein gigabitfähiges Netz. Nach ersten Ermittlungen, wird davon ausgegangen, dass dies für gut 2/3 der
Gebäudeadressen im Landkreis Oder-Spree zutrifft.
Wie nun
weiter? Grundsätzlich drei Varianten
Variante A
Die
aktuelle Förderrichtlinie des Bundes anzusprechen, um den gigabitfähigen
Netzausbau voranzutreiben, ist für Gebäudeadressen möglich, die maximal mit 100
Mbit/s im Download versorgt sind. Allerdings hat das Land Brandenburg
mitgeteilt, erst wieder ab 2023 Fördermittel zur Kofinanzierung von
Ausbauprojekten bereitstellen zu wollen. Insofern müsste der Landkreis
gegenwärtig 40 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen.
Dieses
Ausbauszenario stellt sich wie folgt dar:
In der 1.
Aufgreifschwelle bis 100 Mbit/s würden im Landkreis Oder-Spree aktuell
ca.19.500 Gebäudeadressen förderfähig sein. Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke betragen ca. 290.500.000 €. Davon
übernimmt der Bund 60%, was einen Betrag von 174.300.000 € entspricht. Der Eigenanteil
für den LOS beträgt demnach 116.200.000 €. Würde man das Projekt umgehend
beginnen, wäre auf Grund der erforderlichen Verfahrensdauer frühester Baubeginn
im 4. Quartal 2023. Die vorstehende Berechnung berücksichtigt keinen
eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens, welcher die
Kosten reduzieren würde.
Variante B
Ab 2023
wird es eine neue Förderrichtlinie geben. Mit welchen Konditionen diese jedoch
versehen sein wird, ist noch offen. Das Land Brandenburg wird sich nach Aussage
von Minister Steinbach finanziell daran beteiligen. Die Konditionen hierzu
stehen allerdings noch nicht fest. Als Orientierung können jedoch die
Fördersätze unseres laufenden Ausbauprojektes dienen, wonach der Bund 60% und
das Land 30 der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen. Legt man diese Werte zu
Grunde und geht davon aus, dass es keinen Schwellenwert mehr gibt bzw. dieser 1
Gbit/s beträgt, ergibt sich folgendes Szenario:
Ohne
Aufgreifschwelle würden im Landkreis Oder aktuell ca.45.000 Gebäudeadressen förderfähig
sein. Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Schließung der
Wirtschaftlichkeitslücke betragen 446.800.000 €. Davon übernimmt der Bund 60%,
was einem Betrag von 268.080.000 € entspricht, das Land übernimmt 30%, was
einem Betrag von 134.040.000 € entspricht. Der Eigenanteil für den LOS beträgt
demnach 44.680.000 €.
Da mit dem
Projekt, wegen der noch unbekannten Förderrichtlinie, frühestens, bis auf
einige vorbereitende Maßnahmen, 2023 begonnen werden kann, dürfte mit einem
Baubeginn nicht vor 2025 zu rechnen sein.
Variante C:
Auf Grund
der hohen Investitionssummen, der unsicheren Förderbestimmungen sowie der
insgesamt vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben der Kreisverwaltung wird
gegenwärtig von einer weiteren Bearbeitung abgesehen.
Vorschlag der
Verwaltung:
Finanzielle
Angebote sollten geprüft und wenn möglich genutzt werden, um den Landkreis und
seine Kommunen mit einem weiteren großen Schritt in die digitale Zukunft zu
führen.
Damit dies
auch gelingt, soll die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem
Landkreis und den Kommunen fortgesetzt werden. Zur Unterstützung der Kommunen
übernimmt der Landkreis die Koordinierung und Vorbereitung des Vorhabens.
Untermauert werden soll die weitere Zusammenarbeit durch den Abschluss einer
neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die die Kreisverwaltung den Kommunen
als Entwurf entsprechend unterbreiten wird. Des Weiteren muss eine Abstimmung
zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bzw. zur Übernahme der Eigenanteile
durch den Landkreis durchgeführt werden.
Aus
vorstehender Sachdarstellung ergeben sich folgende Arbeitsschritte:
-
Durchführung eines Markterkundungsverfahren zur
Ermittlung der ausbaurelevanten und förderfähigen Adressen
- Kostenermittlung
des erforderlichen Netzausbaus
-
Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit des
LOS zur Bereitstellung des benötigten Eigenanteils [Betrag der pro
Haushaltsjahr für den Breitbandausbau zur Verfügung steht / stehen könnte]
-
Entscheidungsvorschlag über die Art der Umsetzung
bzw. der Nichtdurchführung des weiteren Breitbandausbaus
-
Mitteilung Anfang 2022 an das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie, inwieweit eine Fördermittelantragstellung in
2023 beabsichtigt wird
-
Mitteilung im Mai 2022 an das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Energie, der aktuell ermittelten Netzausbaukosten
[1] Richtlinie “Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der BRD“
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Beschlussfassung erzeugt noch
keine direkten finanziellen Auswirkungen für den Breitbandausbau.