Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Die
Abgeordneten des Kreistages des Landkreises fordern die Landesregierung auf,
sich weiter zu der Verantwortung des Landes Brandenburg bei der
Tierkörperbeseitigung zu bekennen und zu der lastengerechten
Drittel-Finanzierung von Land, Landkreis und landwirtschaftlichen Betrieben
zurückzukehren.
Frau Fitzke fragt nach, ob es
Wortmeldungen oder Nachfragen zum Antrag der Fraktion BJA/BVOS/50 plus
gibt.
Herr Kuchling, BJA/BVOS &
BVB/50 Plus, appelliert vor allem an die Landtagsabgeordneten, nicht am
falschen Ende zu sparen, sondern zur lastengerechten Drittel-Finanzierung von
Land, Landkreis und landwirtschaftlichen Betrieben zurückzukehren. Seit 1994
wurde die Kostendrittelung eingeführt.
Er erläutert den Abgeordneten am Beispiel der Agrargenossenschaft Neuzelle,
welche hohen Kosten bei einer alleinigen Übernahme der Tierkörperbeseitigung auf den landwirtschaftlichen Betrieb zukommen würden.
Er betont, dass es hierbei um
die Existenz einzelner Betriebe und Unternehmen geht.
Weitere Nachfragen hierzu
gibt es nicht und Frau Fitzke bittet um Abstimmung der Abgeordneten zum Antrag
der Fraktion BJA/BVOS/50 plus.