Sitzung: 09.06.2021 Kreistag
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Nein: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: 012/2021
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt
entsprechend dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg den Nahverkehrsplan (NVP) für den übrigen
kommunalen ÖPNV (kÖPNV) des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2021 – 2025
gemäß Anlagen.
Der vorliegende
Nahverkehrsplan bildet entsprechend § 8 Absatz 3 PBefG die durch den Kreistag des Landkreises Oder-Spree legitimierte
Rahmenvorgabe für die Entwicklung des kÖPNV im Kreisgebiet für diesen Zeitraum.
Der unter Punkt 4 genannte Angebots- und Maßnahmenplan steht unter dem
Veranlassungs- / Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt für die Umsetzung
durch die Verwaltung. Er ist Grundlage für das zu erstellende Mobilitätskonzept
des Landkreises.
Der Nahverkehrsplan ist
spätestens ein Jahr nach der Beschlussfassung über das Mobilitätskonzept des
Landkreises zu evaluieren.
Die Ergebnisse der
Evaluierung sind dem Kreistag vorzulegen.
Herr Dr. Berger weist auf die
vorliegenden Änderungsanträge hin, über die im Anschluss einzeln abzustimmen
sei.
Herr Dr. Zeschmann geht auf
die Änderungsanträge der Fraktion BVB/Freie Wähler ein. Nach Diskussion über
den Nahverkehrsplan (NVP) und im Zusammenhang mit dem beauftragten
Mobilitätskonzept für den Landkreis liege ein Abwägungsprotokoll vor, welches
jedoch nur durch eine beauftragte Fachfirma geprüft worden sei.
Der Änderungsantrag würde
sich auf Punkt 23 beziehen: Es müsste ein Alternativkonzept erstellt werden,
was die Umsetzung im finanziellen Vergleich betrachte. Da nicht bekannt sei,
wieviel Kosten für die Erstellung der Konzepte entstehen würden, sei beantragt
worden, als Entscheidungsvoraussetzung für den vorliegenden Nahverkehrsplan
durch die Kreisverwaltung eine Kostenkalkulation für die Umsetzung der
Alternativkonzeption vorzustellen.
Herr Buhrke nimmt Bezug auf die
Diskussionen in den Fachausschüssen. Bezüglich der Abwägungen stelle sich die Frage, ob diese
sich teilweise überlagern würden und durch den Nahverkehrsplan gebunden wären.
Beim Nachlesen würde auffallen, dass der NVP punktuell oder komplett evaluiert
werden könne und es eine Ausschließlichkeit nicht gebe. Die finanziellen Fragen
würden letztendlich durch das Mobilitätskonzept überarbeitet werden und im
Ergebnis zu behandeln sein. Derzeit könne dieser Punkt nicht bewertet werden.
Das Mobilitätskonzept werde auch nicht vom NVP bestimmt, sondern diese würden
aufeinander aufbauen und könnten die Auskünfte an dieser Stelle nicht
eingefordert werden.
Herr Dr. Zeschmann widerlegt
und bittet um Beachtung des zweiten Änderungsantrages. Er befürchte, dass nach
der Evaluierung weitere Kosten durch eine erneute Bearbeitung des NVP
entstehen, weil sich durch das dann erstellte Mobilitätskonzept andere Vorgaben
ergeben könnten.
Herr Buhrke wiederholt seine
Ausführungen. Grundlage für die weitere Arbeit am Mobilitätskonzept wäre der
NVP; erst, wenn dieses erstellt ist, könnten die finanziellen Mittel und der Arbeitsaufwand weiter geplant werden.
Der Vorsitzende bittet um
Abstimmung über
1. den Änderungsantrag zum Punkt 23:
Abstimmungsergebnis: Ja: 7, Nein: 24,
Enthaltung: 17;
mehrheitlich
abgelehnt.
2. den Änderungsantrag zum Punkt 17:
Abstimmungsergebnis: Ja: 6, Nein:
24, Enthaltung: 19;
mehrheitlich
abgelehnt.
