Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag möge beschließen:
Der
Landrat wird beauftragt:
1. die Möglichkeit eines geeigneten Ausgleichs für den pandemiebedingten Ausfall der Essensversorgung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
2. Dem
Kreistag zu seiner Sitzung im April 2021 eine Regelung vorzulegen, die den seit
der Aufhebung der Satzung über die Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft
des Landkreises eingetretenen Zustand beendet, dass von der Zuzahlung zum
Schulessen befreite Familien in Vorkasse gehen müssen.
Der Vorsitzende weist darauf
hin, dass ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt und
bittet Herrn Dr. Pech um Erläuterung des ursprünglichen Antrages. Dieser
erläutert die beiden Punkte des Antrages.
Dem Änderungsantrag, der die
Streichung des zweiten Absatzes beinhalte, müsse er widersprechen. Denn das
würde bedeuten, es interessiere nicht, dass diejenigen schlechter Gestellten,
die in Vorkasse bezahlen müssten, darauf warten müssten, dass sie das Geld
irgendwann wiederbekommen. Diese Belastung sollte erspart bleiben.
Frau Scheufele nimmt Bezug
auf die Ausführungen und spricht sich dafür aus, zwei Anträge auszufertigen, da
sie zwei unterschiedliche Anliegen sehe. Einerseits betreffe es die akute pandemische
Lage und andererseits die Abrechnung des Schulessens an sich.
Das Problem des Schulessens
bestehe schon seit längerer Zeit und dürfe nicht mit den Augen eines
Normalverdieners betrachtet werden. Menschen, die Anspruch auf kostenlose
Mittagsversorgung hätten, mangle es nicht nur an Geld, sondern es müsse die
Gesamtstruktur betrachtet werden. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden,
geregelt ein kostenloses Mittag zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig
Kontakte zur Schulsozialarbeit herzustellen. Das bedeute eine Unterstützung
über die Mahlzeit hinaus.
Es sei bekannt, welche
Schüler/Schülerinnen Anspruch auf kostenlose Mittagversorgung hätten und es
sollte kein Problem darstellen, ein solches Konzept umzusetzen.
Herr Papendieck spricht sich
für Punkt zwei des Antrages der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN aus. Zum ersten
Punkt führt er aus, dass pandemisch bedingt keine Kontakte hergestellt werden
sollten und beantragt die Änderung, dass das Geld, welches im Landkreis sowieso
als Kostenzuschuss zur Verfügung gestellt wird, den Betroffenen ausgezahlt
wird. Der Text sollte lauten:
Der Unkostenzuschuss zum Schulessen für alle
Schüler*innen mit Anspruch auf kostenlose Mittagsversorgung ist den Berechtigen
auszuzahlen.
Herr Wende sehe aus privater
Sicht und den Erfahrungen der Arbeit im Jugendhilfeausschuss den
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als hilfreich, jedoch habe
die Debatte in seiner Fraktion ergeben, dass nicht sicher sei, welcher
Vorschlag der richtige sei. Sollte das Essen generell ermöglicht werden, indem
die Kinder wieder in die Einrichtung gehen oder andere Möglichkeiten geschaffen
werden? Oder sollte der Blick nur auf die Kinder gerichtet werden, die aus
finanzschwachen Familien kommen? Wen würde man hier benachteiligen?
Insoweit sehe er Punkt 1 des
Antrages seiner Fraktion als den weitergehenden.
Herr Wende schließt sich dem
Antrag von Herrn Dr. Pech (über Chat eingereicht) an:
über die beiden Punkte extra abzustimmen.
Frau Dr. Böger schließt sich
der Auffassung von Herrn Wende an.
Frau Zarling informiert, dass
es eine Mittagsversorgung in den Schulen unter Trägerschaft des Landkreises
gebe. Es könne dort auch Essen bestellt werden. Ein Zwiespalt ergebe sich, da
die Kinder nicht zum Präsenzunterricht gingen, jedoch für das Essen die Schule
besuchen würden. Zusätzlich müssten einzuhaltende Standards beachtet werden,
was z. B. die Ausgabe, die Kühlungs- und Warmhaltezeiten betreffe. Über einen Lieferservice
nachzudenken, bedeute, die Vielzahl der Kinder aus den ländlichen Gebieten zu
berücksichtigen, was sich schwierig gestalte. Auch könnte das Geld z. B. an die
Harz-IV-Empfänger nicht ohne weiteres ausgezahlt werden, da es sich um Mittel
des Bundes handele.
Herr Dr. Pech nimmt Bezug auf
den Antrag von Herrn Papendieck, der nur eine Lösung für Einzelfälle sein
könne. Die von Frau Zarling geschilderten bürokratischen Hürden hätten zur
Formulierung des Punktes 1 in dieser Form geführt, jedoch wäre der Vorschlag
durch die Formulierung gedeckt. Es müsse überlegt werden, wie eine Lösung für
die Vielzahl der Kinder geschaffen werden könne.
Der Landrat, Herr Lindemann,
bittet, die finanziellen Konsequenzen aus den beiden Pandemiegeschehen, die
Herr Buhrke aufgeschlüsselt habe, zu beachten. Es müsse vor Beschlussfassung
geprüft werden, welche weitere Kostenbelastung auf den Landkreis zukommen
würde. Es sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass durch eine einseitige
Lösung seitens des Landkreises ein politischer und finanzieller Druck auf die
Gemeinden als Schulträger entstehe. Er befürchte, dass die Proportionen der Probleme
aus dem Pandemiegeschehen aus dem Auge verloren würden. Jeden Tag würden sich
z. B. Kleingewerbetreibende melden und ihre Sorgen bzw. Existenzängste
schildern. Wenn man andererseits für Schüler „Essen auf Rädern“ anbieten würde,
sei der Protest vorprogrammiert.
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte zu beenden.
Abstimmungsergebnis: Ja: 37, Nein: 14, Enthaltung: 0.
Mehrheitlich zugestimmt.
Es erfolgt die weitere
Abstimmung über:
1. den Änderungsantrag, Punkt
1 (Antrag durch Fraktion SPD, Herrn Papendieck):
Abstimmungsergebnis: Ja: 12, Nein: 36, Enthaltung: 3
Mehrheitlich abgelehnt,
2. Punkt 1 des ursprünglichen
Antrages 5/DIE LINKE.PIRATEN/2021:
Abstimmungsergebnis:
Ja: 21, Nein: 31, Enthaltung: 0
Mehrheitlich
abgelehnt,
Punkt
2 des ursprünglichen Antrages 5/DIE LINKE.PIRATEN/2021:
Abstimmungsergebnis:
Ja: 23, Nein: 29, Enthaltung: 0
Mehrheitlich
abgelehnt,
3. Punkt 1 des
Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Abstimmungsergebnis: Ja: 21, Nein 28, Enthaltung: 2
Mehrheitlich abgelehnt,
Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen:
Abstimmungsergebnis: Ja: 20, Nein: 27, Enthaltung: 2
Mehrheitlich abgelehnt.