Betreff
Baukostenzuschuss für die Rettungszentrale Freienbrink
Vorlage
005/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die im Entwurf anliegende Vereinbarung mit der Gemeinde Grünheide über die Förderung der Rettungszentrale Freienbrink durch einen Baukostenzuschuss in Höhe von 3.608.314,20 €. Die Schlussabrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich entstandenen und abgerechneten Baukosten.

Sachdarstellung:

 

Wenn möglich, ist der Landkreis Oder-Spree bestrebt, Vorhaben im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Zusammenarbeit mit seinen Gemeinden umzusetzen. Die jetzt angestrebte Lösung, der Bau einer gemeinsamen, trägerübergreifenden Rettungszentrale trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ansiedlung des Teslawerkes erhöhte Anforderungen an die von den öffentlichen Aufgabenträgern vorzuhaltende Sicherheitsinfrastruktur stellt. Dies gilt sowohl für die Notwendigkeit der Vorhaltung einer Feuerwache in Aufgabenträgerschaft der Gemeinde Grünheide, als auch für die Einrichtung einer weiteren Rettungswache. Die Größe der Industrieansiedlung in letzter Ausbaustufe ist planungstechnisch im Grunde genommen wie eine weitere große Gemeinde im Landkreis zu behandeln. Bevor Rettungswachen neu errichtet werden können, ist mit den Kostenträgern – dies sind beim Rettungsdienst die Krankenkassen – eine Übereinkunft zu erzielen. Die Krankenkassen haben in diesem Fall auf die Belegung der Notwendigkeit einer Rettungswache in Kombination mit einem Notarztstandort durch ein Gutachten bestanden. Das Gutachten liegt vor und bestätigt die Notwendigkeit einer Rettungswache in Kombination mit einem Notarztstandort am Standort Freienbrink bei voller Betriebsaufnahme.

Daneben ist durch den Landkreis die SEG Wassergefahren unterzubringen. Für diese Katastrophenschutzeinheit ist ebenfalls der Landkreis Oder-Spree zuständig. Diese Einheit besteht aus einem Tauchtrupp und einem Bootstrupp. Diese waren bisher getrennt untergebracht. Der von der DLRG bemannte Bootstrupp im FKTZ und der Tauchertrupp in der Feuerwehr Grünheide in der Wache Im Schlangenluch.

Die getrennte Unterbringung hat sich in der Vergangenheit insbesondere was die Zusammenarbeit der beiden Trupps betrifft als nicht gut geeignet erwiesen. Deswegen hat dieser Teil des Projekts schon einen Vorläufer. Die ursprünglich angedachte Variante der gemeinsamen Unterbringung dieser Einheit in einem Anbau bei der Feuerwehr ließ sich aus Platzgründen auf dem Grundstück Im Schlangenluch nicht umsetzen. Die technische Ausstattung dieser Einheit wird vom Land bestimmt und hätte drei Stellplätze für die Technik erfordert. Eine gemeinsame Unterbringung am Standort FKTZ in Fürstenwalde wäre durch die Anschaffung weiterer Brandschutztechnik (Hochdruckpumpensystem für den Bereich der Regionalleitstelle) nur möglich gewesen, wenn man die bewährte Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Fürstenwalde gekündigt hätte. Daneben geht man durch die Wahl des Standortes Freienbrink auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen ein, die zum großen Teil aus der Gemeinde Grünheide und den Nachbargemeinden kommen.

Die gemeinsame Umsetzung des Vorhabens ist neben der Stärkung der Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz auch für alle Beteiligten wirtschaftlich vorteilhaft. Abgesehen davon, dass es für den Landkreis schwer bis unmöglich gewesen wäre, eine gut geeignete Liegenschaft zu finden, wäre die isolierte Umsetzung der einzelnen Vorhaben nach den Erfahrungen des Landkreises erheblich teurer geworden. Der Aufwand für die beiden vom Landkreis zu verantwortenden Teilvorhaben zusammen wurde für den letzten Rettungswachenneubau an einem anderen Standort fast allein aufgebraucht und die Baukosten sind in der Zwischenzeit erheblich gestiegen.

Bauherr der Rettungszentrale wird die Gemeinde Grünheide sein. Der Baukostenzuschuss deckt für die normelle Nutzungsdauer von dreißig Jahren eine Mietzahlung ab und orientiert sich allein an den nachgewiesenen Baukosten. In diesem Zeitraum trägt der Landkreis nur die auf seine Nutzungsanteile entfallenden Betriebskosten. Der Aufteilungsschlüssel der Baukosten errechnet sich nach den ausschließlich durch den jeweiligen Aufgabenträger genutzten Flächen. Die Kosten für die gemeinsam genutzten Flächen wird nach demselben Maßstab aufgeteilt. Danach trägt der Landkreis 64,8 % der Baukosten, die Gemeinde Grünheide trägt dementsprechend den Restanteil von 35,2 %.

Die Kostenberechnung von Oktober letzten Jahres wurde auf Grund der exorbitanten Entwicklung der Baupreise bewertet und um rund 560.000 € nach oben angepasst. Damit steigt bei der gegenwärtigen Steigerung der Baupreise die Wahrscheinlichkeit, dass man die Kostenberechnung auch einhalten kann. Das Bauvorhaben soll im Jahr 2022 begonnen und fertiggestellt werden.

Rund die Hälfte der auf den Landkreis entfallenden Kosten wird durch die Weitervermietung der Rettungswache an die Rettungsdienst GmbH refinanziert.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Da die finanziellen Mittel von 3.608.314,20 € nicht im Haushaltsplan 2022 geplant sind, aber der Bedarf vor der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 bekannt wurde, muss eine geänderte Beschlussvorlage der Haushaltssatzung 2022 dem Kreistag vorgelegt werde.

Da es sich um einen Baukostenzuschuss handelt, müssen die Auszahlungen in 2022 um diese Summe erhöht werden.

Anlagen:

 

Vereinbarung Grünheide