Herr Dr. Pech erläutert die
Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN wie folgt:
Er moniert, dass über
Änderungsanträge beraten wird, ohne dass die Vorlage selbst besprochen worden
sei, die jedoch einen Beschlussvorschlag über die Bestätigung des erstellten
NVP über den Zeitraum 2021 – 2025 einschließlich Anlagen unterbreite. Er sehe
hier eine wesentliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung, denn es ginge
um die Fortschreibung des NVP für den kommunalen ÖPNV des Landkreises
01.01.2021 bis 31.12.2025. Der Beschlusstext erwecke den Eindruck, es handele
sich um einen neuen NVP. Das sei nicht der Fall, denn an zentralen Stellen
bezüglich der Bedarfe sei der fortzuschreibende NVP herangezogen worden. Vor
vielen Jahren erhobene, inzwischen „verstaubte“ Bedarfe könnten der Forderung
nach aktuellen Erhebungen nicht mit dem Argument zurückgewiesen werden, dass
das nicht Auftrag gewesen sei.
Er sehe z. B. ein Problem mit
der Behandlung der Abwägung zum NVP in den Gremien des Kreistages. Nach
Befassung innerhalb der Fraktion hätte er die Positionierung zu den Abwägungen
den Ausschüssen des Kreistages zugeleitet und sei diese mit der Argumentation
zurückgewiesen worden, dass man sich mit Einzelheiten nicht im Detail nicht
beschäftigen wolle und es der Verwaltung überlassen sollte. Hierin sehe er eine
Missachtung von Demokratie und eine Arbeitsverweigerung gegenüber den
Auftraggebern – den Menschen im Landkreis – und Vermeidung einer
Auseinandersetzung mit den Problemen der Bevölkerung.
Mit dem vorgelegten NVP seien
den Menschen die auf sie zukommenden Umstände nicht mitgeteilt worden, daher
fordert die Fraktion eine Festlegung von Mindeststandards, zu denen sich der
Kreistag öffentlich bekennen sollte. Als Beispiel benennt er die berechneten
Wartezeiten von Schülerinnen und Schülern für den Schulweg bis zu knapp fünf
(unzumutbaren) Stunden täglich, was aber für normal erklärt worden sei.
Auch sei die Zugrundelegung der
tatsächlichen Bedarfe für den ÖPNV, wie sie derzeit bestehen und sich
entwickeln würden, widersprüchlich. Dem könne mit der Fortschreibung eines
veralteten NVP nicht beigekommen werden.
Es bestünden weitere
Probleme, die aus Zeitgründen im Detail nicht weiter angesprochen werden konnte
und es bestehe eine herbe Enttäuschung, weswegen die Änderungsanträge
eingereicht worden seien, auf die er im Anschluss im Detail eingeht.
Frau Siebke informiert über
die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bezüglich der
Schülerbeförderung im Zusammenhang mit dem Schülerverkehrsplan. Die Zahlen über
die Fahrzeiten würden auf der Grundlage der Schülerverkehrssatzung erhoben
worden sein und sich dort wiederfinden. Sie sei der Auffassung, dass ggf. eine
Satzungsänderung vorgenommen werden müsste. Eine Erhebung neuer Zahlen wäre
erforderlich, was jedoch der Beschlussfassung über den NVP nicht entgegenstehe.
Weiterhin müsste evaluiert werden, wie hoch die Auslastung der Busse sei.
Herr Schroeder schließt sich
seiner Vorrednerin an und widerspricht zugleich den Ausführungen von Herrn Dr.
Pech bezüglich der Beratungen. Sofern man an den Maximalzeiten für die
Schülerbeförderung etwas ändern möchte, wäre die Diskussion über den NVP nicht
die richtige Herangehensweise, sondern die Befassung mit der
Schülerbeförderungssatzung. Seit Anfang des Jahres wäre darauf hingewiesen
worden, jedoch liege ein diesbezüglicher Antrag nicht vor.
Er befürworte die Evaluierung
nach Erstellung des Mobilitätskonzeptes, jedoch verneine er die
Rekommunalisierung.
Herr Dr. Zeschmann merkt an,
dass im Abwägungsprotokoll stehe, dass eine örtliche und zeitliche Prüfung der
Anbindung der Gewerbegebiete nicht erfolgt sei. Somit würde der gesamten
Planung eine Grundlage fehlen.
