Sitzung: 15.06.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 030/2020
Der Landrat übergibt das Wort
an Herrn Dr. Zeschmann.
Herr Dr. Zeschmann gibt an,
dass dieses Vorhaben für ihn grundsätzlich nachvollziehbar sein, nicht jedoch
die hohen Kosten. Er bittet um nähere Informationen zu günstigeren Varianten
sowie welche Alternativen geprüft worden seien.
Herr Gehm weist auf die
Erfahrungen am FKTZ hin. Hier sei eine Notstromversorgung vorhanden, jedoch
stünden die Server in Beeskow. Bei einem evtl. Ausfall dieser sei auch das FKTZ
in Fürstenwalde nicht arbeitsfähig. Somit stelle dies eine Folgemaßnahme dar,
wobei man hier ebenfalls auf die Erfahrungen zu den technischen Voraussetzungen
zurückgreifen könne. Eine Alternative sehe er nicht.
Herr Lindemann gibt zu
bedenken, dass man die Risiken in Beeskow nicht außer Acht lassen dürfe. Würde
das Jobcenter für mehrere Tage ausfallen, so könnten Sozialleistungen nicht
mehr gezahlt werden. Das stelle ein riesiges Problem dar.
Ihm sei bewusst, dass man
damit nicht alle Probleme an den verschiedenen Standorten lösen könne, man
müsse jedoch den Kernbetrieb der Verwaltung aufrechterhalten.
Herr Buhrke berichtet, dass
die momentan vorhandene Notstromversorgung über einen Batteriepuffer erfolge,
der im Falle des Falles das Rechenzentrum kontrolliert herunterfährt und somit
dem Schutz der Anlage und sowie vor Datenverlust schütze.
Herr Papendieck befürwortet die
Vorgehensweise. Schließlich sei es im Interesse der Bürger/innen, Anträge,
Formulare etc. digital einreichen zu können. Dem entsprechend müsse man auch
Vorsorge leisten.
Herr Aulich bezweifelt die
Verhältnismäßigkeit des Vorhabens. Er zieht die Nutzung einer mobilen Lösung in
Betracht. Vielleicht sei ein neues Backupsystem sinnvoller.
Herr Buhrke betont, dass
diese Maßnahme auf den bundes- und länderübergreifenden Notfallplan
zurückzuführen sei, der für den Schutz kritischer Infrastrukturen entworfen worden
sei. Dieser müsse als Teil eines Gesamtkonzeptes gesehen werden.
Er verweist auf den Fall in
Münster. Dort war nach Eisregen und Sturm die Stromversorgung für mehrere Tage
ausgefallen.
Die Frage nach der
Wahrscheinlichkeit in solch einem Falle sei schwer zu beantworten. Das Vorhaben
ziele allein auf die Sicherung kritischer Infrastrukturen ab.
Auf Nachfrage von Herrn
Losensky, Fraktionsvorsitzender FDP/B-J-A/BVFO, gibt Herr Buhrke an, dass das
Notstromaggregat des Krankenhauses so nicht mitgenutzt werden könne, da dies
ausschließlich für das Krankenhaus konzipiert sei. Damit könnten die wichtigen
Dinge am Laufen gehalten werden, aber nicht jede Lampe.
Selbstverständlich könne man
mehrere Generatoren hintereinander schalten, das müsse dann durch den Fachplaner
genauer angeschaut werden. Dabei seien dann die Kosten zu vergleichen.
Herr Dr. Pech führt aus, dass
es natürlich billiger sei, gar nichts zu machen. Ein bereits bestehender
Notfallplan müsse überarbeitet werden. Man müsse sich die Frage stellen, welche
grundsätzlichen Vorsorgen notwendig seien, um außergewöhnlichen Situationen
Rechnung zu tragen. Die Lösung hierfür müsse effektiv sein.
Herr Dr. Berger begrüßt die
Aussage von Herrn Dr. Pech. Am Observatorium sei ebenfalls eine
Notstromversorgung vorhanden, welche bereits 2 mal zum Einsatz gekommen sei.
Für die Kern-IT sei dies
unverzichtbar.
Der Landrat bedankt sich für
die anregende Diskussion, gibt aber zu bedenken, dass man auch
zukunftsorientiert an einem Konzept arbeiten müsse.
Er bittet um die Abstimmung
und schließt den TOP.