Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Aufhebungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes
„Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des LOS“ vom 09.05.2000.
Sachdarstellung:
Der
Eigenbetrieb „Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des LOS“ soll mit
Ablauf des 31.12.2006 aufgelöst werden. Damit wird auch die Betriebssatzung
hinfällig und muss aufgehoben werden.
Die
Aufhebungssatzung tritt mit Ablauf des 31.12.2006 in Kraft.
Anlage
1:
Aufhebungssatzung
zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Burg Beeskow, Kultur- und
Bildungszentrum des LOS“
keine
Anlagen:
Aufhebungssatzung
zur Betriebssatzung des
Eigenbetriebes „Burg Beeskow, Kultur- und
Bildungszentrum
des LOS“
Auf Grundlage der §§ 5 Abs. 1 und 29 Abs. 2 Nr. 9,23 Landkreisordnung für das Land Brandenburg hat der Kreistag des Landkreises Oder-Spree in der Sitzung am 20.09.2006 nachfolgende Aufhebungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des LOS“ beschlossen:
§ 1
Aufhebung
der Betriebssatzung
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des LOS“ vom 09.05.2000, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Oder-Spree Nr. 65 vom 24.05.2000, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Ablauf des 31.12.2006 in Kraft.
Beeskow, den ……………………………
Manfred Zalenga
Landrat