Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 14, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

der Beschluss Nr.: 045/007.1/2020 „Ausgestaltung der Finanzierung der Träger der freien Jugendhilfe während der Corona-Pandemie“ wird wie folgt geändert:

 

1. Die mit Drucksache DS 045/2020 festgelegte Geltungsdauer wird bis zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Infektionsschutzgesetz in ihrer Gültigkeit verlängert.

 

2. Die stationären Träger weisen dem Jugendamt ihre Mehrausgaben für Pandemiepläne- und mittel, für entstandene Überstunden sowie Unterbelegung (z.B. gemessen an den Vormonaten analog der Errechnung der Ausfälle bei ambulanten Trägern) nach und erhalten eine entsprechende Entschädigung.


Herr Wende erläutert den Antrag.

 

Herr Storek bittet um das Wort und trägt Zahlen vor, die belegen, wie weit die Gewalt in den Familien im Zeitraum der Pandemie gestiegen sei, da oftmals das soziale Umfeld fehle. Er berichtet auch, dass „die Nummer für Kummer“ von 461.000 Kindern und Jugendlichen gewählt worden sei, die dort Hilfe erhalten hätten. Eine Steigerung sei auch in der Online-Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, die unter psychischer Belastung leiden würden, zu verzeichnen.

Hier bestehe dringend Handlungsbedarf und er beantragt, den Lockdown unverzüglich zu beenden. (Ergänzungsantrag siehe Anlage)

 

Frau Kaethner bringt ihre Zustimmung zu den Worten des Herrn Storek zum Ausdruck, ergänzt die Statistik und fordert die volle Unterstützung der Kinder und Familien. Sie bekräftigt den Ergänzungsantrag der Fraktion AfD.

 

Herr Dr. Berger bittet um Abstimmung über den

 

1. Ergänzungsantrag der Fraktion AfD:

Abstimmungsergebnis: Ja: 15, Nein: 33, Enthaltung 1

Mehrheitlich abgelehnt,  

 

2. den ursprünglichen Antrag 6/DIE LINKE.PIRATEN/2021: