Betreff
Verkauf der Gesellschafteranteile an der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH zu einem Betrag in Höhe des nominalen Stammkapitals
Vorlage
036/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Oder-Spree verkauft seine Geschäftsanteile von 50 % an der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH zu einem Betrag in Höhe des nominalen Stammkapitals (12.782,29 €) an die Gemeinde Woltersdorf.

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis Oder-Spree ist zusammen mit der Gemeinde Woltersdorf jeweils zu 50 % Gesellschafter an der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH (WS). Nach dem plötzlichen Tod der damaligen Geschäftsführerin war die WS 2018 in einer schwierigen Situation. Eine Straßenbahn hat nach Eisenbahnrecht für den Betrieb bestimmte Qualifikationen vorzuhalten. Dies war bei einer kleinen Gesellschaft aus Kostengründen eine große Herausforderung.

 

Der Landkreis hatte diese Situation dadurch gelöst, dass die Verkehrsleistung nach einer Notvergabe regulär ausgeschrieben wurde und nun die Vergabe der Verkehrsleistung mit einem Verkehrsvertrag bis 2042 gesichert an die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) erfolgt ist, die seitdem die Woltersdorfer Straßenbahn betreibt. Der Kreistag Oder-Spree hatte die entsprechenden Beschlüsse gefasst, so dass hier nicht weiter ausgeholt werden muss.

 

Damit ist der dauerhafte Weiterbetrieb der Woltersdorfer Straßenbahn nunmehr sicher. Über den Verkehrsvertrag ist der Landkreis Oder-Spree in die Finanzierung eingebunden.

 

Die Woltersdorfer Straßenbahn GmbH ist damit für den Betrieb der Straßenbahn nicht mehr zuständig. Sie ist aber weiterhin Eigentümer der Gleisinfrastruktur, der bisherigen Fahrzeuge und der Fahrzeugwerkstatt und –Halle. Eigene Mitarbeiter hat sie keine mehr. Kaufmännische Restarbeiten lässt sie durch die SRS erledigen. Das für den Betrieb der Straßenbahn notwendige Anlagevermögen vermietet sie an die SRS. Die Vermietung erfolgt zu Selbstkosten bzw. Abschreibungswerten. Die WS ist damit im Grunde genommen auf eine „spezialisierte Immobiliengesellschaft“ zusammengeschrumpft. Diese Grundstruktur bedarf noch einmal einer Überarbeitung, da durch den administrativen Aufwand (Abschlüsse/Prüfungskosten) die Gesellschaft dauerhaft Verluste produzieren wird.

 

Da der Betrieb und die Finanzierung der Straßenbahnlinie über den Verkehrsvertrag durch den Landkreis dauerhaft sichergestellt ist, bedarf es eines Gesellschaftsanteils des Landkreises an einer Verlustgesellschaft, die für den Betrieb nicht benötigt wird, nicht mehr. Die Neuordnung der gesellschaftsrechtlichen Situation und der Weg dorthin ist eine Angelegenheit der beteiligten Gemeinden, der Gemeinde Woltersdorf und der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche die allesamt mit dem Betreiber der beiden Straßenbahnlinien SRS verbunden sind.

 

Wenn der Landkreis dieser beabsichtigten Neuordnung nicht im Weg stehen will, ist der Verkauf der Geschäftsanteile, wie im Gesellschaftsvertrag vorrangig vorgesehen, an die Gemeinde Woltersdorf der richtige Weg.