Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, Frau Iris Natho zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgaben der Amtsärztin und Leiterin des
Gesundheitsamtes auf Dauer zu übertragen. Die Stelle der Amtsärztin ist mit der
Entgeltgruppe 15 TvöD ausgewiesen.
Sachdarstellung:
Die Stelle der Amtsärztin/des Amtsarztes im
Gesundheitsamt ist seit 01. April 2021 unbesetzt.
Auf das externe Ausschreibungsverfahren im Dezember
2022 gab es eine Bewerbung.
Die Bewerberin Iris Natho erfüllt die
Qualifikationsanforderungen und wurde zum Auswahlgespräch am 11. Januar 2023
eingeladen.
Im Ergebnis dieses Gespräches, welches Frau Zarling in
Anwesenheit der Personalratsvorsitzenden Frau Winkler und der Amtsleiterin für
Personal Frau Handreck führte, konnte die fachliche und persönliche Eignung der
Bewerberin festgestellt werden.
Seit April 2022 arbeitet Frau Natho als
Sachgebietsleiterin im sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises.
Im Auswahlgespräch überzeugte sie durch fundiertes
Wissen, vertiefte Kenntnisse und langjährige Erfahrungen im öffentlichen
Gesundheitsdienst. Sie äußerte konkrete Zielvorstellungen im Hinblick auf die
zukunftsfähige Ausrichtung und strukturelle Aufstellung des Gesundheitsamtes im
Kontext der gesellschaftlichen Veränderungen und der erlangten Bedeutung durch
die Pandemiegeschehen der letzten Jahre. Überzeugen konnte die Bewerberin
weiterhin mit ihren dem Leitbild des Landkreises entsprechenden
Führungsansätzen. Aus vorangegangenen Tätigkeiten bringt sie Führungserfahrungen
mit. Ihre Vorstellungen zur übergreifenden Bearbeitung der Schnittstellen mit
anderen Fachämtern im Hause und insbesondere bei der Zusammenarbeit mit
externen Akteuren wie bspw. Kommunen, Ministerien und verschiedenen
Einrichtungen des Gesundheitswesens, brachte sie überzeugend und authentisch
zum Ausdruck.
Frau Natho verfügt derzeit nicht über die
Qualifikation zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, erklärte jedoch
im Bewerbungsgespräch ihre Bereitschaft diese Weiterbildung zu absolvieren.
Mit der Bestellung zur Amtsleiterin ist eine
Eingruppierung in EG 15 des TvöD mit Zulage nach der Arbeitgeberrichtlinie der
VKA (Fachkräfte- RL) verbunden.
Die Rechte des Personalrates gem. § 92
Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die
Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.