Betreff
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und den Lagebericht, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des Landkreises Oder-Spree" für da
Vorlage
047/2007
Aktenzeichen
Schu-Fre
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. Der geprüfte Jahresabschluss 2006 mit Lagebericht des Eigenbetriebes „Burg Beeskow,

    Kultur- und Bildungszentrum des Landkreises Oder-Spree“ wird festgestellt,

 

2. der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 1.700,82 € wird gegen das Eigenkapital

    gebucht,   

 

3. die Werkleitung des Eigenbetriebes wird für das Wirtschaftsjahr 2006 entlastet.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2006. 

 

Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat den Eigenbetrieb „Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des Landkreises Oder-Spree“ mit  Bescheid vom 2.6.2006 von der Jahresabschlussprüfung 2006 befreit. Mit Beschluss des Kreistages vom 24.9.2002 wurde die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens des Eigenbetriebes auf das Rechnungs -und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises (RPA) übertragen.

 

Das RPA hat in seiner Prüfung festgestellt, dass sich auf Grund des vorliegenden Jahresab-schlusses 2006 keine Tatsachen ergeben, die einer Entlastung des Werkleiters gem. § 27 EigV i.V.m. § 117 GO entgegenstehen und somit die Entlastungsempfehlung ausgesprochen. 

 

Der Kreistag hat mit Beschluss 52/17/2006 vom 20.9.2006 beschlossen, den Eigenbetrieb

„Burg Beeskow, Kultur- und Bildungszentrum des Landkreises Oder-Spree“ mit Ablauf des 31.12.2006 aufzulösen. Der vorliegende Jahresabschluss bildet zugleich die Abschlussbilanz für den Eigenbetrieb.

Das Sondervermögen fällt dem Vermögen des Landkreises Oder-Spree zu.

 

Der Jahresverlust ist ein nicht liquiditätswirksamer Buchverlust, der gegen das Eigenkapital gebucht wird.

Der Eigenbetrieb wies zum 31.12.2006 einen  Bestand an liquiden Mitteln (Barkapital) in Höhe von 8034,08 € aus. Der Kassenbestand wurde von der Kreiskasse übernommen.   

 

 

 

Anlagen:

 

-Bilanz zum 31.12.2006

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2006

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2006

-Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Entlastungsempfehlung für die  

 Werkleitung des Eigenbetriebes