Sitzung: 10.02.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 14, Enthaltungen: 3
Vorlage: 6/DIE LINKE.PIR/2021
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
der Beschluss Nr.: 045/007.1/2020 „Ausgestaltung der Finanzierung der Träger der freien Jugendhilfe während der Corona-Pandemie“ wird wie folgt geändert:
1. Die mit Drucksache DS 045/2020 festgelegte Geltungsdauer wird bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Infektionsschutzgesetz in ihrer Gültigkeit verlängert.
2. Die stationären Träger weisen dem Jugendamt ihre Mehrausgaben für Pandemiepläne- und mittel, für entstandene Überstunden sowie Unterbelegung (z.B. gemessen an den Vormonaten analog der Errechnung der Ausfälle bei ambulanten Trägern) nach und erhalten eine entsprechende Entschädigung.
Herr Wende erläutert den
Antrag.
Herr Storek bittet um das
Wort und trägt Zahlen vor, die belegen, wie weit die Gewalt in den Familien im
Zeitraum der Pandemie gestiegen sei, da oftmals das soziale Umfeld fehle. Er
berichtet auch, dass „die Nummer für Kummer“ von 461.000 Kindern und
Jugendlichen gewählt worden sei, die dort Hilfe erhalten hätten. Eine
Steigerung sei auch in der Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern,
die unter psychischer Belastung leiden würden, zu verzeichnen.
Hier bestehe dringend
Handlungsbedarf und er beantragt, den
Lockdown unverzüglich zu beenden. (Ergänzungsantrag siehe Anlage)
Frau Kaethner bringt ihre
Zustimmung zu den Worten des Herrn Storek zum Ausdruck, ergänzt die Statistik
und fordert die volle Unterstützung der Kinder und Familien. Sie bekräftigt den
Ergänzungsantrag der Fraktion AfD.
Herr Dr. Berger bittet um
Abstimmung über den
1. Ergänzungsantrag der
Fraktion AfD:
Abstimmungsergebnis: Ja: 15,
Nein: 33, Enthaltung 1
Mehrheitlich abgelehnt,
2. den ursprünglichen Antrag
6/DIE LINKE.PIRATEN/2021: