Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
stimmt dem Beitritt des Landkreises in den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. zu.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind gemäß Beitragsordnung des Vereins im
Haushalt zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Das
Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg ist ein freiwilliger
Zusammenschluss der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der
Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen
für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.
Das Kommunale Nachbarschaftsforum ist
aktuell das einzige gesamtregionale länderübergreifende Austauschforum für
Berlin und die angrenzenden Kommunen im Land Brandenburg und kann auf eine
bemerkenswerte Entwicklung in den letzten Jahren zurückblicken. Über die KNF-Jahresthemen und
-Jahreskonferenzen, den hierbei verfassten Positionen und Fachbeiträgen wird das KNF auf Landesebene, in
den Regionen und Kreisen sowie bei Verbänden und Vereinen als wichtiger Partner
wahrgenommen und akzeptiert. Die Unterstützung des KNF bzw. der
länderübergreifenden und interkommunalen Zusammenarbeit ist in den aktuellen
bzw. neuen Koalitionsverträgen der Berliner und Brandenburger Landesregierung
enthalten.
Die räumlichen und funktionalen
Verflechtungen zwischen den Kommunen und zu Berlin werden mit dem weiter
anhaltenden Wachstum immer intensiver. Fragen zu Standortentscheidungen und
-entwicklungen für Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Frei- und Grünräume, Bildung,
Betreuung, Handel, Versorgung etc. bedürfen mehr denn je über die formelle
Planung hinaus engere Abstimmungen untereinander und gemeinsam getragene
Lösungen. Erste Ansätze werden bspw. mit der Erarbeitung regionaler
Entwicklungskonzepte an einzelnen Siedlungsachsen sowie mit
länderübergreifenden und interkommunalen Modellvorhaben erprobt sowie durch die
Länder unterstützt. Das KNF begleitet diese Prozesse und die Kommunikation
zwischen den Kommunen sowie der Regionalplanung und den beiden Ländern.
Anfang 2017 bildete sich die Anliegengruppe KNF Quo Vadis, in der
Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des KNF unter Berücksichtigung der
aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ermittelt, geprüft und aufgezeigt
wurden. Eindeutiges Ergebnis war die Empfehlung zur Gründung eines Vereins. Die
Vereinsgründung sowie Satzungsentwürfe wurden in 2019 mit den Mitgliedern des
KNF in den vier Arbeitsgemeinschaften diskutiert sowie Hinweise und
Empfehlungen zu Satzung und Beitragsordnung gegeben. Schließlich wurde am
29.5.2020 in Bernau bei Berlin der Verein gegründet. Die erste ordentliche
Mitgliederversammlung des KNF e.V. fand im November 2020 statt, in der u.a. der
Vorstand und der Wirtschafts- und Arbeitsplan 2021 beschlossen wurden.
Mittlerweile besteht der Verein aus 43 Mitgliedern und 13 assoziierte Partner:innen.
Der Verein repräsentiert deutlich mehr als die Hälfte aller im KNF-Raum
liegenden Kommunen bzw. etwa 85 % der hier lebenden Einwohner:innen. Jedes
Mitglied stärkt durch seine Mitgliedschaft den Verein nicht nur finanziell,
sondern auch strukturell.
Mit der Gründung eines Vereins bleiben die
vorhandenen Qualitäten des KNF (nachbarschaftlicher Austausch, vertrauensvoller
Dialog auf Augenhöhe, kommunaler Zusammenhalt usw.) bewahrt und gestärkt.
Zugleich können die mit einem Verein verbundenen Vorteile genutzt werden. Dazu
gehört zum Beispiel die Bildung eines leistungsstarken und selbstständig
agierenden Vorstands als zentrale Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion für
die Kommunen und Berliner Bezirke, der über die allgemeine Netzwerkarbeit
hinaus konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Kommunen
bietet. Der Vorstand wird durch eine leistungsstarke Geschäftsstelle
unterstützt.
Mit der Umsetzung eigener Projekte, durch
Aufbereitung, Bereitstellung und Vermittlung von Datengrundlagen, methodischen
Ansätzen oder übertragbaren Verfahrensweisen werden der Wissens- und
Erfahrungsaustausch gefördert und die Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben
gezielt unterstützt. Verwaltungshandeln wird unterstützt; personelle und
finanzielle Kapazitäten in den Kommunen werden entlastet.
Der Verein
ist für viele Vorhaben förderantragsberechtigt bzw. kann für einzelne Aufgaben
zweckgebundene Zuschüsse von Landesbehörden o.ä. erhalten. Somit bestehen
vielfältige Möglichkeiten, durch die Akquise von Förder- und Finanzmitteln
innovative Lösungsansätze und Modellvorhaben zu erproben sowie bei gemeinsamen
Vorhaben zusätzliche Finanzierungsoptionen zu erschließen. Der Verein kann
hierbei die Einwerbung von Förder- und Finanzmitteln sowie in Abstimmung mit
seinen Mitgliedern die Verantwortung bei der Initiierung, Begleitung und
Umsetzung der Projekte übernehmen. Der Verein kann als Projektträger gemeinsame
Projekte verantworten, d.h. initiieren, begleiten, durchführen und im Nachgang
die gewünschten Ergebnisse im Blick behalten.
Der Verein unterstützt und begleitet bei der
Ermittlung, Ansprache und Gewinnung von Partnern und Akteuren aus der Region,
aus unterschiedlichen Fach- bzw. Landesverwaltungen. Hierüber können
Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse organisiert und damit konsensfähige
Lösungen und Entscheidungen interkommunal und länderübergreifend herbeigeführt
werden.
Mit Gründung des Vereins wurde eine passende
Trägerstruktur geschaffen, die das KNF auf eigene Füße stellt, selbstständiges
Handeln ermöglicht, sich durch eine strategische Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit Gehör und Stimme verschafft und somit die kommunalen
Belange und Interessen der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum
der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg besser bei den jeweiligen Adressaten
vertritt.
Durch die Mitwirkung im Verein bzw. durch die
Tätigkeit oder Entscheidungen des Vereins werden die rechtlichen Interessen und
Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder nicht beeinträchtigt oder
Beschlussfassungen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht berührt bzw. in
Frage gestellt. Dazu hat sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung
gegeben, die von der Mitgliederversammlung bestätigt wurde. Die Geschäftsordnung
regelt u.a. die Herbeiführung von und den Umgang mit Beschlüssen des
Vorstandes, deren Umsetzung sowie die Kommunikation gegenüber und die
Zusammenarbeit mit Dritten.
Weitere Informationen: www.knf-ev.de
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Laut der
Beitragsordnung § 2 (2) des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin und
Brandenburg e. V. beträgt der Festbeitrag für die Brandenburgischen Landkreise
10.000 €.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die finanziellen Mittel in
Höhe von 10.000 € werden in 2022 bereitgestellt.
In den darauffolgenden
Jahren müssen diese Mittel in den jeweiligen Haushaltsplan aufgenommen werden.
Anlagen:
Vereinssatzung
Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.
Beitragsordnung
Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.