Betreff
Aufhebung des Hygienekonzeptes des Kreistages Oder-Spree vom 10. Februar 2021
Vorlage
033/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag hebt das Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse des Landkreises Oder-Spree während der COVID-19-Pandemie vom 10.02.2021 auf.

 

Sachdarstellung:

Nach den seinerzeit geltenden Verordnungen des Landes Brandenburg über Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 waren Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur aufgrund eines individuellen Hygienekonzepts zulässig, welches u.a. die Einhaltung des Abstandsgebotes, das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Teilnehmenden und das Erfassen von Personendaten aller Teilnehmenden sicherstellt.

 

Nachdem die vom Bundestag festgestellte „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ mit Ablauf des 25.11.2021 endete und die meisten Pandemieeinschränkungen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes weggefallen sind, ist das vom Kreistag am 10.02.2021 beschlossene Hygienekonzept für die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Fachausschüsse des Landkreises Oder-Spree während der COVID-19-Pandemie auf den Prüfstand zu stellen.

 

Irgendwelche Einschränkungen bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen sieht die aktuelle landesrechtliche SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmeverordnung vom 31.03.2022 nicht mehr vor. Masken-, Test- und Impfpflicht gelten nur für MitarbeiterInnen und BesucherInnen in bestimmten Einrichtungen der Gesundheit und Pflege. Versammlungen wie die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse unterliegen demnach keinen pandemiebedingten Beschränkungen mehr.

 

Das Robert-Koch-Institut bewertet die Gefahren des Coronavirus jetzt als weniger gefährlich, die Einstufung der Risikobewertung wurde von „sehr hoch“ auf „hoch“ geändert. Die 7-Tage-Infektionszahlen sinken; die Impfquote im Land Brandenburg steigt – wenn auch langsam - kontinuierlich an (68,5 % am 09.05.2022), im Gegenzug sinkt für immer mehr Menschen das Risiko einer schweren Covid-Erkrankung. Die geltenden Vorschriften und die Entwicklung des Infektionsgeschehens bieten keine somit hinreichende Grundlage mehr für das Hygienekonzept des Kreistages; es ist daher aufzuheben.

 

Dennoch ist nicht zu verkennen, dass das Virus noch nicht besiegt ist. Die aktuell dominante Omikronvariante verbreitet sich deutlich schneller und effektiver als die bisherigen Virusvarianten. Menschen mit Vorerkrankungen gehen immer noch ein großes Risiko eines schweren Verlaufes ein. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass mit der kälteren Jahreszeit weitere Infektionswellen drohen.

Es wird deshalb allen Teilnehmenden an Kreistags- und Ausschusssitzungen empfohlen, die Basismaßnahmen wie 1,5 m-Abstand-halten und eine FFP2- Maske-tragen auch weiterhin beizubehalten. Daneben wird auf § 34 Absatz 1a BbgKVerf hingewiesen. Nach dieser Vorschrift können Mitglieder des Kreistages und der Ausschüsse auf begründeten Antrag hin an der Sitzung per Video teilnehmen, soweit dies technisch möglich ist. Nach § 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Kreistages muss der Antrag mindestens 2 Tage vor dem Sitzungstag schriftlich oder elektronisch beim Vorsitzenden oder dem Kreistagsbüro eingereicht werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:              keine