Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Der
Landrat wird beauftragt, die nachfolgenden Probleme zu untersuchen:
1.
Wie hat
sich seit der Aufhebung der Satzungen über die Schulspeisung die Beteiligung an
der Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreiseses entwickelt
(in absoluten Zahlen und in Prozent der Schülerrinnen und Schüler an den
einzelnen Schulen und insgesamt)?
2.
Welche
Preise werden gegenwärtig für die Teilnahme an der Schulspeisung aufgerufen?
3.
Welche
Notwendigkeit der Einführung einer sozialen Staffelung der zu berechnenden
Preise und/oder in diesem Zusammenhang der Wiedereinführung einer einschlägigen
Satzung?
Das
Prüfungsergebnis und gegebenenfalls der Entwurf einer Satzung oder eines
anderen geeigneten Instruments des Landkreises dem Kreistag in seiner nächsten
Sitzung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat am 12.
Februar 2020 die Satzung über die Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft
des Landkreises aufgehoben, so dass gegenwärtig keine einschlägige Regelung
besteht.
Nun wurden vor dem
Hintergrund der exorbitanten Preisentwicklungen in Presseveröffentlichungen in
jüngster Zeit mehrfach Probleme beim Schulessen thematisiert. Es ist
erforderlich, für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises eine Klärung
herbeizuführen.
Anlagen:
Antrag
Fraktion DIE LINKE