Beschlussvorschlag:
1. - Der
Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- Er bestätigt die von der Verwaltung
vorgenommene Einschätzung zur
Leistungsfähigkeit der Städte und
Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
- Der Landrat berichtet per 30.09.2022
und 31.12.2022 über
die Erfüllung des Haushaltsplanes
2022.
2. - Der
Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmens
Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022.
Sachdarstellung:
Aufstellungsverfahren
Das Verfahren und
die Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind
insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) geregelt.
Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2022, einschließlich der
Ermittlung des Stellenbedarfs 2022/2023, wurde im Februar 2021 begonnen.
Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste 2022 bis 2025 ff. erarbeitet. Die
Stellenplanung 2022 wurde mit der Bestätigung der Zu- und Abgänge durch die
Verwaltungsleitung im Sommer 2021 vorgenommen.
Am 14.12.2021 fand die Information der Bürgermeister und Amtsdirektoren
statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Diese Veranstaltung
diente ebenfalls der Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung
des Haushaltsplanes des Landkreises.
Auf der Informationsveranstaltung konnte für das Jahr 2022 kein
ausgeglichenes Ergebnis vorgestellt werden. Natürlich setzt sich dieses aus
vielen einzelnen, zum Teil sehr kleinen Positionen zusammen. Aber schon allein
der Eigenanteil des Kreises bei der Förderung des Breitbandausbaus beträgt im
Jahr 2022 1.155.000 €.
Schon allein damit würde sich das Defizit des Ergebnishaushaltes in 2022
erklären lassen.
Aber
auch in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes beim
Jugendamt steigen die Bedarfe aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher
Veränderungen gegenüber den Vorjahren weiter sukzessiv an (siehe Punkt 3.4.1.2
im Vorbericht des Haushaltsplanes 2021).
Hinzu kommen höhere Personalaufwendungen von insgesamt 2.552.400 €
gegenüber dem Haushaltsjahr 2021. Diese Erhöhung resultiert einerseits aus
Tariferhöhungen in Höhe von 1,5 % und andererseits aus der
Gesamtstellenerhöhung um 28 VZE. Für das Haushaltsjahr 2022 werden für die
aktiven Beamten und die tariflich Beschäftigten insgesamt 1.200,4 VZE
ausgewiesen.
Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und
Finanzen am 30.08.2021 und am 22.11.2021 informiert.
Am 15.11.2021 wurde die Haushaltssatzung 2022 durch den Landrat mit
ordentlichen Erträgen in Höhe von 458.167.000 € und Aufwendungen in Höhe von
460.679.700 € festgestellt (§ 67 Abs. 1
BbgKVerf).
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 enthält
einen Hebesatz von 36,0 %.
Die öffentliche
Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgte am 04.12.2021 im Amtsblatt Nr.
9/2021 des Landkreises Oder-Spree.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich
auszulegen. Die Auslegung erfolgte vom 09.12.2021 bis 17.12.2021.
Gegen den Entwurf
können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach
Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese Frist endet am 08. Januar 2022Über
die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§129
Abs.1 BbgKVerf).
Beurteilung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinden:
Nach der neuesten
Rechtsprechung (siehe OVG Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember
2019, Gemeinde Pinnow gegen den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis
verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der
umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter
Form offenzulegen.
Ein derartiges
Verfahren, welches OVG Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis
Oder-Spree auch schon mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet
und wird dies ebenfalls mit diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2022
vornehmen.
Mit diesem
Beschluss wird der Finanzbedarf der Kommunen dokumentiert.
Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten
Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der
Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine
unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe
inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt
lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.
Der Kernbereich der finanziellen
Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf
Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch
Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, dass
die
Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz
sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr
in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.
Um die Haushaltssituation der Städte,
Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder-Spree beurteilen zu können, wurden – wie
in den Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert
und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.
Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit
erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2021. Dabei wurde u. a. die den
Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.
Für die Ermittlung des Standes der Kredite
für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin
Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2019 (L III 1 – j
/ 19) verwendet.
Die Auswertung der Haushaltsdaten 2021 ist in
den Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten,
5 amtsfreien Gemeinden, 26 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen
Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).
Ø 34 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 9 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.
Ø 38 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.
Ø 40 Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an
Zahlungsmitteln zum Jahresende 2021 einen positiven Bestand aus; 3 Kommunen
einen negativen Zahlungsmittelbestand.
Ø Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigen
die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde/Spree (Stand 31.12.2019)
Ø
Haushaltssicherungskonzepte
(HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf und
Tauche beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt
werden.
Ø Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum
31.12.2019
beträgt insgesamt 143.722 T€. Die pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt
sich zwischen 0 € und 1.814 € (Gemeinde Langewahl).
Die
durchschnittliche Verschuldung beträgt 820 €. Die pro-Kopf-Verschuldung des LOS
beträgt 14 €.
Ø Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen
für
freiwillige Aufgaben aus.
Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2022
in Höhe von 36 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 64 %
ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine
ausgewogene Belastung gewährleistet.
Der Hebesatz des LOS ist einer der
niedrigsten Hebesätze im Land Brandenburg.
Einbringen und Beratung Planentwurf 2022
Der Planentwurf
für das Haushaltsjahr 2022 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen.
Da der Landkreis über eine allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der
Vorjahre verfügt, kann der Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2022 über
die Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der
Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2022 erfolgen. Laut
mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024
im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden.
Für 2025 konnte ein Haushaltsausgleich erzielt werden. Zielstellung für die
kommenden Haushaltsjahre sollte ein dauerhafter echter Haushaltsausgleich sein.
Der Planentwurf
2022 wurde am 08.12.2021 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wurde in das
Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage
des Landkreises eingesehen werden. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen
Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.
Die Übergabe des
Planentwurfs 2022 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgte
ab dem 06.12.2021.
Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2022
gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine
Einladung. Die Haushaltsklausur fand am 14.12.2021 im Landratsamt Beeskow
statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die
Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.
Seitens der Kämmerei wird die Haushaltssatzung
und der Haushaltsplan 2022 in den Fachausschüssen in seinen wesentlichen
Punkten vorgestellt. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der
daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den
Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 –
Leistungsfähigkeit der Gemeinden – Beschluss Haushaltsplan, Jahresabschluss,
Eröffnungsbilanz; Stand: 30.09.2021
Anlage 2 –
Haushaltssituation der Gemeinden
Anlage 3 – Schuldenstand
der Gemeinden
Anlage 4 – Hebesatz der
Amtsumlage laut Haushaltssatzung 2021