Betreff
Beförderung der Frau Kreisoberveterinärrätin Dr. Sylvia Zinke zur Kreisveterinärdirektorin
Vorlage
053/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Beförderung der Frau Kreisoberveterinärrätin Dr. Sylvia Zinke (A 14 h. D.) zur Kreisveterinärdirektorin (A 15 h. D.) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 20 Absatz 2 Nummer 2 der Hauptsatzung des Landkreises Oder-Spree trifft der Kreistag auf der Grundlage des § 62 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entscheidung über Personalangelegenheiten.

 

Eine Beförderung im Bereich des höheren Dienstes bedarf  eines Beschlusses des Kreistages nachdem der Landrat das Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen festgestellt und einen entsprechenden Beförderungsvorschlag unterbreitet hat.

 

Voraussetzung einer Beförderung im höheren Dienst ist:

-       die Verfügbarkeit einer dem Beförderungsamt entsprechenden Planstelle

-       die Mindestwartezeit von einem Jahr seit Anstellung bzw. letzter Beförderung

-       der Eignungsnachweis auf einem höher bewerteten Dienstposten während einer    Regelerprobungszeit von einem Jahr; Vorliegen einer entsprechenden dienstlichen Beurteilung, deren Ergebnis mindestens den Wert C der 5-stufigen Bewertungsskala aufweisen muss.

 

Frau Dr. Sylvia Zinke, Sachgebietsleiterin für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz, wurde zum 22. März 1996 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Kreisveterinärrätin (A 13 h. D.) ernannt. Mit Wirkung vom 22. März 1999 wurde ihr die Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit verliehen. Am 22. März 2002 wurde Frau Dr. Zinke zuletzt zur Kreisoberveterinärrätin (A 14 h. D.) befördert.

 

Es ist vorgesehen, Frau Dr. Zinke mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zur Kreisveterinärdirektorin (A 15 h. D.) zu befördern. Frau Kreisoberveterinärrätin Dr. Sylvia Zinke besetzt seit dem

1. Januar 2022 eine dem angestrebten Beförderungsamt entsprechende Planstelle.

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung-LVO) hat der Beamte seine Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten im höheren Dienst in einer mindestens einjährigen Erprobezeit nachzuweisen. Frau Dr. Zinke ist seit dem 1. Januar 2022 als Sachgebietsleiterin erfolgreich auf einem Dienstposten der Besoldungsgruppe A 15 h. D. tätig. Von einem Leistungsabfall ist aufgrund der langjährigen erfolgreichen Tätigkeit der Beamtin nicht auszugehen. Demzufolge wird Frau Dr. Zinke mit Ablauf des 31. Dezember 2022 die erforderliche Erprobungszeit für die Beförderung abgeleistet haben. Die Mindestwartezeit gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 4 Laufbahnverordnung (LVO) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 erfüllt.

 

Befördert werden darf nur der Beamte, so § 10 Abs. 1 Nr. 1 LVO, der nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ausgewählt worden ist. Diese Kriterien sind Bestandteil der jährlichen Leistungsbeurteilung. Gemäß § 5 Punkt 3.3 der Dienstvereinbarung Nr. 7/2006 zur Anwendung des Beurteilungssystems der Kreisverwaltung Landkreis Oder- Spree vom 12. Oktober 2006 in der Fassung der 4. Änderung ist bei Erreichen der Skalenstufe „C“ als leistungsbezogener Anreiz die Beförderung möglich. Der Beurteilungszeitraum darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die Leistungen von Frau Dr. Zinke, die zuletzt durch ihre Dienstvorgesetzten in der dienstlichen Beurteilung vom 29. März 2022 für das Kalenderjahr 2021 zusammengefasst wurden, bescheinigen ihr, dass ihre Leistungen die an den Dienstposten gebundenen Leistungserwartungen erheblich und dauerhaft übertreffen (entspricht unserer Skalenstufe A).

 

Außerdem darf für den Beamten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 LVO kein Beförderungsverbot vorliegen. Dieser Tatbestand ist bei Frau Dr. Zinke gegeben.

 

Damit sind die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Beförderung von

Frau Dr. Zinke zur Kreisveterinärdirektorin (A 15 h. D.) gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja. Die erforderliche Planstelle A 15 h. D. ist im Stellenplan 2023 enthalten und entsprechend eingeplant.