Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt entsprechend dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg den  Nahverkehrsplan (NVP) für den übrigen kommunalen ÖPNV (kÖPNV) des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2021 – 2025 gemäß Anlagen.

 

Der vorliegende Nahverkehrsplan bildet entsprechend § 8 Absatz 3 PBefG die durch den Kreistag des Landkreises Oder-Spree legitimierte Rahmenvorgabe für die Entwicklung des kÖPNV im Kreisgebiet für diesen Zeitraum. Der unter Punkt 4 genannte Angebots- und Maßnahmenplan steht unter dem Veranlassungs- / Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt für die Umsetzung durch die Verwaltung. Er ist Grundlage für das zu erstellende Mobilitätskonzept des Landkreises.

 

Der Nahverkehrsplan ist spätestens ein Jahr nach der Beschlussfassung über das Mobilitätskonzept des Landkreises zu evaluieren.

Die Ergebnisse der Evaluierung sind dem Kreistag vorzulegen.


Herr Dr. Berger weist auf die vorliegenden Änderungsanträge hin, über die im Anschluss einzeln abzustimmen sei.

 

Herr Dr. Zeschmann geht auf die Änderungsanträge der Fraktion BVB/Freie Wähler ein. Nach Diskussion über den Nahverkehrsplan (NVP) und im Zusammenhang mit dem beauftragten Mobilitätskonzept für den Landkreis liege ein Abwägungsprotokoll vor, welches jedoch nur durch eine beauftragte Fachfirma geprüft worden sei.

Der Änderungsantrag würde sich auf Punkt 23 beziehen: Es müsste ein Alternativkonzept erstellt werden, was die Umsetzung im finanziellen Vergleich betrachte. Da nicht bekannt sei, wieviel Kosten für die Erstellung der Konzepte entstehen würden, sei beantragt worden, als Entscheidungsvoraussetzung für den vorliegenden Nahverkehrsplan durch die Kreisverwaltung eine Kostenkalkulation für die Umsetzung der Alternativkonzeption vorzustellen.

 

Herr Buhrke nimmt Bezug auf die Diskussionen in den Fachausschüssen. Bezüglich der  Abwägungen stelle sich die Frage, ob diese sich teilweise überlagern würden und durch den Nahverkehrsplan gebunden wären. Beim Nachlesen würde auffallen, dass der NVP punktuell oder komplett evaluiert werden könne und es eine Ausschließlichkeit nicht gebe. Die finanziellen Fragen würden letztendlich durch das Mobilitätskonzept überarbeitet werden und im Ergebnis zu behandeln sein. Derzeit könne dieser Punkt nicht bewertet werden. Das Mobilitätskonzept werde auch nicht vom NVP bestimmt, sondern diese würden aufeinander aufbauen und könnten die Auskünfte an dieser Stelle nicht eingefordert werden.

 

Herr Dr. Zeschmann widerlegt und bittet um Beachtung des zweiten Änderungsantrages. Er befürchte, dass nach der Evaluierung weitere Kosten durch eine erneute Bearbeitung des NVP entstehen, weil sich durch das dann erstellte Mobilitätskonzept andere Vorgaben ergeben könnten.

 

Herr Buhrke wiederholt seine Ausführungen. Grundlage für die weitere Arbeit am Mobilitätskonzept wäre der NVP; erst, wenn dieses erstellt ist, könnten die finanziellen Mittel  und der Arbeitsaufwand weiter geplant werden.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über

 

1. den Änderungsantrag zum Punkt 23:
    Abstimmungsergebnis: Ja: 7, Nein: 24, Enthaltung: 17;
    mehrheitlich abgelehnt.

