Betreff
Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Antrag des "Haus Kiebitz" e.V.
Vorlage
022/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt Frau Maria Herwig gem. § 40 Abs. 1 BbgKVerf für den Rest der Wahlzeit als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied auf Vorschlag des „Haus Kiebitz“ e.V. in den Jugendhilfeausschuss.

 

Sachdarstellung:

Nach § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) werden die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie Ihre Stellvertreter für die Wahlperiode des Kreistages von diesem gewählt. Scheidet ein stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen.

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. Juni 2019 durch geheime Wahl die Besetzung der 6 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie deren Stellvertreter auf Vorschlag der Spitzen- und Jugendverbände beschlossen.

 

Frau Beatrice Tank (stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des „Haus Kiebitz“ e.V.) informierte, dass sie diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen könne. Insofern wird eine Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes notwendig.

 

Der „Haus Kiebitz“ e.V. hat nunmehr Frau Maria Herwig (bisher stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss) für die Wahl als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.