Herr Losensky bezieht sich
auf die Diskussion im Fachausschuss Haushalt und Finanzen, Beteiligungen am
15.03.2021. Hier sei moniert worden, dass die Ausführungen zu den finanziellen
Auswirkungen zu kurz gekommen seien. Er würde darum bitten, bis zum Kreistag im
April ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen.
Herr Dr. Stiller merkt an,
dass die vorgetragenen Probleme bezüglich des Schülerverkehrs bereits in der
letzten Ausschusssitzung keine Beachtung seitens der Verwaltung gefunden hätten.
Diesbezügliche an die Schulverwaltung gerichtete Fragen seien bisher nicht
beantwortet worden. Unter diesen Umständen könne er dem Nahverkehrsplan (NVP)
nicht zustimmen.
Herr Schroeder widerspricht
seinen Vorrednern, er halte die vorliegenden Auskünfte für übersichtlich und
ausreichend. Die Schülerbeförderung sehe in der entsprechenden Satzung
geregelt; diese müsste ggf. überarbeitet werden.
Herr Dr. Zeschmann moniert,
dass der Nahverkehrsplan aufgrund der neuen Regelungen des im Bundestag
beschlossenen Bundesbeförderungsgesetzes nicht der nunmehr geltenden Rechtsgrundlage
entspreche. Ebenso sei das Mobilitätskonzept, welches vom Landkreis
ausgeschrieben worden sei, bei der Erarbeitung zu berücksichtigen. Die
Vorgaben, die sich daraus ergeben würden, müssten definiert und in den NVP
eingearbeitet werden.
Herr Fachtan fragt nach,
welche Auswirkungen zu erwarten seien, wenn der Nahverkehrsplan nicht
beschlossen werden würde und welche Änderungen nach eventueller
Beschlussfassung noch möglich wären.
Herr Buhrke antwortet, dass
es sich hier um einen Rahmenplan handele, der aufgestellt und auch geändert
werden könne. Die Bindungen, würden sich derzeit aus dem Verkehrsvertrag
ergeben. Dieser werde nach Ausschreibung über einen längeren Zeitraum vergeben
und besitze noch Gültigkeit bis 2026. Der NVP sei als Grundlage zu sehen, um
eine Dinge anzuschieben und stelle eine Grundlage für manche Bereiche – was
bereits in Berlin vollzogen worden sei – für eine gutachterliche Untersuchung
dar. Hier werde oftmals ein Mehrbedarf festgestellt. Als Beispiel benennt er
den Fahrplanwechsel, der zum Handeln auffordere und jeweils eine Nachbesserung
erfordere. Weitere Beschlüsse, wie zum Beispiel die Rekommunalisierung hänge
nicht vom NVP, sondern von der Beschlussfassung im Kreistag und der Handlungsweise
der Gesellschafter ab. Anpassungen im
NVP könnten zu jeder Zeit vorgenommen werden; jedoch müssten vertragliche
Bindungen beachtet werden.
Herr Dr. Pech bringt zum
Ausdruck, dass seiner Auffassung nach die Abwägung des Beteiligungsverfahrens
durch den Kreistag nicht stattgefunden habe. Die Dokumentation über das
Abwägungsverfahren enthalte 258 Punkte. Er habe das Problem der
Schülerbeförderung mehrmals angesprochen und müsse die grundsätzliche
Herangehensweise für die Behandlung dieses Planes kritisieren, weil die Art und
Weise eine ordentliche inhaltliche Befassung ausgeschlossen habe. Der Zeitraum
zwischen Erstellung, inhaltlicher Bekanntmachung und der Behandlung des Planes
in den Fraktionen sei unzureichend gewesen. So hätte sich die Fraktion mit 32
Punkten näher befasst, zu Papier gebracht und Anfang des Monats (02.03.)
beantragt, diese Fragen auf die Tagesordnung der jeweiligen Ausschüsse zu
setzen; ohne Ergebnis. Somit sei die Möglichkeit der inhaltlichen Aufarbeitung
ausgeblieben. Was inhaltlich nicht besprochen worden sei, könne in dieser
Sitzung des Kreisausschusses nicht nachgeholt werden.
So sei z. B. auf den Seiten
50 – 52, Thema: Schülerbeförderung, nicht klar nachzulesen, wie mit der
Schülerbeförderungen umgegangen werden soll, wie Fahr- und Wartezeiten vor
Schulbeginn und nach Schulschluss aussehen sollten. Es gebe keine Aussage über
die Kosten, wenn man diesen Zustand ändern wollen würde. Mitunter werde den
Schülern zugemutet, bis zu fünf Stunden jeden Tag vor und nach dem Unterricht
zu verbringen. Das dürfe mit dem vorliegenden NVP nicht über Jahre
fortgeschrieben werden; es sei unakzeptabel, nicht einmal darüber nachzudenken.
Der Vorsitzende regt an, bis
zum Kreistag eine Möglichkeit zu ergreifen, um die kritisierte Verfahrensweise
von Herrn Dr. Pech zu bereinigen.
Herr Dr. Zeschmann stellt den
Antrag auf Verweisung, so dass die
Abwägung aller Einwendungen in den Ausschüssen durchgeführt wird kann.
Herr Fachtan unterstützt den
Antrag.
Um Abstimmung über den Antrag
von Herrn Dr. Zeschmann wird gebeten.
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Pause -