Betreff
Baubeschluss zum grundhaften Ausbau der K 6737, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt (OD) Arensdorf
Vorlage
019/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6737 Abschnitt 010, OD Arensdorf vom km 0,000 (Anbindung an die B 5) bis km 0,571.

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 075/003/2019 vom 04.12.2019 führte die Verwaltung die planerische Vorbereitung der Erneuerung der K 6737, Abschnitt 010, OD Arensdorf fort. Das Fachamt beabsichtigt, die grundhafte Erneuerung der OD Arensdorf im Jahr 2023 baulich zu realisieren.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Straßenbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree 2014 - 2019 ff aufgenommen und durch den Kreistag bestätigt (Beschluss-Nr. 054/29/2013). Sie fand in den nachfolgenden Haushaltsplänen ihre Berücksichtigung. Die voraussichtlichen Investitionskosten sind jeweils im Zuge des Planungsfortschritts weiter zu aktualisieren und in den nachfolgenden Haushaltsplänen fortzuschreiben.

 

Finanzielle Mittel werden benötigt für die Fortführung der Planungsleistungen und für den im Jahr 2023 beabsichtigten Bau der Straße.

 

Nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg ist eine finanzielle Förderung des Ausbaues möglich. Mit der Richtlinie wird dem Antragsteller eine 75 %ige Zahlung der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Die Straßenbaubehörde des Landkreises beantragte am 26.03.2020 die Förderung der grundhaften Erneuerung der K 6737 OD Arensdorf. Nach Vorlage der Entwurfsplanung wurde mit Datum vom 28.01.2022 der Zuwendungsantrag mit Ausreichung der beantragten Fördermittel für das Jahr 2023 präzisiert.

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Arensdorf bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

nach Kostenberechnung vom 31.01.2022                                         

 

 

1.103.309,00 €

 

 

beantragte objektbezogene

Zuwendung

                                      

Zuweisung Land:       768.900 €

Anteil Gemeinde:         68.300 €

 

837.200 €

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

bisher bereitgestellt      211.400 €

 

Ansatz 2022                 155.000 €

 

Ansatz 2022           

 

Finanzplan 2023       1.000.000 €          

 

Finanzplan 2023

 

Finanzplan 2023

 

 

Gesamt:                    1.366.400 €                 

 

 

Produktsachkonto

 

 

54210.7852371010

 

54210.7852371010

 

  54210.6812371010

 

54210.7852371010

 

  54210.6811371010

 

  54210.6812371010

 

 

 

 

 

 

 

 

27.300 €

                             

                           

 

                                  768.900 €

                                

                                    41.000 €

 

 

                                  837.200 €                                                                                                                   

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Auf dem Kreistag am 04.12.2019 wurde der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6737-10, Ortsdurchfahrt Arensdorf gefasst.

 

Für die Planung und bauliche Realisierung wurden im Haushalt des Landkreises insgesamt 1.366.400 € veranschlagt. Des Weiteren wurden Zuweisungen des Landes und der Gemeinde in Höhe von 837.200 € eingestellt.

Nach aktueller Kostenberechnung vom 31.01.2022 wird die Baumaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.103.400 € kostengünstiger als bisher geplant.

 

Dadurch verringert sich auch der Eigenanteil des Landkreises, der aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden kann. 

 

gez. Perlick

Amtsleiter Kämmerei

 

Anlagen:

Kartenauszug