Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, Herrn Steven Martin (geb. am 24.01.1987), ab
dem 01.01.2023 als Amtsleiter des
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes, mit 39,5 Stunden pro Woche, einzusetzen.
Der Einsatz erfolgt zunächst im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses
nach TVöD.
Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 10 LBG i. V. m. §§ 27 ff.
LVO, hier insbesondere des § 29 LVO, und unter dem Vorbehalt der späteren
gesundheitlichen Eignung wird Herr Martin nach Erfüllung der Dauer einer
erforderlichen gleichwertigen Tätigkeit unter Begründung eines
Beamtenverhältnisses zum Kreisamtsrat (A 13 h. D.) ernannt.
Sachdarstellung:
Auf die interne Ausschreibung, die im Juli 2022 veröffentlicht wurde,
ging nur die Bewerbung von Herrn Martin ein, so dass auf Auswahlgespräche verzichtet
werden konnte.
Herr Steven Martin verantwortete seit dem 01.07.2011 erfolgreich
zunächst die Tätigkeiten eines Sachbearbeiters im Bereich
betriebswirtschaftliche Prüfung. Mit Wirkung zum 01.05.2017 wurde er amtsintern
auf die Stelle Prüfer mit besonderen Aufgaben umgesetzt. Über die Jahre konnte
Herr Martin so in die Aufgaben des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
hineinwachsen, zunehmend Verantwortung übernehmen und sich zu einem
Leistungsträger des Amtes entwickeln. Seit 2018 werden ihm im Rahmen der
Beurteilungen fortlaufend Leistungen bescheinigt, die die an den Dienstposten
gebundenen Erwartungen erheblich und dauerhaft übertreffen.
Insbesondere überzeugt Herr Martin neben seinen umfassenden Kenntnissen,
seinem Engagement und seiner Fähigkeit, Mitarbeiter zur Mitwirkung bei
gewünschten Veränderungen zu motivieren, mit seiner sehr guten fach- und
sachbezogenen Arbeitsweise und einem risikoorientierten Prüfungsansatz, mit
denen er zielorientiert, strukturiert, effektiv und effizient die Aufgaben mit
hoher Qualität erledigt. Darüber hinaus entwickelt er u. a. stetig praxisnahe
Strategien zur wirksamen Optimierung der Prozesse. Herr Martin schuf ein
wirksames internes Kontrollsystem, erarbeitete vielfältige Standardisierungen
zur Arbeitserleichterung und baute ein amtsinternes Dokumentenmanagement zum
Wissensmanagement auf. Zusätzlich war er als Prüfgruppenleiter verantwortlich. Für
die aktuelle Amtsleiterin und den Landrat wurde schnell deutlich, dass Herr
Steven Martin das Potenzial für höherwertige Aufgaben besitzt und auch großes
Interesse daran hat, künftig mehr Verantwortung für den Landkreis zu
übernehmen.
Um die dafür erforderliche Qualifizierung zu erlangen, hat Herr Martin
berufsbegleitend einen entsprechenden Masterabschluss erworben. Er verfügt seit
dem 04.03.2021 über den akademischen Grad Master of Public Administration der
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die in § 28 LVO festgeschriebenen
Bildungsvoraussetzungen sind damit erfüllt.
§ 29 LVO verlangt außerdem das Vorliegen einer hauptberuflichen
Tätigkeit über eine Dauer von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten, die in
ihrer Art und Bedeutung dem angestrebten Amt der Laufbahn gleichwertig sein
muss. Diese Voraussetzung erfüllt Herr Steven Martin derzeit noch nicht, da er
seit Abschluss des Studiums auch weiterhin hauptsächlich im gehobenen und eben
noch nicht im höheren Dienst tätig ist.
Erste Führungserfahrungen konnte er dennoch bereits während der
kommissarischen Verwaltungsleitung des Gesundheitsamtes über einen Zeitraum von
11 Monaten (April 2021 bis September 2021 sowie Januar 2022 bis Mai 2022) erlangen.
Um ihn in die Lage zu versetzen, die erforderliche hauptberufliche Tätigkeit
überhaupt erwerben zu können, erfolgt die Übertragung der Leitung des
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes zunächst im Rahmen seines Beschäftigtenverhältnisses.
Die Eingruppierung erfolgt vorerst mit der EG 14. Nach Erfüllung der
Voraussetzungen gemäß § 10 LBG i. V. m. §§ 27 ff. LVO wird Herr Martin zum
Kreisamtsrat ernannt. Seine Besoldung resultiert dann aus der Besoldungsgruppe
A 13 h. D.
Herr Steven Martin wird so das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
federführend auf dem weiteren Weg zur modernen Rechnungsprüfung begleiten
können. Er verspricht hohes Engagement, Einsatzbereitschaft und innovative
Ideen zur Optimierung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stelle bzw. der künftige Dienstposten ist im Stellenplan 2023
enthalten und entsprechend beplant.