Herr Dr. Zeschmann fragt
nach, woher die in der Beschlussvorlage erwähnten nicht verbrauchten Mittel
stammen würden und wie hoch der Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2020/21 sei.
Herr Buhrke antwortet, dass
der Überschuss noch nicht mitgeteilt werden könne, da der Jahresabschluss noch
nicht feststehe und eine Verwendung hier nicht vorgesehen sei. Die Mittel kämen
aus pauschalen Zahlungen, die auf der Grundlage des Nothilfegesetzes für die Bekämpfung
von COVID-19 den Kommunen zur Verfügung gestellt und im vergangenen Jahr nicht
ausgegeben worden seien. Es müsse beachtet werden, dass auf die Landkreise die
Aufgabe übertragen worden sei, Testzentren einzurichten und eine
Vorfinanzierung durch die Hilfsorganisation, die diese Tests durchführt, nicht
möglich sei.
Frau Dr. Böger bittet um
Auskunft, ob hier nicht eine rechtliche Verpflichtung bezüglich der
Vorfinanzierung durch den Bund bestehe.
Herr Lindemann antwortet
unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Herrn Buhrke, dass eine
Refinanzierung durch den Bund erfolge und es müsse hier ein durchlaufender
Posten gesehen werden. Die Hilfsorganisation benötige in dieser Situation die
Unterstützung des Landkreises.
Um Abstimmung wird
gebeten.