Beschlussvorschlag:
1. - Der
Kreistag beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023.
- Er bestätigt die von der Verwaltung
vorgenommene Einschätzung zur
Leistungsfähigkeit der Städte und
Gemeinden des Landkreises Oder-Spree.
- Der Landrat berichtet per 30.09.2023
und 31.12.2023 über die Erfüllung des
Haushaltsplanes 2023.
2. - Der
Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des „Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung“ für das Wirtschaftsjahr
2023.
Sachdarstellung:
Aufstellungsverfahren
Das Verfahren und die
Anforderungen zum Erlass der Haushaltssatzung für den Landkreis sind
insbesondere im § 67 und § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) geregelt.
Mit
der Planung für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Februar 2022 begonnen. Die
Ermittlung des Stellenbedarfs 2022/2023 erfolgte auch für das 2023 schon im
Jahr 2021. Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste 2023 bis 2026 ff.
erarbeitet.
Am
12.10.2022 fand die Haushaltsklausur mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren
statt, an der auch Abgeordnete des Kreistages teilnahmen. Diese Veranstaltung
diente auch der Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die Erarbeitung des
Haushaltsplanes des Landkreises.
Auf der
Haushaltsklausur kann für das Jahr 2023 und auch für die Folgejahre 2024 und
2025 kein ausgeglichenes Ergebnis vorgestellt werden. Das ist auf den ersten Blick die gleiche Ausgangssituation wie in den
zurückliegenden Jahren. Und trotzdem stellt sich die Situation für die
Verwaltung und den Kreistag erheblich differenzierter dar.
Das
Defizit von 11 Mio. € im Jahre 2023 setzt sich im Wesentlichen aus den
Bereichen Jugendamt, Personal, Bewirtschaftungskosten und ÖPNV zusammen.
In
den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und des Kinderschutzes des
Jugendamtes ist davon auszugehen, dass in 2023 aufgrund allgemeiner
gesellschaftlicher Veränderungen gegenüber den Vorjahren eine weitere
Steigerung der Bedarfe als wahrscheinlich gilt.
Hinzu
kommen höhere Personalaufwendungen von insgesamt 6.601.200 € gegenüber dem
Haushaltsjahr 2022. Diese Erhöhung resultiert einerseits aus den
Tariferhöhungen in Höhe von 1,5 % und andererseits aus der
Gesamtstellenerhöhung von 21,25 VZE.
Über
den aktuellen Planungsstand wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am
19.09.2022 und am 14.11.2022 informiert.
Am
05.09.2022 wurde die Haushaltssatzung 2023 durch den Landrat mit ordentlichen
Erträgen in Höhe von 480.084.800 € und Aufwendungen in Höhe von 491.141.400 €
festgestellt (§ 67 Abs. 1 BbgKVerf).
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 enthält einen Hebesatz
von 36,0 %.
Die öffentliche
Bekanntmachung gemäß § 129 BbgKVerf erfolgte am 27.09.2022 im Amtsblatt Nr.
8/2022 des Landkreises Oder-Spree.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung ist mit seinen Anlagen an sieben Werktagen öffentlich
auszulegen. Die Auslegung erfolgte vom 06.10.2022 bis 14.10.2022.
Gegen den Entwurf können
kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der
Auslegung Einwendungen erheben. Über die Einwendungen hat der Kreistag in
öffentlicher Sitzung zu beschließen (§ 129 Abs.1 BbgKVerf).
Beurteilung der
Leistungsfähigkeit der Gemeinden:
Nach der neuesten
Rechtsprechung (siehe OVG Berlin-Brandenburg OVG 12B29.18 vom 17. Dezember
2019, Gemeinde Pinnow gegen den Landkreis Uckermark) ist der Landkreis
verpflichtet, nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der
umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter
Form offenzulegen.
Ein derartiges Verfahren,
was das OVG Berlin-Brandenburg vorgegeben hat, hat der Landkreis Oder-Spree
auch schon mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2019 angewendet und wird dies
ebenfalls mit diesem Beschluss der Haushaltssatzung 2023 vornehmen.
Mit diesem Beschluss wird
der Finanzbedarf der Kommunen dokumentiert.
Im Rahmen des in § 129 BbgKVerf geregelten
Einwendungsverfahrens können die Gemeinden ihre Finanzinteressen bei der
Abwägung des Finanzbedarfs geltend machen. Macht die Gemeinde eine unzureichende
Finanzausstattung geltend, bestehen dafür allerdings hohe inhaltliche und
verfahrensmäßige Hürden. Die Selbstverwaltungsgarantie schützt lediglich einen
absoluten Kernbereich finanzieller Mindestausstattung.
Der Kernbereich der finanziellen Mindestausstattung
wäre auch erst dann verletzt, wenn sie strukturell und auf Dauer nicht mehr
ihre freiwilligen Aufgaben wahrnehmen kann. Es ist jedoch Pflicht der Gemeinde
und nicht des Landkreises, Anhaltspunkte zu liefern, dass die
Gemeinde infolge ihrer Umlagepflicht trotz
sparsamster Wirtschaftsführung und Ausnutzung aller Einnahmequellen nicht mehr
in der Lage ist, freiwillige Aufgaben zu erfüllen.
