Beschlussvorschlag:

 

1.  -    Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022.
-    Er bestätigt die von der Verwaltung vorgenommene Einschätzung zur

          Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
-    Der Landrat berichtet per 30.09.2022 und 31.12.2022 über

          die Erfüllung des Haushaltsplanes 2022.

 

2.  -    Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des „Kommunalen                  Wirtschaftsunternehmens Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022.

 

Sachdarstellung:

 

Aufstellungsverfahren

 

Das Verfahren und die Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.

 

Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2022, einschließlich der Ermittlung des Stellenbedarfs 2022/2023, wurde im Februar 2021 begonnen. Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste 2022 bis 2025 ff. erarbeitet. Die Stellenplanung 2022 wurde mit der Bestätigung der Zu- und Abgänge durch die Verwaltungsleitung im Sommer 2021 vorgenommen.

 

Am 14.12.2021 fand die Information der Bürgermeister und Amtsdirektoren statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Diese Veranstaltung diente ebenfalls der Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung des Haushaltsplanes des Landkreises.

 

Auf der Informationsveranstaltung konnte für das Jahr 2022 kein ausgeglichenes Ergebnis vorgestellt werden. Natürlich setzt sich dieses aus vielen einzelnen, zum Teil sehr kleinen Positionen zusammen. Aber schon allein der Eigenanteil des Kreises bei der Förderung des Breitbandausbaus beträgt im Jahr 2022 1.155.000 €.
Schon allein damit würde sich das Defizit des Ergebnishaushaltes in 2022 erklären lassen.

Aber auch in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes beim Jugendamt steigen die Bedarfe aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Veränderungen gegenüber den Vorjahren weiter sukzessiv an (siehe Punkt 3.4.1.2 im Vorbericht des Haushaltsplanes 2021).

Hinzu kommen höhere Personalaufwendungen von insgesamt 2.552.400 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2021. Diese Erhöhung resultiert einerseits aus Tariferhöhungen in Höhe von 1,5 % und andererseits aus der Gesamtstellenerhöhung um 28 VZE. Für das Haushaltsjahr 2022 werden für die aktiven Beamten und die tariflich Beschäftigten insgesamt 1.200,4 VZE ausgewiesen.

Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 30.08.2021 und am 22.11.2021 informiert.

Am 15.11.2021 wurde die Haushaltssatzung 2022 durch den Landrat mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 458.167.000 € und Aufwendungen in Höhe von 460.679.700 € festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf).

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 enthält einen Hebesatz von 36,0 %.

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgte am 04.12.2021 im Amtsblatt Nr. 9/2021 des Landkreises Oder-Spree.

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte vom 09.12.2021 bis 17.12.2021.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese Frist endet am 08. Januar 2022Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§129 Abs.1 BbgKVerf).

 

Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden:

 

Nach der neuesten Rechtsprechung (siehe OVG Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember 2019, Gemeinde Pinnow gegen den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen.

 

Ein derartiges Verfahren, welches OVG Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis Oder-Spree auch schon mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies ebenfalls mit diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2022 vornehmen.

Mit diesem Beschluss wird der Finanzbedarf der Kommunen dokumentiert.

 

Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.

Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, dass die

Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.

 

Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder-Spree beurteilen zu können, wurden – wie in den Vorjahren – von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.

Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2021. Dabei wurde u. a. die den Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.

Für die Ermittlung des Standes der Kredite für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2019 (L III 1 – j / 19) verwendet.

 

Die Auswertung der Haushaltsdaten 2021 ist in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 5 amtsfreien Gemeinden, 26 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).

 

Ø  34 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 9 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.

Ø  38 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.

Ø  40 Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln zum Jahresende 2021 einen positiven Bestand aus; 3 Kommunen einen negativen Zahlungsmittelbestand.

Ø  Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigen die Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde/Spree (Stand 31.12.2019)

Ø  Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf und Tauche beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt werden.

Ø  Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2019
beträgt insgesamt 143.722 T€. Die pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt sich zwischen 0 € und 1.814 € (Gemeinde Langewahl).

Die durchschnittliche Verschuldung beträgt 820 €. Die pro-Kopf-Verschuldung des LOS beträgt 14 €.

Ø  Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.

 

 

Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2022 in Höhe von 36 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 64 % ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine ausgewogene Belastung gewährleistet.

 

Der Hebesatz des LOS ist einer der niedrigsten Hebesätze im Land Brandenburg.

 

 

 

 

 

Einbringen und Beratung Planentwurf 2022

 

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der Landkreis über eine allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der Vorjahre verfügt, kann der Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2022 über die Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2022 erfolgen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden. Für 2025 konnte ein Haushaltsausgleich erzielt werden. Zielstellung für die kommenden Haushaltsjahre sollte ein dauerhafter echter Haushaltsausgleich sein.

 

Der Planentwurf 2022 wurde am 08.12.2021 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wurde in das Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen werden. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.

 

Die Übergabe des Planentwurfs 2022 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgte ab dem 06.12.2021.

 

Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2022 gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine Einladung. Die Haushaltsklausur fand am 14.12.2021 im Landratsamt Beeskow statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die Fraktionsvorsitzenden sowie interessierte Abgeordnete eingeladen.

 

Seitens der Kämmerei wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 in den Fachausschüssen in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Leistungsfähigkeit der Gemeinden – Beschluss Haushaltsplan, Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz; Stand: 30.09.2021

Anlage 2 – Haushaltssituation der Gemeinden

Anlage 3 – Schuldenstand der Gemeinden

Anlage 4 – Hebesatz der Amtsumlage laut Haushaltssatzung 2021