Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt entsprechend des
ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg (ÖPNVG)
in der geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom
14.12.2017, sowie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung in der geltenden Fassung,
zuletzt geändert am 18.01.2018 i. V. m. der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur
Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden
und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 08.12.2021 und dem Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg vom
21.07.2021 für das Jahr 2022 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises
Oder-Spree für das Jahr 2022 (Anlage)
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Sachdarstellung:
Entsprechend dem gültigen ÖPNVG und der gültigen
ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) sowie der o.g. Richtlinie des Landkreises
Oder-Spree zur Förderung von Investitionen hat die Verwaltung des Landkreises
den ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2022 aufgestellt.
Die vorliegenden Anmeldungen und Anträge von den Gemeinden/Städten
konnten eingeordnet werden. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen bilden
die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr
2022. Anträge von den
Verkehrsunternehmen im Landkreis liegen der Verwaltung nur von der
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH vor.
Die in der Anlage dargestellten
ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2022 entsprechen den
Fördervoraussetzungen und der neuen Förderhöhe.
In der Anlage sind die Maßnahmen, die Gesamtkosten
und die maximale Förderung auf der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um
den Gemeinden und Städten sowie der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH
eine Förderung für 2022 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage 1
dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.
Die Beschaffung von drei neuen Straßenbahnen für
die Straßenbahnlinie 87 in Woltersdorf wird hier im Rahmen der
Investitionstätigkeit des Landkreises in Hinsicht der Erlangung der
Barrierefreiheit aufgenommen. Diese Investition wurde in der Nahverkehrsplanung
2022 – 2025 des Landkreises verankert. Die Anschaffung erfolgt in den Jahren
2022 und 2023 und wurde im gültigen Verkehrsvertrag gefordert. Die Begründung
und finanzielle Untersetzung erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage, da
ein gesondertes Ausschreibungsverfahren durch die SRS GmbH notwendig ist. Es
wird hier auf die Anlage 3 der gültigen ÖPNV-Investitionsrichtlinie des
Landkreises verwiesen.
Der ÖPNV-Investitionsplan insgesamt stellt die zweckentsprechende
Mittelverwendung für das Jahr 2022 dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechend der o.g. Richtlinie des
Landkreises Oder-Spree sollen Auszahlungen für Haltestellenanlagen,
Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen in Höhe von 200.000 € bereitgestellt
werden, die mit dem Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.07.2021 für das Jahr
2022 und Mitteln aus der Rücklage finanziell untersetzt sind.
Die Finanzierung der Beschaffung der drei
neuen Straßenbahnen für die Straßenbahnlinie 87 in Höhe von 3.990.000,00 €
erfolgt aus angesparten und zweckgebundenen laufenden Landesmitteln in Höhe von
3.690.000,00 € (siehe u.g. Darstellung der Kämmerei zur Finanzierung). Die
Gemeinde Woltersdorf finanziert diesen Kauf aus Ihren eigenen Haushaltsmitteln
in Höhe von 300 T€ mit.
Die mit der Gesetzgebung geforderte
Mindestquote von gegenwärtig 18,12 % für Investitionsmaßnahmen an den
Gesamtzuwendungen wird mit dem nach der ÖPNVFV pauschalisierten
Verwendungsnachweis erfüllt.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die unter finanziellen Auswirkungen
genannten Mittelbedarfe (Auszahlungen) von insgesamt 200.000 € stehen gemäß
Haushaltsplanentwurf 2022 zur Verfügung.
Für die Finanzierung zum Kauf der
Straßenbahnen in Höhe 3.690.000,00 € stehen im Haushaltsansatz 2022
3.565.400,00 € zur Verfügung. Lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.07.2021
für 2022 erhält der LOS 31.905 € mehr als im Haushaltsansatz vorgesehen. Die
Restsumme in Höhe von 92.695,00 € wird aus noch zu bildenden
Haushaltsresten 2021 gedeckt.
gez. Perlick
Anlagen:
Anlage 1 –
ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2022