Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag hebt das Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des
Kreisausschusses und der Fachausschüsse des Landkreises Oder-Spree während der
COVID-19-Pandemie vom 10.02.2021 auf.
Sachdarstellung:
Nach den seinerzeit geltenden Verordnungen des
Landes Brandenburg über Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und
COVID-19 waren Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur aufgrund eines
individuellen Hygienekonzepts zulässig, welches u.a. die Einhaltung des
Abstandsgebotes, das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch
alle Teilnehmenden und das Erfassen von Personendaten aller Teilnehmenden
sicherstellt.
Nachdem die vom Bundestag festgestellte
„epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ mit Ablauf des 25.11.2021 endete
und die meisten Pandemieeinschränkungen mit der Änderung des
Infektionsschutzgesetzes weggefallen sind, ist das vom Kreistag am 10.02.2021
beschlossene Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses
und der Fachausschüsse des Landkreises Oder-Spree während der COVID-19-Pandemie
auf den Prüfstand zu stellen.
Irgendwelche Einschränkungen bei Zusammenkünften in
geschlossenen Räumen sieht die aktuelle landesrechtliche
SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmeverordnung vom 31.03.2022 nicht mehr
vor. Masken-, Test- und Impfpflicht gelten nur für MitarbeiterInnen und
BesucherInnen in bestimmten Einrichtungen der Gesundheit und Pflege.
Versammlungen wie die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse
unterliegen demnach keinen pandemiebedingten Beschränkungen mehr.
Das Robert-Koch-Institut bewertet die Gefahren des
Coronavirus jetzt als weniger gefährlich, die Einstufung der Risikobewertung
wurde von „sehr hoch“ auf „hoch“ geändert. Die 7-Tage-Infektionszahlen sinken;
die Impfquote im Land Brandenburg steigt – wenn auch langsam - kontinuierlich
an (68,5 % am 09.05.2022), im Gegenzug sinkt für immer mehr Menschen das Risiko
einer schweren Covid-Erkrankung. Die geltenden Vorschriften und die Entwicklung
des Infektionsgeschehens bieten keine somit hinreichende Grundlage mehr für das
Hygienekonzept des Kreistages; es ist daher aufzuheben.
Dennoch ist nicht zu verkennen, dass das Virus noch
nicht besiegt ist. Die aktuell dominante Omikronvariante verbreitet sich
deutlich schneller und effektiver als die bisherigen Virusvarianten. Menschen
mit Vorerkrankungen gehen immer noch ein großes Risiko eines schweren Verlaufes
ein. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass mit der kälteren Jahreszeit
weitere Infektionswellen drohen.
Es wird deshalb allen Teilnehmenden an Kreistags-
und Ausschusssitzungen empfohlen, die Basismaßnahmen wie 1,5 m-Abstand-halten
und eine FFP2- Maske-tragen auch weiterhin beizubehalten. Daneben wird auf § 34
Absatz 1a BbgKVerf hingewiesen. Nach dieser Vorschrift können Mitglieder des
Kreistages und der Ausschüsse auf begründeten Antrag hin an der Sitzung per
Video teilnehmen, soweit dies technisch möglich ist. Nach § 2 Absatz 4 der
Geschäftsordnung des Kreistages muss der Antrag mindestens 2 Tage vor dem
Sitzungstag schriftlich oder elektronisch beim Vorsitzenden oder dem
Kreistagsbüro eingereicht werden.
Finanzielle Auswirkungen: keine