Betreff
1. Änderung der Richtlinie zur Arbeit und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Naturschutzbeirates und ihrer Stellvertreter im Landkreis Oder-Spree vom 1. Oktober 2015
Vorlage
010/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.)   Den Wortlaut in der Ziffer 3.1. der Richtlinie wie folgt zu ändern:

„Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an einer Beiratssitzung entstandenen Aufwandes wird ein Sitzungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt. Das Sitzungsgeld beträgt 24 Euro.“

 

2.)   Diese Änderungsrichtlinie tritt rückwirkend zum 26. Januar 2022 in Kraft.

 

Sachdarstellung:

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) § 35 (1) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I/03 S. 1 - 25) i.V.m. der Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV) vom 30. November 1993 (GVBl. II/93, S. 769), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Naturschutzbeiräteverordnung vom 17. Januar 2022 (GVBl. II/2022, Nr. 5) § 3.

 

Danach haben die Beiratsmitglieder einen Anspruch auf die Mindest-Entschädigung für ein Sitzungsgeld in Höhe von 24 Euro. Dieses betrug bislang 6 Euro. Die Änderung der NSchBV bewirkt eine rückwirkende Zahlungsverpflichtung ab dem 26. Januar 2022. Die entsprechenden Haushaltsmittel dafür stehen zur Verfügung.

 

Der gesetzlichen Pflicht folgend, erlässt der Landkreis Oder-Spree – Der Landrat – die 1. Änderung der Richtlinie zur Arbeit und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Naturschutzbeirates und ihrer Stellvertreter im Landkreis Oder-Spree vom 1. Oktober 2015.

 

Anlagen:

Anlage 1          1. Änderung der Richtlinie zur Arbeit und Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Naturschutzbeirates und ihrer Stellvertreter im Landkreis Oder-Spree vom 1. Oktober 2015

Anlage 2          Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II vom 25. Januar 2022