Frau Grabs ist der
Auffassung, dass die Diskussion über den NVP in den Ausschüssen hätte genügend
Zeit geboten, um die jetzt aufgeworfenen Probleme bezüglich der
Schülerbeförderung anderweitig einer Lösung zuzuführen. Sie stimme den beiden
Änderungsanträgen zu.
Herr Fachtan bringt zum
Ausdruck, dass nach der Verweisung des NVP in die Ausschüsse die Behandlung
offensichtlich nicht viel gebracht habe. Er sehe im vorliegenden Plan eine
Arbeitsgrundlage und es wäre nicht von Vorteil weiter abzuwarten. Er sehe der
Erstellung des Mobilitätskonzeptes entgegen, auf dessen Grundlage neue
Bewertungen vorgenommen werden könnten bzw. evaluiert wird. Welche
Arbeitsaufgaben sich daraus ergeben, müsse abgewartet werden. Von daher sehe er
den Arbeitsauftrag aus dem Änderungsantrag überflüssig.
Herr Buhrke bittet um
Einordnung der Sachverhalte. Einerseits gab es Diskussionsrunden in den
Ausschüssen und müssten die Anträge etwas auseinander gezogen werden. Der Frage
der Evaluierung stünde nichts entgegen und neue Anforderungen würden sich aus
dem Mobilitätskonzept ergeben. Fachliche Beiräte sollten die Arbeit bereichern
und untersetzen, so dass nicht länger abgewartet werden müsse, sondern die
angesprochenen Punkte sofort aufgegriffen werden könnten. Damit erledige sich
die im Antrag gesetzte Frist. Als Beispiel nennt er den Fahrplanwechsel der
Bahn, was alle Ebenen berühre.
Eine andere Ansichtssache
stelle das Problem der Rekommunalisierung dar, Vor- und Nachteile seien
besprochen worden und es gebe langfristige Beziehungen zur Bahn mit
vielfältigen Vorteilen (z. B. Beschaffung von Kraftstoffen und Fahrzeugen), was
die Gesamtfinanzierung der ÖPNV-Leistungen betreffe.
Bezüglich der
Schülerbeförderung nimmt er Bezug auf die Ausführungen von Frau Siebke in ihrer
Funktion als Vorsitzende des Fachausschusses.
Der Vorsitzende unterbreitet
den Vorschlag, den ersten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PIRATEN in
zwei Abstimmungen aufzuteilen:
Abstimmungsergebnis zum
ersten Teil – Evaluierung:
Ja: 22, Nein: 13, Enthaltung
8,
mehrheitlich angenommen;
Abstimmungsergebnis zum
zweiten Teil – Rekommunalisierung:
Ja: 17, Nein: 29, Enthaltung:
1,
mehrheitlich abgelehnt.
2. Änderungsantrag zur
Änderung der Fahrzeit:
Ja: 14, Nein: 27, Enthaltung:
3,
mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss moniert Herr
Papendieck, dass der Antrag der Fraktion SPD bezüglich der Stellungnahme 236 in
Abwägung von der Stadt Beeskow zur Verlängerung des RB 35 von Bad Saarow nach
Beeskow, unter Ausschluss des Güterverkehrs, nicht erwähnt worden sei; Die
Gemeinde in Beeskow hätte mehrheitlich zugestimmt, Bad Saarow befände sich noch
in der Diskussion dazu. Die Einstufung sollte in Stufe C anstatt A1 erfolgen.
Laut Auskunft der Verwaltung
sei dieser Antrag bereits eingearbeitet worden.
Herr Schroeder stimmt Herrn
Papendieck zu, es müsste jedoch klar sein, dass der Güterverkehr wegen des
Anwohnerschutzes z. B. in Bad Saarow ausgeschlossen wird und auf bestimmten
Abschnitten Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden.
Um Abstimmung über den Antrag der Fraktion SPD wird gebeten:
Abstimmungsergebnis: Ja:
Mehrheit, Nein: 4, Enthaltung: 13
mehrheitlich zugestimmt.
Um Abstimmung über die
Beschlussvorlage wird gebeten.
-
Pause –