Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Werkleitung des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens (KWU) für das Wirtschaftsjahr 2005
Vorlage
079/2006
Aktenzeichen
Schu-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

 

1. den Jahresabschluss 2005 des KWU mit Lagebericht,

 

2. den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresverlust im hoheitlichen

    Betrieb in Höhe von 276.000,73 € mit den Gewinnvorträgen der Vorjahre aus diesem Bereich

    zu verrechnen und

    den Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 10.465,96 € auf neue

    Rechnung vorzutragen,

 

3. die Werkleitung des KWU für das Wirtschaftsjahr 2005 zu entlasten.

 

 

 

Sachdarstellung:

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Abs.4, 5 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2005. 

 

Die Bilanz zum 31.12.2005 wurde durch den vom Kommunalen Prüfungsamt des Innenministeriums des Landes Brandenburg beauftragten Wirtschaftsprüfer Dirk Peter Wilding, Schöneiche geprüft.

 

Das Kommunale Prüfungsamt übergab den Jahresabschlussbericht 2005 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen (§ 6 Abs. 3 Satz 3 JapV) zum erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.

 

Im Wirtschaftsjahr 2005 wurde im hoheitlichen Betrieb ein Jahresverlust in Höhe von 276.000,73 € und im Betrieb gewerblicher Art ein Jahresüberschuss in Höhe von

10.465,96 € erwirtschaftet. Per Saldo ist laut Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Jahresverlust in Höhe von 265.534,77 € zu verzeichnen. Die Behandlung des  Jahresergebnisses soll getrennt nach der Entstehung eines Verlustes oder Überschusses im jeweiligen Betrieb erfolgen; d.h., der Jahresverlust im hoheitlichen Betrieb in Höhe von 276.000,73 € wird mit den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnvorträgen in diesem Bereich verrechnet und der Jahresüberschuss im Betrieb gewerblicher Art wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Anlagen:

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2005

-Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2005

-Bilanz zum 31.12.2005

-Gewinn- und Verlustrechnung und Erfolgsübersicht zum 31.12.2005

 

finanzielle Auswirkungen: nein