Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 30, Enthaltungen: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt ein Bejagungskonzept zur Entnahme von Wildschweinen aus den ASP-Restriktionszonen im Landkreis Oder-Spree bis Ende Feb. 2021 vorzulegen, welche eine deutliche Reduzierung der Wildschweinpopulation bis zum Frühjahr/Sommer 2021 gewährleistet. Zu diesem Zweck sollte der Kreis für einen begrenzten Zeitraum eine Abschussprämie bzw. Aufwandentschädigung für jedes erlegte Tier von mind. 100 €/Schwein in Aussicht stellen.


Herr Noppe bezieht sich auf die Ausführungen im Geschäftsbericht und von Frau Teltewskaja über den Sachstand der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Einschränkungen in den Restriktionszonen in Bezug auf die Jagd seien zwischenzeitlich gelockert worden. Die Maßnahmen, eine Reduzierung des Bestandes durch Einzeljagd anzuschieben, hätten bisher nicht den erhofften Erfolg gebracht. Der Antrag ziele unter anderem darauf ab, die Abschussprämie pro Tier zeitlich befristet zu erhöhen, denn die Bestände würden weiter wachsen und die Schäden sich erhöhen.

 

Herr Mangelsdorf zeigt sich verwundert über den Antrag, da in der letzten Sitzung des Fachausschusses durch Frau Senger Aussagen darüber getroffen worden seien, wie die Wildschweine in den Restriktionszonen nicht bejagt, sondern „entnommen“ werden sollen. Diese Vorgehensweise sei von Seiten des Veterinäramtes koordiniert und habe mit der Bejagung nichts zu tun, da in den Kernzonen keine Jagd stattfinden dürfe. Der Antrag ginge somit ins Leere.

 

Frau Teltewskaja schließt sich an und informiert, dass bereits ein Konzept in Arbeit sei und die ersten Maßnahmen daraus durchgeführt werden würden. Die Voraussetzungen, gegen die Population der Wildschweine vorzugehen, müssten geschaffen werden, so z. B. die Errichtung von eingezäunten Kernzonen. Mit den Jägern hätten Einzelabsprachen über Maßnahmen in den jeweiligen Gebieten stattgefunden. Dort, wo Verzögerungen zu verzeichnen seien, sei eine Wiederholung der Gespräche vorgesehen. Fachliche Erfahrungen aus anderen Ländern, wie z. B. Belgien, hätten Berücksichtigung gefunden.

Die Anordnung zur verstärkten Bejagung käme vom Land und sollte nicht im Alleingang durch erhöhte Prämienzahlung an die Jäger auf den Landkreis übertragen werden. Der Aufwand für die Jagd und Fallwildsuche gestalte sich in den anderen Landkreisen ähnlich, es dürfe hier kein „Schwarzwildtourismus“ entstehen und müsse landesweit darüber verhandelt werden. 

Der Vorschlag, die Jäger weiter zu motivieren und für ihren Aufwand höher zu entschädigen, finde die volle Unterstützung des Landkreises und sei bereits an die Landesregierung herangetragen worden.

 

Um Abstimmung über den Antrag wird gebeten.