Herr Dr. Zeschmann begründet
den Antrag und beruft sich auf die Brandenburgische Landesverfassung, die die
Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ermöglichen soll. Viele Städte
und Gemeinden würden wegen der strukturschwachen Region im
Haushaltssicherungskonzept stecken und benachteiligt sein.
Herr Papendieck erwidert,
dass der Landkreis bereits eine Ausgleichsfunktion ausübe. Als Beispiel führt
der den Breitbandausbau – hier werden die kommunalen Eigenanteile übernommen –
oder auch die touristischen Radwege an. Ein weiteres Projekt stelle das ärztliche
Versorgungszentrum in Friedland dar. Er habe rechtliche Bedenken, die
Kreisumlage zu splitten.
Herr Dr. Zeschmann
widerspricht; die angeführten Beispiele seien nicht die wichtigen Punkte, um
den Städten und Gemeinden zu helfen. Bedeutsamer sei, dass Investitionen für
die Bürger umgesetzt werden könnten.
Herr Dr. Pech stimmt dem
Anliegen zu, der Weg sei jedoch nicht der richtige. Förderprogramme, bei denen
der Landkreis Eigenanteile von Kommunen übernimmt, die die Kommunen ansonsten
nicht bezahlen könnten, würden eine Hilfestellung bedeuten. Der Ansatz müsse
anders gestaltet werden.
Herr Schink stellt einen Antrag auf Verweisung in die
Fachausschüsse, um eventuell Vergleiche mit anderen Landkreisen durchzuführen.
(Der Landrat weist auf die
Maskenpflicht hin, anderenfalls müsse das Hausrecht ausgeübt werden. Der
Vorsitzende verwarnt die betreffenden Abgeordneten.)
Herr Dr. Zeschmann schließt
der Auffassung von Herrn Dr. Pech an, dass der richtige Weg gefunden werden
müsse und bittet um die Verweisung in
die Fachausschüsse.
Der Vorsitzende bittet um
Abstimmung über den Antrag auf Verweisung in die Fachausschüsse.