Betreff
ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2022 des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV
Vorlage
009/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt entsprechend des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg (ÖPNVG)  in der geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 14.12.2017, sowie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung in der geltenden Fassung, zuletzt geändert am 18.01.2018 i. V. m. der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV in den Gemeinden und Städten des Landkreises und von Anlagen des übrigen ÖPNV vom 08.12.2021 und dem Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg vom 21.07.2021 für das Jahr 2022 den ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2022  (Anlage) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Sachdarstellung:

 

Entsprechend dem gültigen ÖPNVG und der gültigen ÖPNV-Finanzierungsverordnung (ÖPNVFV) sowie der o.g. Richtlinie des Landkreises Oder-Spree zur Förderung von Investitionen hat die Verwaltung des Landkreises den ÖPNV-Investitionsplan für das Jahr 2022 aufgestellt.

 

Die vorliegenden Anmeldungen und Anträge von den Gemeinden/Städten konnten eingeordnet werden. Die darin ausgewiesenen Kostenberechnungen bilden die Grundlage für die Aufstellung des ÖPNV-Investitionsplanes für das Jahr 2022. Anträge von den Verkehrsunternehmen im Landkreis liegen der Verwaltung nur von der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH vor.

 

Die in der Anlage dargestellten ÖPNV-Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2022 entsprechen den Fördervoraussetzungen und der neuen Förderhöhe.

In der Anlage sind die Maßnahmen, die Gesamtkosten und die maximale Förderung auf der Basis der Kostenberechnung ausgewiesen. Um den Gemeinden und Städten sowie der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH eine Förderung für 2022 in Aussicht zu stellen, bildet der in der Anlage 1 dargestellte ÖPNV-Investitionsplan ein verbindliches Planungsinstrument.

Die Beschaffung von drei neuen Straßenbahnen für die Straßenbahnlinie 87 in Woltersdorf wird hier im Rahmen der Investitionstätigkeit des Landkreises in Hinsicht der Erlangung der Barrierefreiheit aufgenommen. Diese Investition wurde in der Nahverkehrsplanung 2022 – 2025 des Landkreises verankert. Die Anschaffung erfolgt in den Jahren 2022 und 2023 und wurde im gültigen Verkehrsvertrag gefordert. Die Begründung und finanzielle Untersetzung erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage, da ein gesondertes Ausschreibungsverfahren durch die SRS GmbH notwendig ist. Es wird hier auf die Anlage 3 der gültigen ÖPNV-Investitionsrichtlinie des Landkreises verwiesen.

Der ÖPNV-Investitionsplan insgesamt stellt die zweckentsprechende Mittelverwendung für das Jahr 2022 dar.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechend der o.g. Richtlinie des Landkreises Oder-Spree sollen Auszahlungen für Haltestellenanlagen, Buswendeschleifen, P+R-/B+R-Anlagen in Höhe von 200.000 € bereitgestellt werden, die mit dem Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.07.2021 für das Jahr 2022 und Mitteln aus der Rücklage finanziell untersetzt sind.

Die Finanzierung der Beschaffung der drei neuen Straßenbahnen für die Straßenbahnlinie 87 in Höhe von 3.990.000,00 € erfolgt aus angesparten und zweckgebundenen laufenden Landesmitteln in Höhe von 3.690.000,00 € (siehe u.g. Darstellung der Kämmerei zur Finanzierung). Die Gemeinde Woltersdorf finanziert diesen Kauf aus Ihren eigenen Haushaltsmitteln in Höhe von 300 T€ mit.

 

Die mit der Gesetzgebung geforderte Mindestquote von gegenwärtig 18,12 % für Investitionsmaßnahmen an den Gesamtzuwendungen wird mit dem nach der ÖPNVFV pauschalisierten Verwendungsnachweis erfüllt.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die unter finanziellen Auswirkungen genannten Mittelbedarfe (Auszahlungen) von insgesamt 200.000 € stehen gemäß Haushaltsplanentwurf 2022 zur Verfügung.

 

Für die Finanzierung zum Kauf der Straßenbahnen in Höhe 3.690.000,00 € stehen im Haushaltsansatz 2022 3.565.400,00 € zur Verfügung. Lt. Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.07.2021 für 2022 erhält der LOS 31.905 € mehr als im Haushaltsansatz vorgesehen. Die Restsumme in Höhe von 92.695,00 € wird aus noch zu bildenden Haushaltsresten 2021 gedeckt.

 

 

gez. Perlick

Amtsleiter

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – ÖPNV-Investitionsplan des Landkreises Oder-Spree für das Jahr 2022