Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Dr. Zeschmann fragt nach, woher die in der Beschlussvorlage erwähnten nicht verbrauchten Mittel stammen würden und wie hoch der Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2020/21 sei.

 

Herr Buhrke antwortet, dass der Überschuss noch nicht mitgeteilt werden könne, da der Jahresabschluss noch nicht feststehe und eine Verwendung hier nicht vorgesehen sei. Die Mittel kämen aus pauschalen Zahlungen, die auf der Grundlage des Nothilfegesetzes für die Bekämpfung von COVID-19 den Kommunen zur Verfügung gestellt und im vergangenen Jahr nicht ausgegeben worden seien. Es müsse beachtet werden, dass auf die Landkreise die Aufgabe übertragen worden sei, Testzentren einzurichten und eine Vorfinanzierung durch die Hilfsorganisation, die diese Tests durchführt, nicht möglich sei.  

 

Frau Dr. Böger bittet um Auskunft, ob hier nicht eine rechtliche Verpflichtung bezüglich der Vorfinanzierung durch den Bund bestehe.

 

Herr Lindemann antwortet unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Herrn Buhrke, dass eine Refinanzierung durch den Bund erfolge und es müsse hier ein durchlaufender Posten gesehen werden. Die Hilfsorganisation benötige in dieser Situation die Unterstützung des Landkreises.

 

Um Abstimmung wird gebeten.