Betreff
Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium Fürstenwalde
Vorlage
078/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Erhöhung der Zügigkeit am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Fürstenwalde auf 4 – 5 Züge je Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2007/08.

Sachdarstellung:

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises Oder-Spree ist gegenwärtig 3-zügig genehmigt.

 

Das heißt, am Gymnasium dürfen nicht mehr als 3 Klassen pro Jahrgangsstufe beschult werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich.

Da das Städtische Gymnasium seit 2 Jahren keine 7. Klassen mehr einrichten konnte und sich in Auflösung befindet, muss der Bedarf an Gymnasialplätzen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft durch das Geschwister-Scholl-Gymnasium gedeckt werden.

 

Neben den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Jahrgangsstufe 6 der Fürstenwalder Grundschulen wählen vorrangig Schülerinnen und Schüler aus folgenden Schulen das Gymnasium in Fürstenwalde nach der 6. Jahrgangsstufe an:

 

            Grundschule Heinersdorf

            Grundschule Briesen

            Grund- und Oberschule Bad Saarow

            Grundschule Storkow

            Grundschule Spreenhagen

 

Damit ist mit einer jährlichen Anmeldezahl von ca. 100 – 140 für das Geschwister-Scholl-Gymnasium zu rechnen, die die Bildung von 4 – 5 Klassen im Jahrgang erfordert.

Da die Kapazitäten für ein 4- bis 5-zügiges Gymnasium im Gebäude der Frankfurter Straße nicht ausreichen, wird das Gebäude des ehemaligen Städtischen Gymnasiums dem Landkreis von der Stadt Fürstenwalde als weiterer Standort für das Geschwister-Scholl-Gymnasium kostenlos zur Verfügung gestellt. Beide Gebäude befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander (5 Minuten Fußweg).

 

Die Zügigkeitserhöhung ist mit dem Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) abgestimmt und bedarf gemäß § 105 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Einnahmen und Ausgaben für die Erweiterung des kreislichen Gymnasiums sind noch nicht Bestandteil des Planentwurfes 2007. Sie werden im Rahmen der Überarbeitung bis zur Beschlussfassung in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet.

 

Für das Haushaltsjahr 2007 ergibt sich für den Kreishaushalt eine zusätzliche Belastung in Höhe von 150,0 T€, da die Zahlung der Schulkostenpauschale für die weiterführenden Schulen durch den LOS rückwirkend erfolgt. Ab 01.01.2008 entfällt die Zahlung dieser Schulkostenpauschale an die Stadt Fürstenwalde. Dadurch und durch die Einsparung bei Miete und Nutzungsentgelten ergibt sich für den Kreishaushalt eine Entlastung von ca. 100 T€.

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin