Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
im Entwurf anliegende Vereinbarung mit der Gemeinde Grünheide über die
Förderung der Rettungszentrale Freienbrink durch einen Baukostenzuschuss in
Höhe von 3.608.314,20 €. Die Schlussabrechnung erfolgt auf Basis der
tatsächlich entstandenen und abgerechneten Baukosten.
Sachdarstellung:
Wenn möglich, ist der
Landkreis Oder-Spree bestrebt, Vorhaben im Bereich der öffentlichen Ordnung und
Sicherheit im Zusammenarbeit mit seinen Gemeinden umzusetzen. Die jetzt
angestrebte Lösung, der Bau einer gemeinsamen, trägerübergreifenden
Rettungszentrale trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ansiedlung des
Teslawerkes erhöhte Anforderungen an die von den öffentlichen Aufgabenträgern
vorzuhaltende Sicherheitsinfrastruktur stellt. Dies gilt sowohl für die
Notwendigkeit der Vorhaltung einer Feuerwache in Aufgabenträgerschaft der
Gemeinde Grünheide, als auch für die Einrichtung einer weiteren Rettungswache.
Die Größe der Industrieansiedlung in letzter Ausbaustufe ist planungstechnisch
im Grunde genommen wie eine weitere große Gemeinde im Landkreis zu behandeln.
Bevor Rettungswachen neu errichtet werden können, ist mit den Kostenträgern –
dies sind beim Rettungsdienst die Krankenkassen – eine Übereinkunft zu
erzielen. Die Krankenkassen haben in diesem Fall auf die Belegung der
Notwendigkeit einer Rettungswache in Kombination mit einem Notarztstandort
durch ein Gutachten bestanden. Das Gutachten liegt vor und bestätigt die
Notwendigkeit einer Rettungswache in Kombination mit einem Notarztstandort am
Standort Freienbrink bei voller Betriebsaufnahme.
Daneben ist durch den
Landkreis die SEG Wassergefahren unterzubringen. Für diese
Katastrophenschutzeinheit ist ebenfalls der Landkreis Oder-Spree zuständig.
Diese Einheit besteht aus einem Tauchtrupp und einem Bootstrupp. Diese waren
bisher getrennt untergebracht. Der von der DLRG bemannte Bootstrupp im FKTZ und
der Tauchertrupp in der Feuerwehr Grünheide in der Wache Im Schlangenluch.
Die getrennte Unterbringung
hat sich in der Vergangenheit insbesondere was die Zusammenarbeit der beiden
Trupps betrifft als nicht gut geeignet erwiesen. Deswegen hat dieser Teil des
Projekts schon einen Vorläufer. Die ursprünglich angedachte Variante der
gemeinsamen Unterbringung dieser Einheit in einem Anbau bei der Feuerwehr ließ
sich aus Platzgründen auf dem Grundstück Im Schlangenluch nicht umsetzen. Die
technische Ausstattung dieser Einheit wird vom Land bestimmt und hätte drei
Stellplätze für die Technik erfordert. Eine gemeinsame Unterbringung am
Standort FKTZ in Fürstenwalde wäre durch die Anschaffung weiterer
Brandschutztechnik (Hochdruckpumpensystem für den Bereich der
Regionalleitstelle) nur möglich gewesen, wenn man die bewährte Zusammenarbeit
mit der Feuerwehr Fürstenwalde gekündigt hätte. Daneben geht man durch die Wahl
des Standortes Freienbrink auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen ein, die zum
großen Teil aus der Gemeinde Grünheide und den Nachbargemeinden kommen.
Die gemeinsame Umsetzung
des Vorhabens ist neben der Stärkung der Zusammenarbeit im Brand- und
Katastrophenschutz auch für alle Beteiligten wirtschaftlich vorteilhaft.
Abgesehen davon, dass es für den Landkreis schwer bis unmöglich gewesen wäre,
eine gut geeignete Liegenschaft zu finden, wäre die isolierte Umsetzung der
einzelnen Vorhaben nach den Erfahrungen des Landkreises erheblich teurer
geworden. Der Aufwand für die beiden vom Landkreis zu verantwortenden
Teilvorhaben zusammen wurde für den letzten Rettungswachenneubau an einem
anderen Standort fast allein aufgebraucht und die Baukosten sind in der
Zwischenzeit erheblich gestiegen.
Bauherr der
Rettungszentrale wird die Gemeinde Grünheide sein. Der Baukostenzuschuss deckt
für die normelle Nutzungsdauer von dreißig Jahren eine Mietzahlung ab und
orientiert sich allein an den nachgewiesenen Baukosten. In diesem Zeitraum
trägt der Landkreis nur die auf seine Nutzungsanteile entfallenden
Betriebskosten. Der Aufteilungsschlüssel der Baukosten errechnet sich nach den
ausschließlich durch den jeweiligen Aufgabenträger genutzten Flächen. Die
Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen wird nach demselben Maßstab aufgeteilt.
Danach trägt der Landkreis 64,8 % der Baukosten, die Gemeinde Grünheide trägt
dementsprechend den Restanteil von 35,2 %.
Die Kostenberechnung von
Oktober letzten Jahres wurde auf Grund der exorbitanten Entwicklung der
Baupreise bewertet und um rund 560.000 € nach oben angepasst. Damit steigt bei
der gegenwärtigen Steigerung der Baupreise die Wahrscheinlichkeit, dass man die
Kostenberechnung auch einhalten kann. Das Bauvorhaben soll im Jahr 2022
begonnen und fertiggestellt werden.
Rund die Hälfte der auf den
Landkreis entfallenden Kosten wird durch die Weitervermietung der Rettungswache
an die Rettungsdienst GmbH refinanziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Stellungnahme der Kämmerei:
Da die finanziellen Mittel
von 3.608.314,20 € nicht im Haushaltsplan 2022 geplant sind, aber der Bedarf
vor der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 bekannt wurde, muss eine
geänderte Beschlussvorlage der Haushaltssatzung 2022 dem Kreistag vorgelegt werde.
Da es sich um einen
Baukostenzuschuss handelt, müssen die Auszahlungen in 2022 um diese Summe
erhöht werden.
Anlagen:
Vereinbarung Grünheide