Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, Frau Becky Meyer- Grunewald
(geb. am 24.07.1977), zum 1. September 2022 die Aufgaben der Amtsleiterin des
Schulverwaltungsamtes auf Dauer zu übertragen. Die Amtsleiterstelle ist mit der
Entgeltgruppe 13 TvöD ausgewiesen.
Sachdarstellung:
Der Amtsinhaber Roland Pilz kündigte sein
Arbeitsverhältnis zum 31.03.2022. Die Stelle ist seitdem unbesetzt.
Die Stelle der Amtsleiterin/des Amtsleiters für das
Schulverwaltungsamt war bis 27.03.2022 intern ausgeschrieben.
Auf die Ausschreibung gab es eine Bewerbung. Die
Bewerberin Frau Meyer- Grunewald erfüllt die Qualifikationsanforderungen und
wurde zum Auswahlgespräch am 21.04.2022 eingeladen.
Im Ergebnis dieses Gespräches, welches Frau Zarling
führte, konnte die fachliche und persönliche Eignung von Frau Meyer- Grunewald
festgestellt werden.
Im Auswahlgespräch überzeugte sie durch fundiertes
Wissen und vertiefte Kenntnisse im vielschichtigen Aufgabenbereich des
Schulverwaltungsamtes. Sie äußerte konkrete Zielvorstellungen im Hinblick auf
die zukunftsfähige Ausrichtung des Amtes. Ihre Vorstellungen zur übergreifenden
Bearbeitung der internen und externen Schnittstellen, insbesondere bei der
Zusammenarbeit mit Kommunen, Schulträgern, Ministerien und weiteren Beteiligten,
brachte sie überzeugend zum Ausdruck. Als Büroleiterin des Landrates verfügt
sie außerdem über Erfahrungen im kommunalpolitischen Raum. Führungs- und
Methodenkompetenzen sind überdurchschnittlich ausgeprägt, wie die Beurteilungen
der letzten Jahre der Bewerberin bescheinigen.
Mit der Bestellung zur Amtsleiterin ist eine
Eingruppierung in EG 13 Stufe 5 des TvöD verbunden.
Die Rechte des Personalrates gem. § 92
Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die
Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.