 

2. den Änderungsantrag zum Punkt 17:
    Abstimmungsergebnis: Ja: 6, Nein: 24, Enthaltung: 19;

    mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Dr. Pech erläutert die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN wie folgt:

Er moniert, dass über Änderungsanträge beraten wird, ohne dass die Vorlage selbst besprochen worden sei, die jedoch einen Beschlussvorschlag über die Bestätigung des erstellten NVP über den Zeitraum 2021 – 2025 einschließlich Anlagen unterbreite. Er sehe hier eine wesentliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung, denn es ginge um die Fortschreibung des NVP für den kommunalen ÖPNV des Landkreises 01.01.2021 bis 31.12.2025. Der Beschlusstext erwecke den Eindruck, es handele sich um einen neuen NVP. Das sei nicht der Fall, denn an zentralen Stellen bezüglich der Bedarfe sei der fortzuschreibende NVP herangezogen worden. Vor vielen Jahren erhobene, inzwischen „verstaubte“ Bedarfe könnten der Forderung nach aktuellen Erhebungen nicht mit dem Argument zurückgewiesen werden, dass das nicht Auftrag gewesen sei. 

Er sehe z. B. ein Problem mit der Behandlung der Abwägung zum NVP in den Gremien des Kreistages. Nach Befassung innerhalb der Fraktion hätte er die Positionierung zu den Abwägungen den Ausschüssen des Kreistages zugeleitet und sei diese mit der Argumentation zurückgewiesen worden, dass man sich mit Einzelheiten nicht im Detail nicht beschäftigen wolle und es der Verwaltung überlassen sollte. Hierin sehe er eine Missachtung von Demokratie und eine Arbeitsverweigerung gegenüber den Auftraggebern – den Menschen im Landkreis – und Vermeidung einer Auseinandersetzung mit den Problemen der Bevölkerung.

Mit dem vorgelegten NVP seien den Menschen die auf sie zukommenden Umstände nicht mitgeteilt worden, daher fordert die Fraktion eine Festlegung von Mindeststandards, zu denen sich der Kreistag öffentlich bekennen sollte. Als Beispiel benennt er die berechneten Wartezeiten von Schülerinnen und Schülern für den Schulweg bis zu knapp fünf (unzumutbaren) Stunden täglich, was aber für normal erklärt worden sei.   

Auch sei die Zugrundelegung der tatsächlichen Bedarfe für den ÖPNV, wie sie derzeit bestehen und sich entwickeln würden, widersprüchlich. Dem könne mit der Fortschreibung eines veralteten NVP nicht beigekommen werden.

Es bestünden weitere Probleme, die aus Zeitgründen im Detail nicht weiter angesprochen werden konnte und es bestehe eine herbe Enttäuschung, weswegen die Änderungsanträge eingereicht worden seien, auf die er im Anschluss im Detail eingeht.

 

Frau Siebke informiert über die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bezüglich der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit dem Schülerverkehrsplan. Die Zahlen über die Fahrzeiten würden auf der Grundlage der Schülerverkehrssatzung erhoben worden sein und sich dort wiederfinden. Sie sei der Auffassung, dass ggf. eine Satzungsänderung vorgenommen werden müsste. Eine Erhebung neuer Zahlen wäre erforderlich, was jedoch der Beschlussfassung über den NVP nicht entgegenstehe. Weiterhin müsste evaluiert werden, wie hoch die Auslastung der Busse sei.

 

Herr Schroeder schließt sich seiner Vorrednerin an und widerspricht zugleich den Ausführungen von Herrn Dr. Pech bezüglich der Beratungen. Sofern man an den Maximalzeiten für die Schülerbeförderung etwas ändern möchte, wäre die Diskussion über den NVP nicht die richtige Herangehensweise, sondern die Befassung mit der Schülerbeförderungssatzung. Seit Anfang des Jahres wäre darauf hingewiesen worden, jedoch liege ein diesbezüglicher Antrag nicht vor.

Er befürworte die Evaluierung nach Erstellung des Mobilitätskonzeptes, jedoch verneine er die Rekommunalisierung.

 

Herr Dr. Zeschmann merkt an, dass im Abwägungsprotokoll stehe, dass eine örtliche und zeitliche Prüfung der Anbindung der Gewerbegebiete nicht erfolgt sei. Somit würde der gesamten Planung eine Grundlage fehlen.

