Beschluss: zurückverwiesen

Herr Dr. Zeschmann begründet den Antrag und beruft sich auf die Brandenburgische Landesverfassung, die die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ermöglichen soll. Viele Städte und Gemeinden würden wegen der strukturschwachen Region im Haushaltssicherungskonzept stecken und benachteiligt sein.

 

Herr Papendieck erwidert, dass der Landkreis bereits eine Ausgleichsfunktion ausübe. Als Beispiel führt der den Breitbandausbau – hier werden die kommunalen Eigenanteile übernommen – oder auch die touristischen Radwege an. Ein weiteres Projekt stelle das ärztliche Versorgungszentrum in Friedland dar. Er habe rechtliche Bedenken, die Kreisumlage zu splitten.

 

Herr Dr. Zeschmann widerspricht; die angeführten Beispiele seien nicht die wichtigen Punkte, um den Städten und Gemeinden zu helfen. Bedeutsamer sei, dass Investitionen für die Bürger umgesetzt werden könnten.

 

Herr Dr. Pech stimmt dem Anliegen zu, der Weg sei jedoch nicht der richtige. Förderprogramme, bei denen der Landkreis Eigenanteile von Kommunen übernimmt, die die Kommunen ansonsten nicht bezahlen könnten, würden eine Hilfestellung bedeuten. Der Ansatz müsse anders gestaltet werden. 

 

Herr Schink stellt einen Antrag auf Verweisung in die Fachausschüsse, um eventuell Vergleiche mit anderen Landkreisen durchzuführen.

 

(Der Landrat weist auf die Maskenpflicht hin, anderenfalls müsse das Hausrecht ausgeübt werden. Der Vorsitzende verwarnt die betreffenden Abgeordneten.)

 

Herr Dr. Zeschmann schließt der Auffassung von Herrn Dr. Pech an, dass der richtige Weg gefunden werden müsse und bittet um die Verweisung in die Fachausschüsse.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den Antrag auf Verweisung in die Fachausschüsse.