Betreff
Beitritt zum Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.
Vorlage
007/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Beitritt des Landkreises in den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. zu. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind gemäß Beitragsordnung des Vereins im Haushalt zu berücksichtigen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.

 

Das Kommunale Nachbarschaftsforum ist aktuell das einzige gesamtregionale länderübergreifende Austauschforum für Berlin und die angrenzenden Kommunen im Land Brandenburg und kann auf eine bemerkenswerte Entwicklung in den letzten Jahren zurückblicken. Über die KNF-Jahresthemen und -Jahreskonferenzen, den hierbei verfassten Positionen und Fachbeiträgen wird das KNF auf Landesebene, in den Regionen und Kreisen sowie bei Verbänden und Vereinen als wichtiger Partner wahrgenommen und akzeptiert. Die Unterstützung des KNF bzw. der länderübergreifenden und interkommunalen Zusammenarbeit ist in den aktuellen bzw. neuen Koalitionsverträgen der Berliner und Brandenburger Landesregierung enthalten.

 

Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zwischen den Kommunen und zu Berlin werden mit dem weiter anhaltenden Wachstum immer intensiver. Fragen zu Standortentscheidungen und -entwicklungen für Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Frei- und Grünräume, Bildung, Betreuung, Handel, Versorgung etc. bedürfen mehr denn je über die formelle Planung hinaus engere Abstimmungen untereinander und gemeinsam getragene Lösungen. Erste Ansätze werden bspw. mit der Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte an einzelnen Siedlungsachsen sowie mit länderübergreifenden und interkommunalen Modellvorhaben erprobt sowie durch die Länder unterstützt. Das KNF begleitet diese Prozesse und die Kommunikation zwischen den Kommunen sowie der Regionalplanung und den beiden Ländern.

 

Anfang 2017 bildete sich die Anliegengruppe KNF Quo Vadis, in der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des KNF unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ermittelt, geprüft und aufgezeigt wurden. Eindeutiges Ergebnis war die Empfehlung zur Gründung eines Vereins. Die Vereinsgründung sowie Satzungsentwürfe wurden in 2019 mit den Mitgliedern des KNF in den vier Arbeitsgemeinschaften diskutiert sowie Hinweise und Empfehlungen zu Satzung und Beitragsordnung gegeben. Schließlich wurde am 29.5.2020 in Bernau bei Berlin der Verein gegründet. Die erste ordentliche Mitgliederversammlung des KNF e.V. fand im November 2020 statt, in der u.a. der Vorstand und der Wirtschafts- und Arbeitsplan 2021 beschlossen wurden. Mittlerweile besteht der Verein aus 43 Mitgliedern und 13 assoziierte Partner:innen. Der Verein repräsentiert deutlich mehr als die Hälfte aller im KNF-Raum liegenden Kommunen bzw. etwa 85 % der hier lebenden Einwohner:innen. Jedes Mitglied stärkt durch seine Mitgliedschaft den Verein nicht nur finanziell, sondern auch strukturell.

 

Mit der Gründung eines Vereins bleiben die vorhandenen Qualitäten des KNF (nachbarschaftlicher Austausch, vertrauensvoller Dialog auf Augenhöhe, kommunaler Zusammenhalt usw.) bewahrt und gestärkt. Zugleich können die mit einem Verein verbundenen Vorteile genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines leistungsstarken und selbstständig agierenden Vorstands als zentrale Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion für die Kommunen und Berliner Bezirke, der über die allgemeine Netzwerkarbeit hinaus konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Kommunen bietet. Der Vorstand wird durch eine leistungsstarke Geschäftsstelle unterstützt.

 

Mit der Umsetzung eigener Projekte, durch Aufbereitung, Bereitstellung und Vermittlung von Datengrundlagen, methodischen Ansätzen oder übertragbaren Verfahrensweisen werden der Wissens- und Erfahrungsaustausch gefördert und die Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben gezielt unterstützt. Verwaltungshandeln wird unterstützt; personelle und finanzielle Kapazitäten in den Kommunen werden entlastet.

 

Der Verein ist für viele Vorhaben förderantragsberechtigt bzw. kann für einzelne Aufgaben zweckgebundene Zuschüsse von Landesbehörden o.ä. erhalten. Somit bestehen vielfältige Möglichkeiten, durch die Akquise von Förder- und Finanzmitteln innovative Lösungsansätze und Modellvorhaben zu erproben sowie bei gemeinsamen Vorhaben zusätzliche Finanzierungsoptionen zu erschließen. Der Verein kann hierbei die Einwerbung von Förder- und Finanzmitteln sowie in Abstimmung mit seinen Mitgliedern die Verantwortung bei der Initiierung, Begleitung und Umsetzung der Projekte übernehmen. Der Verein kann als Projektträger gemeinsame Projekte verantworten, d.h. initiieren, begleiten, durchführen und im Nachgang die gewünschten Ergebnisse im Blick behalten.

 

Der Verein unterstützt und begleitet bei der Ermittlung, Ansprache und Gewinnung von Partnern und Akteuren aus der Region, aus unterschiedlichen Fach- bzw. Landesverwaltungen. Hierüber können Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse organisiert und damit konsensfähige Lösungen und Entscheidungen interkommunal und länderübergreifend herbeigeführt werden.

 

Mit Gründung des Vereins wurde eine passende Trägerstruktur geschaffen, die das KNF auf eigene Füße stellt, selbstständiges Handeln ermöglicht, sich durch eine strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Gehör und Stimme verschafft und somit die kommunalen Belange und Interessen der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg besser bei den jeweiligen Adressaten vertritt.

 

Durch die Mitwirkung im Verein bzw. durch die Tätigkeit oder Entscheidungen des Vereins werden die rechtlichen Interessen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder nicht beeinträchtigt oder Beschlussfassungen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht berührt bzw. in Frage gestellt. Dazu hat sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung gegeben, die von der Mitgliederversammlung bestätigt wurde. Die Geschäftsordnung regelt u.a. die Herbeiführung von und den Umgang mit Beschlüssen des Vorstandes, deren Umsetzung sowie die Kommunikation gegenüber und die Zusammenarbeit mit Dritten.

 

Weitere Informationen: www.knf-ev.de

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Laut der Beitragsordnung § 2 (2) des Kommunalen Nachbarschaftsforums Berlin und Brandenburg e. V. beträgt der Festbeitrag für die Brandenburgischen Landkreise 10.000 €.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die finanziellen Mittel in Höhe von 10.000 € werden in 2022 bereitgestellt.

In den darauffolgenden Jahren müssen diese Mittel in den jeweiligen Haushaltsplan aufgenommen werden.

 

Anlagen:

 

Vereinssatzung Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.

Beitragsordnung Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.