Betreff
Bestellung eines Amtsärztin für das Gesundheitsamt Oder-Spree
Vorlage
008/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Frau Iris Natho zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgaben der Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes auf Dauer zu übertragen. Die Stelle der Amtsärztin ist mit der Entgeltgruppe 15 TvöD ausgewiesen.

Sachdarstellung:

 

Die Stelle der Amtsärztin/des Amtsarztes im Gesundheitsamt ist seit 01. April 2021 unbesetzt.

Auf das externe Ausschreibungsverfahren im Dezember 2022 gab es eine Bewerbung.

Die Bewerberin Iris Natho erfüllt die Qualifikationsanforderungen und wurde zum Auswahlgespräch am 11. Januar 2023 eingeladen.

 

Im Ergebnis dieses Gespräches, welches Frau Zarling in Anwesenheit der Personalratsvorsitzenden Frau Winkler und der Amtsleiterin für Personal Frau Handreck führte, konnte die fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin festgestellt werden. 

Seit April 2022 arbeitet Frau Natho als Sachgebietsleiterin im sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises.

Im Auswahlgespräch überzeugte sie durch fundiertes Wissen, vertiefte Kenntnisse und langjährige Erfahrungen im öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie äußerte konkrete Zielvorstellungen im Hinblick auf die zukunftsfähige Ausrichtung und strukturelle Aufstellung des Gesundheitsamtes im Kontext der gesellschaftlichen Veränderungen und der erlangten Bedeutung durch die Pandemiegeschehen der letzten Jahre. Überzeugen konnte die Bewerberin weiterhin mit ihren dem Leitbild des Landkreises entsprechenden Führungsansätzen. Aus vorangegangenen Tätigkeiten bringt sie Führungserfahrungen mit. Ihre Vorstellungen zur übergreifenden Bearbeitung der Schnittstellen mit anderen Fachämtern im Hause und insbesondere bei der Zusammenarbeit mit externen Akteuren wie bspw. Kommunen, Ministerien und verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, brachte sie überzeugend und authentisch zum Ausdruck.

 

Frau Natho verfügt derzeit nicht über die Qualifikation zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, erklärte jedoch im Bewerbungsgespräch ihre Bereitschaft diese Weiterbildung zu absolvieren.

 

Mit der Bestellung zur Amtsleiterin ist eine Eingruppierung in EG 15 des TvöD mit Zulage nach der Arbeitgeberrichtlinie der VKA (Fachkräfte- RL) verbunden.

Die Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.