Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt Frau
Maria Herwig gem. § 40 Abs. 1 BbgKVerf für den Rest der Wahlzeit als stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied auf Vorschlag des „Haus Kiebitz“ e.V. in den
Jugendhilfeausschuss.
Sachdarstellung:
Nach § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs.
2 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und
Jugendhilfe (AGKJHG) werden die stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses sowie Ihre Stellvertreter für die Wahlperiode des
Kreistages von diesem gewählt. Scheidet ein stellvertretendes stimmberechtigtes
Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist ein neues stellvertretendes stimmberechtigtes
Mitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das
ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen.
Der Kreistag hat in seiner
konstituierenden Sitzung am 25. Juni 2019 durch geheime Wahl die Besetzung der
6 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie deren Stellvertreter
auf Vorschlag der Spitzen- und Jugendverbände beschlossen.
Frau Beatrice Tank (stellvertretendes
stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des „Haus
Kiebitz“ e.V.) informierte, dass sie diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen könne.
Insofern wird eine Neuwahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes
notwendig.
Der „Haus Kiebitz“ e.V. hat
nunmehr Frau Maria Herwig (bisher stimmberechtigtes Mitglied im
Jugendhilfeausschuss) für die Wahl als stellvertretendes stimmberechtigtes
Mitglied im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.