Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Beförderung der Frau Kreisoberveterinärrätin Dr. Sylvia Zinke (A 14 h. D.) zur
Kreisveterinärdirektorin (A 15 h. D.) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
Sachdarstellung:
Gemäß § 20 Absatz 2 Nummer 2 der
Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree trifft der Kreistag auf der Grundlage
des § 62 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entscheidung
über Personalangelegenheiten.
Eine Beförderung im Bereich des
höheren Dienstes bedarf eines
Beschlusses des Kreistages nachdem der Landrat das Vorliegen der
beamtenrechtlichen Voraussetzungen festgestellt und einen entsprechenden
Beförderungsvorschlag unterbreitet hat.
Voraussetzung einer Beförderung im
höheren Dienst ist:
-
die Verfügbarkeit einer dem Beförderungsamt entsprechenden Planstelle
-
die Mindestwartezeit von einem Jahr seit Anstellung bzw. letzter
Beförderung
-
der Eignungsnachweis auf einem höher bewerteten
Dienstposten während einer Regelerprobungszeit
von einem Jahr; Vorliegen einer entsprechenden dienstlichen Beurteilung, deren
Ergebnis mindestens den Wert C der 5-stufigen Bewertungsskala aufweisen muss.
Frau Dr. Sylvia Zinke,
Sachgebietsleiterin für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz, wurde zum 22. März 1996 unter Berufung
in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Kreisveterinärrätin (A 13 h. D.)
ernannt. Mit Wirkung vom 22. März
1999 wurde ihr die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. Am 22.
März 2002 wurde Frau Dr. Zinke zuletzt zur Kreisoberveterinärrätin (A 14 h. D.)
befördert.
Es ist vorgesehen, Frau Dr. Zinke
mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Kreisveterinärdirektorin (A 15 h. D.) zu
befördern.
Frau Kreisoberveterinärrätin Dr. Sylvia Zinke besetzt seit dem
1. Januar 2022 eine dem angestrebten
Beförderungsamt entsprechende Planstelle.
Gemäß § 10
Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung über die Laufbahnen der
Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung-LVO) hat der Beamte seine
Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten im höheren Dienst in einer
mindestens einjährigen Erprobezeit nachzuweisen. Frau Dr. Zinke ist seit dem 1.
Januar 2022 als Sachgebietsleiterin erfolgreich auf einem Dienstposten der
Besoldungsgruppe A 15 h. D. tätig. Von einem Leistungsabfall ist aufgrund der
langjährigen erfolgreichen Tätigkeit der Beamtin nicht auszugehen. Demzufolge
wird Frau Dr. Zinke mit Ablauf des 31. Dezember 2022 die erforderliche
Erprobungszeit für die Beförderung abgeleistet haben. Die Mindestwartezeit gemäß
§ 11 Absatz 1 Nummer 4 Laufbahnverordnung (LVO) ist mit Ablauf des 31. Dezember
2022 erfüllt.
Befördert werden darf nur der Beamte, so § 10 Abs. 1 Nr. 1 LVO, der nach
seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ausgewählt worden ist. Diese
Kriterien sind Bestandteil der jährlichen Leistungsbeurteilung. Gemäß § 5 Punkt
3.3 der Dienstvereinbarung Nr. 7/2006 zur Anwendung des Beurteilungssystems der
Kreisverwaltung Landkreis Oder- Spree vom 12. Oktober 2006 in der Fassung der
4. Änderung ist bei Erreichen der Skalenstufe „C“ als leistungsbezogener Anreiz
die Beförderung möglich. Der Beurteilungszeitraum darf nicht länger als drei
Jahre zurückliegen. Die Leistungen von Frau Dr. Zinke, die zuletzt durch ihre
Dienstvorgesetzten in der dienstlichen Beurteilung vom 29. März 2022 für das
Kalenderjahr 2021 zusammengefasst wurden,
bescheinigen ihr, dass ihre Leistungen die an den Dienstposten gebundenen
Leistungserwartungen erheblich und dauerhaft übertreffen (entspricht unserer
Skalenstufe A).
Außerdem darf für den Beamten gemäß § 10
Abs. 1 Nr. 3 LVO kein Beförderungsverbot vorliegen. Dieser Tatbestand ist bei
Frau Dr. Zinke gegeben.
Damit sind die rechtlichen und persönlichen
Voraussetzungen für die Beförderung von
Frau Dr. Zinke zur Kreisveterinärdirektorin
(A 15 h. D.) gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja. Die erforderliche
Planstelle A 15 h. D. ist im Stellenplan 2023 enthalten und entsprechend eingeplant.