 

Frau Grabs ist der Auffassung, dass die Diskussion über den NVP in den Ausschüssen hätte genügend Zeit geboten, um die jetzt aufgeworfenen Probleme bezüglich der Schülerbeförderung anderweitig einer Lösung zuzuführen. Sie stimme den beiden Änderungsanträgen zu.

 

Herr Fachtan bringt zum Ausdruck, dass nach der Verweisung des NVP in die Ausschüsse die Behandlung offensichtlich nicht viel gebracht habe. Er sehe im vorliegenden Plan eine Arbeitsgrundlage und es wäre nicht von Vorteil weiter abzuwarten. Er sehe der Erstellung des Mobilitätskonzeptes entgegen, auf dessen Grundlage neue Bewertungen vorgenommen werden könnten bzw. evaluiert wird. Welche Arbeitsaufgaben sich daraus ergeben, müsse abgewartet werden. Von daher sehe er den Arbeitsauftrag aus dem Änderungsantrag überflüssig.

 

Herr Buhrke bittet um Einordnung der Sachverhalte. Einerseits gab es Diskussionsrunden in den Ausschüssen und müssten die Anträge etwas auseinander gezogen werden. Der Frage der Evaluierung stünde nichts entgegen und neue Anforderungen würden sich aus dem Mobilitätskonzept ergeben. Fachliche Beiräte sollten die Arbeit bereichern und untersetzen, so dass nicht länger abgewartet werden müsse, sondern die angesprochenen Punkte sofort aufgegriffen werden könnten. Damit erledige sich die im Antrag gesetzte Frist. Als Beispiel nennt er den Fahrplanwechsel der Bahn, was alle Ebenen berühre.

Eine andere Ansichtssache stelle das Problem der Rekommunalisierung dar, Vor- und Nachteile seien besprochen worden und es gebe langfristige Beziehungen zur Bahn mit vielfältigen Vorteilen (z. B. Beschaffung von Kraftstoffen und Fahrzeugen), was die Gesamtfinanzierung der ÖPNV-Leistungen betreffe.

Bezüglich der Schülerbeförderung nimmt er Bezug auf die Ausführungen von Frau Siebke in ihrer Funktion als Vorsitzende des Fachausschusses.

 

Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, den ersten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN in zwei Abstimmungen aufzuteilen:

 

Abstimmungsergebnis zum ersten Teil – Evaluierung:

Ja: 22, Nein: 13, Enthaltung 8,

mehrheitlich angenommen;

 

Abstimmungsergebnis zum zweiten Teil – Rekommunalisierung:

Ja: 17, Nein: 29, Enthaltung: 1,

mehrheitlich abgelehnt.

 

2. Änderungsantrag zur Änderung der Fahrzeit:

Ja: 14, Nein: 27, Enthaltung: 3,

mehrheitlich abgelehnt.

 

Im Anschluss moniert Herr Papendieck, dass der Antrag der Fraktion SPD bezüglich der Stellungnahme 236 in Abwägung von der Stadt Beeskow zur Verlängerung des RB 35 von Bad Saarow nach Beeskow, unter Ausschluss des Güterverkehrs, nicht erwähnt worden sei; Die Gemeinde in Beeskow hätte mehrheitlich zugestimmt, Bad Saarow befände sich noch in der Diskussion dazu. Die Einstufung sollte in Stufe C anstatt A1 erfolgen.

 

Laut Auskunft der Verwaltung sei dieser Antrag bereits eingearbeitet worden.

 

Herr Schroeder stimmt Herrn Papendieck zu, es müsste jedoch klar sein, dass der Güterverkehr wegen des Anwohnerschutzes z. B. in Bad Saarow ausgeschlossen wird und auf bestimmten Abschnitten Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden.

 

Um Abstimmung über den Antrag der Fraktion SPD wird gebeten:

Abstimmungsergebnis: Ja: Mehrheit, Nein: 4, Enthaltung: 13

mehrheitlich zugestimmt.

 

Um Abstimmung über die Beschlussvorlage wird gebeten.

 

-       Pause –