Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
des Landkreises Oder-Spree beschließt, den Schlussbericht des Rechnungs- und
Gemeindeprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Sachdarstellung:
Nach § 29 Abs. 2 Nr. 15 Landkreisordnung beschließt der Kreistag über die geprüfte Jahresrechnung. Der Schlussbericht über die durchgeführte Prüfung bildet eine der Grundlagen für die Beschlussfassung.
Der Schlussbericht dient dem Kreistag als Beratungsgrundlage: er ist daher eine verwaltungsinterne Unterlage, die von ihrer Natur her nicht für eine Veröffentlichung bestimmt sein kann. Die Entscheidung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Schlussbericht oder einzelne Teile seines Inhaltes ist damit dem Kreistag vorbehalten.
Finanzielle Auswirkungen: nein
gez. M. Krüger
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses