Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Fuls erläuterte den Grundsatzbeschluss anhand einer Präsentation.

Herr Dr. Mernitz merkte an, dass in der Ortschaft die Straße mit dem Pflaster bleibt und fragte nach, ob bei der Nutzung als Umleitungsstrecke eine Begrenzung der Nutzung für Anlieger möglich wäre, besonders in Hinblick auf den Lkw-Verkehr.

Herr Fuls antwortete dazu, dass die Ortsdurchfahrt Schwerzko nicht Bestandteil der Maßnahme ist. Die Ortsdurchfahrt gestaltet sich sehr kompliziert durch das Kopfsteinpflaster und die Straßenführung. Im Rahmen des digitalen Abrufes von Straßenverbindungen wird diese Straße immer angezeigt werden, eine Vermeidung von Lkw-Verkehr wäre sicher zu begrüßen.

Bei Baumaßnahmen des Landes an seinen Straßen weist es die Umgehungen auf Landesstraßen aus, welche jedoch nicht immer genutzt werden, da sie nicht die kürzeste Verbindung betreffen.

Herr Kaufmann verwies auf die Besonderheit der Straße, dass diese auf einem Damm entlangführt. Bei dem Ausbau müsste der gesamte Damm verbreitert werden. Er sieht die Baukosten als zu gering angesetzt an. Auch er sieht die Gefahr einer übermäßigen Nutzung als Umleitungsstrecke und würde eine Tonnagebegrenzung empfehlen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Herrichtung der Straße zwischen Bahro und Neuzelle im Vorfeld.

Herr Fuls antwortete dazu. Auf die Bauzeiten des Landes hat der Kreis leider keinen Einfluss.

Diese Verbindung zwischen Bahro und Neuzelle ist auch Teil des grünen Netzes, der schlechte Zustand wird öfters angesprochen, Straßenzustand der Kreisstraße erfordert die Instandsetzung. Die Dammlage ist bekannt, mit dem Baubeschluss können sicher konkretere Angaben zu den Kosten getroffen werden.

Herr Dr. Mernitz stimmte den Aussagen von Herrn Kaufmann zu. Er fragte nach, ob es sich bei der  Straße Bahro-Ossendorf-Kummro um eine Landesstraße handelt.

Herr Fuls bejaht dies.