Betreff
1. Änderung der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV (Beschluss Kreistag vom 02.12.2015, Vorlage 048/2015)
Vorlage
069/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 2. Änderung der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV (siehe Anlage) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 10 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträger vom Land Brandenburg jährlich 100 Millionen Euro (2018), 101 Millionen Euro (2019) und 98 Millionen Euro (2020-2022) als zweckgebundene Zuweisung zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Ausgabenverantwortung nach § 3 ÖPNVG, letzte Fassung vom 14.12.2017 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 30 vom 15.12.2017 in Verbindung mit der Verordnung über die Finanzierung des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg (ÖPNVFV) vom 03.01.2005, zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung vom 18.01.2018 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II - Nr. 4 vom 26.01.2018). Das LBV ist für die Bescheiderteilung der Zuweisung an die Aufgabenträger des kommunalen ÖPNV – hier Landkreis Oder-Spree - zuständig.

 

Der Landkreis erhält in diesem Zusammenhang zweckgebundene Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit in Infrastrukturmaßnahmen (Haltestellen, P+R- und B+R-Anlagen, Finanzmittel zum Kauf von Straßenbahnen und Fahrzeuganlagen des kÖPNV). Eine Förderung von alternativen Antriebsformen ist gegenwärtig vom Land noch nicht vorgesehen. Das Land Brandenburg befasst sich mit der Evaluierung des ÖPNVG und der ÖPNVFV. Ergebnisse sind vorläufig nicht zu erwarten. Auch ist die Umsetzung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes noch nicht abschließend.

 

Das Land Brandenburg empfiehlt den kommunalen Aufgabenträgern folgendes

Vorgehen für zukünftige Investitionen, was im Leitfaden für die Finanzierung des ÖPNV im Land Brandenburg verankert ist:

 

Auszug:

„· Die Investitionsförderung durch die kommunalen Aufgabenträger sollte sich auf die Finanzierung der ortsfesten ÖPNV-Infrastruktur beschränken, die dem gesamten ÖPNV betreiberunabhängig zur Verfügung steht (Fahrweg- und Haltestelleninfrastruktur, Busbahnhöfe etc.).

Bei Investitionszuschüssen an einzelne Verkehrsunternehmen handelt es sich um eine beihilferechtlich problematische Form der Finanzierung. Es wird in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg hingewiesen (VGH BW, 1.2.2006, 3 S 2407/05). Zudem ist auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Plan Renoval) zu beachten, nach welcher im Verkehrsbereich de-minimis-Beihilfen nicht zulässig sind – hier speziell die direkte Fahrzeugförderung von Bussen an Verkehrsunternehmen. 

 

· Die Finanzierung von Betriebsleistungen des übrigen ÖPNV sollte von Gesellschafter-einlagen und pauschalen Zuschüssen/Zuwendungen auf eine vertragliche Basis umgestellt werden. Eine Sicherstellung der für einen attraktiven ÖPNV erforderlichen Investitionen und Qualitätsstandards (z.B. bei Fahrzeugen) muss dabei in den Verkehrsverträgen über entsprechende Vereinbarungen sichergestellt werden.

Eine rechtssichere Berücksichtigung des europäischen Rechts kann nach Auffassung

des Landes vor allem durch eine Umstellung der Finanzierung auf eine vertragliche

Basis sichergestellt werden.“

 

Vor diesem Hintergrund und dem Ziel zur Herstellung der Barrierefreiheit im kÖPNV erfolgte im Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Oder-Spree mit Beschlussfassung am 09.06.2021 eine Analyse der notwendigen Maßnahmen. Im Punkt 8.1. des NVP wurden Haltstellen-, P+R- und B+R-Anlageninvestitionen benannt, die einen höheren Förderanteil des Landkreises an die kommunalen Baulastträger fordern, was mit dieser Änderung der Förderrichtlinie aufgerufen wurde. Gleichzeitig wurden redaktionelle Änderungen und sonstige Anpassungen vorgenommen.

 

Was sind die wesentlichen Änderungen der Richtlinie:

 

-       Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben, speziell im Vergaberecht

-       die Fördermaßnahmen wurden definiert; die Förderung von Anlagen des kÖPNV und Förderung von Investitionen für den Straßenbahnbetrieb,

-       Auszahlungsmodalitäten für die Bewilligung von Zuwendungsmitteln,

-       Konkretisierung von anzuwendenden Rechtsvorschriften/Empfehlungen,

-       Förderhöhen der einzelnen Investitionsmaßnahmen (50 -70%)

-       Verfahrensgrundsätze,

-       Regelungen zu schnellen Änderung von Förderbescheiden, Ermächtigung des Landrates,

-       Aufbewahrungsvorschriften von rechtskräftigen Bescheiden

-       Dezernat IV als zuständiges Dezernat

-       Übergangsbestimmungen 2021/2022

 

Mit dieser Anpassung der Förderung von Investitionsvorhaben für die Gemeinden und Städte sowie bei den Verkehrsunternehmen wird für die Zukunft Planungssicherheit gegenüber den Zuwendungsempfängern geschaffen. Die dann jährlichen ÖPNV-Investitionspläne bilden die Grundlage dafür.

 

 

Anlage: 2. Änderung der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von

             Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten

             des Landkreises und von Anlagen des kommunalen ÖPNV

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Rahmen des jährlichen ÖPNV-Investitionsplanes des Landkreises Oder-Spree.

Stellungnahme der Kämmerei:

Durch die veränderte Gesetzgebung ÖPNVG ab 2017 ist der Landkreis für die Mittelbewirtschaftung im investiven Bereich des ÖPNV zuständig. Das bedeutet, dass durch den Landkreis Fördermittel an Gemeinden und Verkehrsunternehmen für  Investitionsmaßnahmen anteilmäßig bewilligt werden (z. Bsp. Technik/Anlagen; Infrastruktur Straßenbahn; Haltestellenanlagen; Buswendeschleifen; P+R- / B+R-Anlagen).

 

Der Planentwurf 2022 und Folgejahre sieht Mittel entsprechend der Landeszuweisungen vor.

Basis ist der jährlich beschlossene ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises. Diese Landesmittel sind zweckgebunden und für Infrastrukturmaßnahmen im ÖPNV des Landkreises Oder-Spree einzusetzen.

 

 

gez. Perlick

Amtsleiter