Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Oder-Spree
verkauft seine Geschäftsanteile von 50 % an der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH
zu einem Betrag in Höhe des nominalen Stammkapitals (12.782,29 €) an die
Gemeinde Woltersdorf.
Sachdarstellung:
Der Landkreis Oder-Spree ist
zusammen mit der Gemeinde Woltersdorf jeweils zu 50 % Gesellschafter an der
Woltersdorfer Straßenbahn GmbH (WS). Nach dem plötzlichen Tod der damaligen
Geschäftsführerin war die WS 2018 in einer schwierigen Situation. Eine
Straßenbahn hat nach Eisenbahnrecht für den Betrieb bestimmte Qualifikationen
vorzuhalten. Dies war bei einer kleinen Gesellschaft aus Kostengründen eine
große Herausforderung.
Der Landkreis hatte diese
Situation dadurch gelöst, dass die Verkehrsleistung nach einer Notvergabe
regulär ausgeschrieben wurde und nun die Vergabe der Verkehrsleistung mit einem
Verkehrsvertrag bis 2042 gesichert an die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn
GmbH (SRS) erfolgt ist, die seitdem die Woltersdorfer Straßenbahn betreibt. Der
Kreistag Oder-Spree hatte die entsprechenden Beschlüsse gefasst, so dass hier
nicht weiter ausgeholt werden muss.
Damit ist der dauerhafte
Weiterbetrieb der Woltersdorfer Straßenbahn nunmehr sicher. Über den
Verkehrsvertrag ist der Landkreis Oder-Spree in die Finanzierung eingebunden.
Die Woltersdorfer Straßenbahn
GmbH ist damit für den Betrieb der Straßenbahn nicht mehr zuständig. Sie ist
aber weiterhin Eigentümer der Gleisinfrastruktur, der bisherigen Fahrzeuge und
der Fahrzeugwerkstatt und –Halle. Eigene Mitarbeiter hat sie keine mehr.
Kaufmännische Restarbeiten lässt sie durch die SRS erledigen. Das für den Betrieb
der Straßenbahn notwendige Anlagevermögen vermietet sie an die SRS. Die
Vermietung erfolgt zu Selbstkosten bzw. Abschreibungswerten. Die WS ist damit
im Grunde genommen auf eine „spezialisierte Immobiliengesellschaft“
zusammengeschrumpft. Diese Grundstruktur bedarf noch einmal einer
Überarbeitung, da durch den administrativen Aufwand (Abschlüsse/Prüfungskosten)
die Gesellschaft dauerhaft Verluste produzieren wird.
Da der Betrieb und die
Finanzierung der Straßenbahnlinie über den Verkehrsvertrag durch den Landkreis
dauerhaft sichergestellt ist, bedarf es eines Gesellschaftsanteils des
Landkreises an einer Verlustgesellschaft, die für den Betrieb nicht benötigt
wird, nicht mehr. Die Neuordnung der gesellschaftsrechtlichen Situation und der
Weg dorthin ist eine Angelegenheit der beteiligten Gemeinden, der Gemeinde
Woltersdorf und der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche die allesamt mit dem
Betreiber der beiden Straßenbahnlinien SRS verbunden sind.
Wenn der Landkreis dieser
beabsichtigten Neuordnung nicht im Weg stehen will, ist der Verkauf der
Geschäftsanteile, wie im Gesellschaftsvertrag vorrangig vorgesehen, an die
Gemeinde Woltersdorf der richtige Weg.