Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Der Landrat wird beauftragt,
mit dem Baulastträger eine Vereinbarung über den Bau eines straßenbegleitenden
Radweges an der L 43 zwischen Diehlo und Möbiskruge anzustreben und dem
Kreistag im Februar 2022 das Ergebnis dieser Bemühungen vorzulegen.
Sofern eine Vereinbarung nicht
zustande kommt, ist dem Kreistag eine rechtskonforme Lösung vorzuschlagen, mit
der die bestehenden Probleme für den Fahrradverkehr im genannten Abschnitt behoben
werden können.
Ohne eine Lösung des Problems
wird der Landkreis einer Abstufung dieses Straßenabschnitts nicht zustimmen.
Sachdarstellung:
Die bestehenden Probleme
für den Radverkehr im genannten Abschnitt sind dringend zu lösen. Dem dürfen
bürokratische Hemmnisse, wie der Streit um Zuständigkeiten, nicht länger im
Wege stehen. Dazu ist ein Verfahren erforderlich, in dem die bestehenden
rechtlichen Regelungen berücksichtigt werden, über die sich der Landkreis nicht
einseitig hinwegsetzen kann. Sofern Übereinstimmung mit dem Baulastträger nicht
herbeigeführt werden kann, bedarf es dazu einer für den Landkreis praktikablen
und rechtssicheren Lösung.