Um die Haushaltssituation der Städte, Gemeinden und
Ämter im Landkreis Oder-Spree beurteilen zu können, wurden - wie in den
Vorjahren - von der Kommunalaufsicht zweckdienliche Daten abgefordert und als
ausgewählte Indikatoren zusammengestellt.
Die Ermittlung der Leistungsfähigkeit erfolgte auf der Grundlage der
Haushaltspläne 2022. Dabei wurde u. a. die den Gesamtplänen beigefügte
Übersicht über die Ergebnisentwicklung verwendet.
Für die Ermittlung des Standes der Kredite für
Investitionen und der Kassenkredite wurde der vom Amt für Statistik Berlin
Brandenburg ermittelte Schuldenstand der Gemeinden per 31.12.2020 (L III 1 – j
/ 20) verwendet.
Die Auswertung der Haushaltsdaten 2022 ist in den
Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen enthalten die Daten von 6 Städten, 5
amtsfreien Gemeinden, 25 amtsangehörigen Gemeinden, einer amtsangehörigen Stadt
und 6 Ämtern (insgesamt 43 Haushalte).
Ø 35
Haushalte weisen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag aus, 7 Haushalte
konnten ausgeglichen bzw. mit Überschüssen beschlossen werden.
Ø 37
Gebietskörperschaften weisen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses auf; einige in erheblicher Größenordnung.
Ø 38
Kommunen bzw. Ämter weisen beim voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln
zum Jahresende 2022 einen positiven Bestand aus; 4 Kommunen einen negativen
Zahlungsmittelbestand.
Ø Dauerhafte
Kassenkredite (Kassenkredit länger als 12 Monate) benötigt die Stadt
Eisenhüttenstadt (Stand 31.12.2020)
Ø
Haushaltssicherungskonzepte (HSK) wurden von
der Stadt Friedland sowie den Gemeinden Rietz-Neuendorf und Tauche beschlossen.
Durch die Kommunalaufsicht konnte kein HSK genehmigt werden.
Ø Der
Stand der Schulden der Gemeinden für Investitionskredite zum 31.12.2020
beträgt insgesamt 117.986 T€. Die pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden bewegt
sich zwischen 0 € und 1.751 € (Gemeinde Langewahl).
Die durchschnittliche Verschuldung
beträgt 480 €. Die pro-Kopf-Verschuldung des LOS beträgt 8 €.
Ø Alle
Städte und Gemeinden weisen in ihren Haushaltsplänen Aufwendungen für
freiwillige Aufgaben aus.
Durch die Festsetzung des Hebesatzes für 2023 in
Höhe von 36 % verbleiben den Gemeinden für die eigene Bedarfsdeckung 64 % ihrer
Steuerkraft. Unter Beachtung des geschilderten Maßstabes ist damit eine
ausgewogene Belastung gewährleistet.
Der Hebesatz des LOS ist einer der niedrigsten
Hebesätze im Land Brandenburg.
Einbringen
und Beratung Planentwurf 2023
Der Planentwurf für das
Haushaltsjahr 2023 ist in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichen. Da der
Landkreis über eine allgemeine Rücklage aus den Überschüssen der Vorjahre
verfügt, kann der Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2023 über die
Entnahme aus dieser Rücklage erfolgen. Damit kann unmittelbar nach der
Beschlussfassung die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2023 erfolgen. Laut
mittelfristiger Finanzplanung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025
im ordentlichen Ergebnis Fehlbeträge. Diese können aus der Rücklage gedeckt
werden. Für 2026 konnte ein Haushaltsausgleich erzielt werden. Zielstellung für
die kommenden Haushaltsjahre sollte ein dauerhafter echter Haushaltsausgleich
sein.
Der Planentwurf 2023
wurde am 05.10.2022 in den Kreistag eingebracht. Das Dokument wurde in das
Ratsinformationssystem des Kreistages eingestellt und kann über die Homepage
des Landkreises eingesehen werden. Die Auflistung der Konten zu den einzelnen
Produkten ist ebenfalls im Ratsinformationssystem zu finden.
Die Übergabe des
Planentwurfs 2023 an die Städte, Gemeinden und Ämter des Landkreises erfolgte
ab dem 05.10.2022.
Zur Erörterung der Haushaltssatzung 2023 gemäß §
129 BbgKVerf, 1. Satz erhielten die Bürgermeister/Amtsdirektoren eine
Einladung. Die Haushaltsklausur fand am 12.10.2022 im Landratsamt Beeskow
statt. Zu dieser Beratung wurden auch der Vorsitzende des Kreistages, die
Fraktionsvorsitzenden sowie alle Abgeordneten eingeladen.
Seitens der Kämmerei wird
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 in den Fachausschüssen in
seinen wesentlichen Punkten vorgestellt. Für die Erläuterung der Aufgaben und
Produktziele und der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge der
Produktbereiche in den Beratungen der Fachausschüsse sind die entsprechenden
Fachämter verantwortlich.