Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge Folgendes beschließen:
- Ein Livestream wird nur für Sitzungen des
Kreistages im Atrium in der Kreisverwaltung realisiert.
- Ausschließlich Kreistagssitzungen werden via
Livestream übertragen.
- Der Livestream wird von einer externen Firma
(Vorbild Erkner) realisiert.
- Entsprechend des Vorbilds der Stadt Erkner sollen
zwei stationäre Kameras - einmal Vorsitzender Kreistag und Landrat und
einmal Rednerpult - und eine mobile Kamera eingesetzt werden.
- Die Sitzungen werden nur live übertragen. Es wird
keine Speicherung des Livestreams geben.
- Die Laufzeit für die Beauftragung des Livestreams
wird auf zwei Jahre begrenzt (Anfang 2023 bis Ende 2024).
- Eine Evaluierung im letzten Halbjahr der
Testphase soll die Wirkung des Livestreams dokumentieren.
Sachdarstellung:
Entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 8.
Dezember 2021 (Drucksache 23/BVB/Freie Wähler/14/2021) wurden im
Geschäftsordnungs- und Petitionsausschuss diverse Varianten für den Livestream
diskutiert.
Basierend auf Gesprächen/Diskussionen im Ausschuss für
Geschäftsordnungsangelegenheiten und Petitionen ergaben sich folgende
Empfehlungen für den Kreistag:
1.
Als Sitzungsort für Sitzungen wird das Atrium in der
Kreisverwaltung vorgeschlagen.
Im Hauptgebäude der Kreisverwaltung ist
grundsätzlich die digitale Anbindung realisierbar. Im Schützenhaus ist dies
zwar ebenso möglich, aber mit technischen Schwierigkeiten und Einschränkungen.
2.
Der Livestream wird von einer externen Firma (Vorbild
Erkner) realisiert, da in der
Kreisverwaltung (IT-Abteilung) keine
Personalressourcen zur Verfügung stehen.
3.
Da die Kosten einer Sitzung etwa 2.000 EUR betragen, sollen
ausschließlich
Kreistagssitzungen via Livestream
übertragen werden.
(Genaue Kosten
liegen zur Zeit noch nicht vor, werden abgefragt).
Gründe dafür sind einerseits, dass im
Kreistag die Entscheidungen getroffen werden, während in an den Ausschüssen
Empfehlungen für den Kreistag erarbeitet werden und andererseits die Kosten -
im Vergleich Kreistag etwa 12.000 EUR/Jahr (bei sechs Sitzungen) bzw. inkl.
aller öffentlichen Ausschüsse etwa 120.000 EUR/Jahr (bei neun Ausschüssen
plus Kreistag x sechs Sitzungsrunden).
4.
Entsprechend des Vorbilds der Stadt Erkner sollen zwei
stationäre Kameras - einmal
Vorsitzender Kreistag
und Landrat und einmal Rednerpult - und eine mobile Kamera eingesetzt
werden.
Hierfür sind die
Einverständniserklärungen der Abgeordneten zu erneuern bzw. zu bestätigen. Für
die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung/des Sitzungsdienstes sind entsprechende
Erklärungen einzuholen. Wenn ein Einverständnis nicht gegeben wird, muss
sichergestellt werden, dass keine Aufnahmen gemacht werden. Für Gäste bzw.
Einwohner wird vor der Sitzung die Einverständniserklärung abgefragt und wie
oben verfahren.
5.
Die Sitzungen werden nur live übertragen, auf einen Abruf
(on demand) nach der Sitzung
wird verzichtet
(auch aus Kostengründen). Es wird damit keine Speicherung des Livestreams
geben.
6.
Die Laufzeit für die Beauftragung des Livestreams soll auf
zwei Jahre begrenzt sein
(Anfang 2023 bis Ende 2024).
7.
Eine Evaluierung vor Ende der Testphase (bevorzugt im
letzten Halbjahr der Testphase)
soll die Wirkung des Livestreams
dokumentieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Etwa
12.000 EUR bei sechs Kreistagssitzungen pro Jahr.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die finanzielle Deckung ist in 2023 gesichert.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist der finanzielle
Aufwand in den Haushaltsplan einzustellen.
gez. Perlick
Amtsleiter