Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Fürstenwalde auf 4 –
5 Züge je Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2007/08.
Sachdarstellung:
Das
Geschwister-Scholl-Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree ist
gegenwärtig 3-zügig genehmigt.
Das
heißt, am Gymnasium dürfen nicht mehr als 3 Klassen pro Jahrgangsstufe beschult
werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Einrichtung einer weiteren Klasse
möglich.
Da das
Städtische Gymnasium seit 2 Jahren keine 7. Klassen mehr einrichten konnte und
sich in Auflösung befindet, muss der Bedarf an Gymnasialplätzen an Schulen in
öffentlicher Trägerschaft durch das Geschwister-Scholl-Gymnasium gedeckt
werden.
Neben
den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Jahrgangsstufe 6 der Fürstenwalder
Grundschulen wählen vorrangig Schülerinnen und Schüler aus folgenden Schulen
das Gymnasium in Fürstenwalde nach der 6. Jahrgangsstufe an:
Grundschule Heinersdorf
Grundschule Briesen
Grund- und Oberschule Bad Saarow
Grundschule Storkow
Grundschule Spreenhagen
Damit
ist mit einer jährlichen Anmeldezahl von ca. 100 – 140 für das
Geschwister-Scholl-Gymnasium zu rechnen, die die Bildung von 4 – 5 Klassen im
Jahrgang erfordert.
Da die
Kapazitäten für ein 4- bis 5-zügiges Gymnasium im Gebäude der Frankfurter
Straße nicht ausreichen, wird das Gebäude des ehemaligen Städtischen Gymnasiums
dem Landkreis von der Stadt Fürstenwalde als weiterer Standort für das
Geschwister-Scholl-Gymnasium kostenlos zur Verfügung gestellt. Beide Gebäude
befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander (5 Minuten Fußweg).
Die
Zügigkeitserhöhung ist mit dem Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) abgestimmt
und bedarf gemäß § 105 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes der Genehmigung
durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Die Einnahmen und Ausgaben
für die Erweiterung des kreislichen Gymnasiums sind noch nicht Bestandteil des
Planentwurfes 2007. Sie werden im Rahmen der Überarbeitung bis zur
Beschlussfassung in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.
Für das Haushaltsjahr 2007
ergibt sich für den Kreishaushalt eine zusätzliche Belastung in Höhe von 150,0
T€, da die Zahlung der Schulkostenpauschale für die weiterführenden Schulen
durch den LOS rückwirkend erfolgt. Ab 01.01.2008 entfällt die Zahlung dieser
Schulkostenpauschale an die Stadt Fürstenwalde. Dadurch und durch die
Einsparung bei Miete und Nutzungsentgelten ergibt sich für den Kreishaushalt eine
Entlastung von ca. 100 T€.
gez. Wellmer
Amtsleiterin