Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt:

1. die Möglichkeit eines geeigneten Ausgleichs für den pandemiebedingten Ausfall der Essensversorgung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

 

2. Dem Kreistag zu seiner Sitzung im April 2021 eine Regelung vorzulegen, die den seit der Aufhebung der Satzung über die Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises eingetretenen Zustand beendet, dass von der Zuzahlung zum Schulessen befreite Familien in Vorkasse gehen müssen.


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt und bittet Herrn Dr. Pech um Erläuterung des ursprünglichen Antrages. Dieser erläutert die beiden Punkte des Antrages.

Dem Änderungsantrag, der die Streichung des zweiten Absatzes beinhalte, müsse er widersprechen. Denn das würde bedeuten, es interessiere nicht, dass diejenigen schlechter Gestellten, die in Vorkasse bezahlen müssten, darauf warten müssten, dass sie das Geld irgendwann wiederbekommen. Diese Belastung sollte erspart bleiben.

 

Frau Scheufele nimmt Bezug auf die Ausführungen und spricht sich dafür aus, zwei Anträge auszufertigen, da sie zwei unterschiedliche Anliegen sehe. Einerseits betreffe es die akute pandemische Lage und andererseits die Abrechnung des Schulessens an sich.

Das Problem des Schulessens bestehe schon seit längerer Zeit und dürfe nicht mit den Augen eines Normalverdieners betrachtet werden. Menschen, die Anspruch auf kostenlose Mittagsversorgung hätten, mangle es nicht nur an Geld, sondern es müsse die Gesamtstruktur betrachtet werden. Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, geregelt ein kostenloses Mittag zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Kontakte zur Schulsozialarbeit herzustellen. Das bedeute eine Unterstützung über die Mahlzeit hinaus.

Es sei bekannt, welche Schüler/Schülerinnen Anspruch auf kostenlose Mittagversorgung hätten und es sollte kein Problem darstellen, ein solches Konzept umzusetzen.

 

Herr Papendieck spricht sich für Punkt zwei des Antrages der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN aus. Zum ersten Punkt führt er aus, dass pandemisch bedingt keine Kontakte hergestellt werden sollten und beantragt die Änderung, dass das Geld, welches im Landkreis sowieso als Kostenzuschuss zur Verfügung gestellt wird, den Betroffenen ausgezahlt wird. Der Text sollte lauten:

 

Der Unkostenzuschuss zum Schulessen für alle Schüler*innen mit Anspruch auf kostenlose Mittagsversorgung ist den Berechtigen auszuzahlen. 

 

Herr Wende sehe aus privater Sicht und den Erfahrungen der Arbeit im Jugendhilfeausschuss den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als hilfreich, jedoch habe die Debatte in seiner Fraktion ergeben, dass nicht sicher sei, welcher Vorschlag der richtige sei. Sollte das Essen generell ermöglicht werden, indem die Kinder wieder in die Einrichtung gehen oder andere Möglichkeiten geschaffen werden? Oder sollte der Blick nur auf die Kinder gerichtet werden, die aus finanzschwachen Familien kommen? Wen würde man hier benachteiligen?

Insoweit sehe er Punkt 1 des Antrages seiner Fraktion als den weitergehenden.

Herr Wende schließt sich dem Antrag von Herrn Dr. Pech (über Chat eingereicht) an:

 

            über die beiden Punkte extra abzustimmen.

 

Frau Dr. Böger schließt sich der Auffassung von Herrn Wende an.

 

Frau Zarling informiert, dass es eine Mittagsversorgung in den Schulen unter Trägerschaft des Landkreises gebe. Es könne dort auch Essen bestellt werden. Ein Zwiespalt ergebe sich, da die Kinder nicht zum Präsenzunterricht gingen, jedoch für das Essen die Schule besuchen würden. Zusätzlich müssten einzuhaltende Standards beachtet werden, was z. B. die Ausgabe, die Kühlungs- und Warmhaltezeiten betreffe. Über einen Lieferservice nachzudenken, bedeute, die Vielzahl der Kinder aus den ländlichen Gebieten zu berücksichtigen, was sich schwierig gestalte. Auch könnte das Geld z. B. an die Harz-IV-Empfänger nicht ohne weiteres ausgezahlt werden, da es sich um Mittel des Bundes handele.    

 

Herr Dr. Pech nimmt Bezug auf den Antrag von Herrn Papendieck, der nur eine Lösung für Einzelfälle sein könne. Die von Frau Zarling geschilderten bürokratischen Hürden hätten zur Formulierung des Punktes 1 in dieser Form geführt, jedoch wäre der Vorschlag durch die Formulierung gedeckt. Es müsse überlegt werden, wie eine Lösung für die Vielzahl der Kinder geschaffen werden könne.

 

Der Landrat, Herr Lindemann, bittet, die finanziellen Konsequenzen aus den beiden Pandemiegeschehen, die Herr Buhrke aufgeschlüsselt habe, zu beachten. Es müsse vor Beschlussfassung geprüft werden, welche weitere Kostenbelastung auf den Landkreis zukommen würde. Es sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass durch eine einseitige Lösung seitens des Landkreises ein politischer und finanzieller Druck auf die Gemeinden als Schulträger entstehe. Er befürchte, dass die Proportionen der Probleme aus dem Pandemiegeschehen aus dem Auge verloren würden. Jeden Tag würden sich z. B. Kleingewerbetreibende melden und ihre Sorgen bzw. Existenzängste schildern. Wenn man andererseits für Schüler „Essen auf Rädern“ anbieten würde, sei der Protest vorprogrammiert.   

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte zu beenden. Abstimmungsergebnis: Ja: 37, Nein: 14, Enthaltung: 0.

Mehrheitlich zugestimmt.   

 

Es erfolgt die weitere Abstimmung über:

 

1. den Änderungsantrag, Punkt 1 (Antrag durch Fraktion SPD, Herrn Papendieck):

Abstimmungsergebnis: Ja: 12, Nein: 36, Enthaltung: 3

Mehrheitlich abgelehnt,

 

2. Punkt 1 des ursprünglichen Antrages 5/DIE LINKE.PIRATEN/2021:

Abstimmungsergebnis: Ja: 21, Nein: 31, Enthaltung: 0

Mehrheitlich abgelehnt,

 

Punkt 2 des ursprünglichen Antrages 5/DIE LINKE.PIRATEN/2021:

Abstimmungsergebnis: Ja: 23, Nein: 29, Enthaltung: 0

Mehrheitlich abgelehnt,

 

3. Punkt 1 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Abstimmungsergebnis: Ja: 21, Nein 28, Enthaltung: 2

Mehrheitlich abgelehnt,

 

Punkt 2 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Abstimmungsergebnis: Ja: 20, Nein: 27, Enthaltung: 2

Mehrheitlich abgelehnt.