Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1.)
Den Wortlaut in
der Ziffer 3.1. der Richtlinie wie folgt zu ändern:
„Zur Abgeltung des durch
die Teilnahme an einer Beiratssitzung entstandenen Aufwandes wird ein
Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt. Das Sitzungsgeld beträgt 24
Euro.“
2.)
Diese Änderungsrichtlinie tritt rückwirkend zum 26. Januar 2022 in
Kraft.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes
(BbgNatSchAG) § 35 (1) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I/03 S. 1 - 25) i.V.m.
der Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) vom 30. November 1993 (GVBl. II/93,
S. 769), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der
Naturschutzbeiräteverordnung vom 17. Januar 2022 (GVBl. II/2022, Nr. 5) §
3.
Danach haben die Beiratsmitglieder einen Anspruch auf die
Mindest-Entschädigung für ein Sitzungsgeld in Höhe von 24 Euro. Dieses betrug
bislang 6 Euro. Die Änderung der NSchBV bewirkt eine rückwirkende
Zahlungsverpflichtung ab dem 26. Januar 2022. Die entsprechenden
Haushaltsmittel dafür stehen zur Verfügung.
Der gesetzlichen Pflicht folgend, erlässt der Landkreis
Oder-Spree – Der Landrat – die 1. Änderung der Richtlinie zur Arbeit und
Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Naturschutzbeirates und ihrer
Stellvertreter im Landkreis Oder-Spree vom 1. Oktober 2015.
Anlagen:
Anlage 1 1. Änderung der
Richtlinie zur Arbeit und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des
Naturschutzbeirates und ihrer Stellvertreter im Landkreis Oder-Spree
vom 1. Oktober 2015
Anlage 2 Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II
vom 25. Januar 2022