Betreff
Aufgabenübertragung als Amtsleiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes mit späterer Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses
Vorlage
051/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Herrn Steven Martin (geb. am 24.01.1987), ab dem 01.01.2023 als Amtsleiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes, mit 39,5 Stunden pro Woche, einzusetzen. Der Einsatz erfolgt zunächst im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses nach TVöD.

 

Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 10 LBG i. V. m. §§ 27 ff. LVO, hier insbesondere des § 29 LVO, und unter dem Vorbehalt der späteren gesundheitlichen Eignung wird Herr Martin nach Erfüllung der Dauer einer erforderlichen gleichwertigen Tätigkeit unter Begründung eines Beamtenverhältnisses zum Kreisamtsrat (A 13 h. D.) ernannt.

 

Sachdarstellung:

 

Auf die interne Ausschreibung, die im Juli 2022 veröffentlicht wurde, ging nur die Bewerbung von Herrn Martin ein, so dass auf Auswahlgespräche verzichtet werden konnte.

 

Herr Steven Martin verantwortete seit dem 01.07.2011 erfolgreich zunächst die Tätigkeiten eines Sachbearbeiters im Bereich betriebswirtschaftliche Prüfung. Mit Wirkung zum 01.05.2017 wurde er amtsintern auf die Stelle Prüfer mit besonderen Aufgaben umgesetzt. Über die Jahre konnte Herr Martin so in die Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes hineinwachsen, zunehmend Verantwortung übernehmen und sich zu einem Leistungsträger des Amtes entwickeln. Seit 2018 werden ihm im Rahmen der Beurteilungen fortlaufend Leistungen bescheinigt, die die an den Dienstposten gebundenen Erwartungen erheblich und dauerhaft übertreffen.

 

Insbesondere überzeugt Herr Martin neben seinen umfassenden Kenntnissen, seinem Engagement und seiner Fähigkeit, Mitarbeiter zur Mitwirkung bei gewünschten Veränderungen zu motivieren, mit seiner sehr guten fach- und sachbezogenen Arbeitsweise und einem risikoorientierten Prüfungsansatz, mit denen er zielorientiert, strukturiert, effektiv und effizient die Aufgaben mit hoher Qualität erledigt. Darüber hinaus entwickelt er u. a. stetig praxisnahe Strategien zur wirksamen Optimierung der Prozesse. Herr Martin schuf ein wirksames internes Kontrollsystem, erarbeitete vielfältige Standardisierungen zur Arbeitserleichterung und baute ein amtsinternes Dokumentenmanagement zum Wissensmanagement auf. Zusätzlich war er als Prüfgruppenleiter verantwortlich. Für die aktuelle Amtsleiterin und den Landrat wurde schnell deutlich, dass Herr Steven Martin das Potenzial für höherwertige Aufgaben besitzt und auch großes Interesse daran hat, künftig mehr Verantwortung für den Landkreis zu übernehmen.

 

Um die dafür erforderliche Qualifizierung zu erlangen, hat Herr Martin berufsbegleitend einen entsprechenden Masterabschluss erworben. Er verfügt seit dem 04.03.2021 über den akademischen Grad Master of Public Administration der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die in § 28 LVO festgeschriebenen Bildungsvoraussetzungen sind damit erfüllt.

 

§ 29 LVO verlangt außerdem das Vorliegen einer hauptberuflichen Tätigkeit über eine Dauer von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten, die in ihrer Art und Bedeutung dem angestrebten Amt der Laufbahn gleichwertig sein muss. Diese Voraussetzung erfüllt Herr Steven Martin derzeit noch nicht, da er seit Abschluss des Studiums auch weiterhin hauptsächlich im gehobenen und eben noch nicht im höheren Dienst tätig ist.

 

Erste Führungserfahrungen konnte er dennoch bereits während der kommissarischen Verwaltungsleitung des Gesundheitsamtes über einen Zeitraum von 11 Monaten (April 2021 bis September 2021 sowie Januar 2022 bis Mai 2022) erlangen. Um ihn in die Lage zu versetzen, die erforderliche hauptberufliche Tätigkeit überhaupt erwerben zu können, erfolgt die Übertragung der Leitung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes zunächst im Rahmen seines Beschäftigtenverhältnisses.

 

Die Eingruppierung erfolgt vorerst mit der EG 14. Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 10 LBG i. V. m. §§ 27 ff. LVO wird Herr Martin zum Kreisamtsrat ernannt. Seine Besoldung resultiert dann aus der Besoldungsgruppe A 13 h. D.

 

Herr Steven Martin wird so das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt federführend auf dem weiteren Weg zur modernen Rechnungsprüfung begleiten können. Er verspricht hohes Engagement, Einsatzbereitschaft und innovative Ideen zur Optimierung.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stelle bzw. der künftige Dienstposten ist im Stellenplan 2023 enthalten und entsprechend beplant.