Beschlussvorschlag:

 

1.  -    Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023.
-    Er bestätigt die von der Verwaltung vorgenommene Einschätzung zur

          Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
-    Der Landrat berichtet per 30.09.2023 und 31.12.2023 über die Erfüllung des
     Haushaltsplanes 2023.

 

2.  -    Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des „Kommunalen         Wirtschaftsunternehmens Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023.

 

Sachdarstellung:

 

Aufstellungsverfahren

 

Das Verfahren und die Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.

 

 

Mit der Planung für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Februar 2022 begonnen. Die Ermittlung des Stellenbedarfs 2022/2023 erfolgte auch für das 2023 schon im Jahr 2021. Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste 2023 bis 2026 ff. erarbeitet.

Am 12.10.2022 fand die Haushaltsklausur mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Diese Veranstaltung diente auch der Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung des Haushaltsplanes des Landkreises.

Auf der Haushaltsklausur kann für das Jahr 2023 und auch für die Folgejahre 2024 und 2025 kein ausgeglichenes Ergebnis vorgestellt werden. Das ist auf den ersten Blick die gleiche Ausgangssituation wie in den zurückliegenden Jahren. Und trotzdem stellt sich die Situation für die Verwaltung und den Kreistag erheblich differenzierter dar.

Das Defizit von 11 Mio. € im Jahre 2023 setzt sich im Wesentlichen aus den Bereichen Jugendamt, Personal, Bewirtschaftungskosten und ÖPNV zusammen.

In den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes des Jugendamtes ist davon auszugehen, dass in 2023 aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Veränderungen gegenüber den Vorjahren eine weitere Steigerung der Bedarfe als wahrscheinlich gilt.

Hinzu kommen höhere Personalaufwendungen von insgesamt 6.601.200 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2022. Diese Erhöhung resultiert einerseits aus den Tariferhöhungen in Höhe von 1,5 % und andererseits aus der Gesamtstellenerhöhung von 21,25 VZE.

Über den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 19.09.2022 und am 14.11.2022 informiert.

Am 05.09.2022 wurde die Haushaltssatzung 2023 durch den Landrat mit ordentlichen Erträgen in Höhe von 480.084.800 € und Aufwendungen in Höhe von 491.141.400 € festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf).

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 enthält einen Hebesatz von 36,0 %.

Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgte am 27.09.2022 im Amtsblatt Nr. 8/2022 des Landkreises Oder-Spree.

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte vom 06.10.2022 bis 14.10.2022.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen (§ 129 Abs.1 BbgKVerf).

 

Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden:

 

Nach der neuesten Rechtsprechung (siehe OVG Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember 2019, Gemeinde Pinnow gegen den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form offenzulegen.

 

Ein derartiges Verfahren, was das OVG Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis Oder-Spree auch schon mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies ebenfalls mit diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2023 vornehmen.

Mit diesem Beschluss wird der Finanzbedarf der Kommunen dokumentiert.

 

Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.

Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, dass die

Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.

Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und Ämter im Landkreis Oder-Spree beurteilen zu können, wurden - wie in den Vorjahren - von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.


Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf der Grundlage der Haushaltspläne 2022. Dabei wurde u. a. die den Gesamtplänen beigefügte Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.

Für die Ermittlung des Standes der Kredite für Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2020 (L III 1 – j / 20) verwendet.

 

Die Auswertung der Haushaltsdaten 2022 ist in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 5 amtsfreien Gemeinden, 25 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).

 

Ø  35 Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 7 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.

Ø  37 Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.

Ø  38 Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln zum Jahresende 2022 einen positiven Bestand aus; 4 Kommunen einen negativen Zahlungsmittelbestand.

Ø  Dauerhafte Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigt die Stadt Eisenhüttenstadt (Stand 31.12.2020)

Ø  Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf und Tauche beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt werden.

Ø  Der Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2020
beträgt insgesamt 117.986 T€. Die pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt sich zwischen 0 € und 1.751 € (Gemeinde Langewahl).

Die durchschnittliche Verschuldung beträgt 480 €. Die pro-Kopf-Verschuldung des LOS beträgt 8 €.

Ø  Alle Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.

 

Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2023 in Höhe von 36 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 64 % ihrer Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine ausgewogene Belastung gewährleistet.

 

Der Hebesatz des LOS ist einer der niedrigsten Hebesätze im Land Brandenburg.

 

Einbringen und Beratung Planentwurf 2023

 

Der Planentwurf für das Haushaltsjahr 2023 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der Landkreis über eine allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der Vorjahre verfügt, kann der Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2023 über die Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2023 erfolgen. Laut mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt werden. Für 2026 konnte ein Haushaltsausgleich erzielt werden. Zielstellung für die kommenden Haushaltsjahre sollte ein dauerhafter echter Haushaltsausgleich sein.

 

Der Planentwurf 2023 wurde am 05.10.2022 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wurde in das Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage des Landkreises eingesehen werden. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.

 

Die Übergabe des Planentwurfs 2023 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgte ab dem 05.10.2022.

 

Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2023 gemäß § 129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine Einladung. Die Haushaltsklausur fand am 12.10.2022 im Landratsamt Beeskow statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die Fraktionsvorsitzenden sowie alle Abgeordneten eingeladen.

 

Seitens der Kämmerei wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 in den Fachausschüssen in seinen wesentlichen Punkten vorgestellt. Für die Erläuterung der Aufgaben und Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden Fachämter verantwortlich.