Beschluss: einstimmig zugestimmt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

Die Abgeordneten des Kreistages des Landkreises fordern die Landesregierung auf, sich weiter zu der Verantwortung des Landes Brandenburg bei der Tierkörperbeseitigung zu bekennen und zu der lastengerechten Drittel-Finanzierung von Land, Landkreis und landwirtschaftlichen Betrieben zurückzukehren.

 


Frau Fitzke fragt nach, ob es Wortmeldungen oder Nachfragen zum Antrag der Fraktion BJA/BVOS/50 plus gibt.                                                                                    

 

Herr Kuchling, BJA/BVOS & BVB/50 Plus, appelliert vor allem an die Landtagsabgeordneten, nicht am falschen Ende zu sparen, sondern zur lastengerechten Drittel-Finanzierung von Land, Landkreis und landwirtschaftlichen Betrieben zurückzukehren. Seit 1994 wurde die Kostendrittelung  eingeführt. Er erläutert den Abgeordneten am Beispiel der Agrargenossenschaft Neuzelle, welche hohen Kosten bei einer alleinigen Übernahme  der Tierkörperbeseitigung auf den  landwirtschaftlichen Betrieb zukommen würden.

Er betont, dass es hierbei um die Existenz einzelner Betriebe und Unternehmen geht.

Weitere Nachfragen hierzu gibt es nicht und Frau Fitzke bittet um Abstimmung der Abgeordneten zum Antrag der Fraktion BJA/BVOS/50 plus.