Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt zur
Finanzierung der Kindertagesbetreuung eine überplanmäßige Ausgabe in der
Haushaltsstelle 46400/71200 in Höhe von 202.900 € (kommunale Träger) und in der
Haushaltsstelle 46400/71800 in Höhe von 430.400 € (freie Träger).
Sachdarstellung:
In der Haushaltsplanung für
das Jahr 2007 wurde vom Durchschnitt der Stichtagserfassungen der gemeldeten Kinder
in den Kindertagesstätten des Jahres 2006 ausgegangen (Stichtage: 01.12; 01.03.;
01.06.; 01.09.).
Die Planzahlen weichen zum
Teil deutlich von den tatsächlichen Stichtagsmeldungen 2007 ab.
Betreuungsart |
Kinderzahlen 2006 |
Kinderzahlen 2007 |
Differenz |
Krippe |
6.017 |
6.216 |
199 |
Kiga |
17.774 |
17.423 |
-351 |
Hort |
14.927 |
16.895 |
1.968 |
Ein weiterer Grund für die
Mehrausgabe ist die Gewährung des Bestandsschutzes.
Seit 1. Juli 2007 gilt die
Novellierung des Kita-Gesetzes des Landes Brandenburg. Darin ist festgelegt,
dass Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung verloren haben (z. B. durch
Arbeitslosigkeit eines Elternteils), im Umfang der Mindestbetreuungszeit (30
Stunden wöchentlich) weiter betreut werden sollen. Dieser Bestandsschutz wurde
durch Einzelfallentscheidungen bereits im ersten Halbjahr 2007 gewährt.
Gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz
ist die Finanzierung der vertraglich belegten Plätze eine gesetzliche
Verpflichtung.
Der Mehrbedarf beträgt
insgesamt 729.000 €, davon werden 95.700 € durch Zuschüsse des Landes zur
Gewährung des Bestandsschutzes gedeckt.
Somit ergibt sich eine
überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 633.300 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Überplanmäßige Ausgabe von
633.300 € (davon 202.900 € für kommunale Träger und
430.400 € für freie Träger)
Die überplanmäßige Ausgabe
kann gedeckt werden durch
45510/76100 5.000 €
45550/76000 15.000 €
45570/77000 263.300 €
45600/76002 40.000 €
45600/77002 120.000 €
45500/76100 100.000 €
45610/76200 10.000 €
45610/77001 80.000 €
Stellungnahme der Kämmerei:
Die überplanmäßigen Ausgaben sind unabweisbar und
unvorhersehbar. Die Deckung der Mehrausgaben kann im Rahmen der durch das
Jugendamt bewirtschafteten Mittel gesichert werden.
gez. Wellmer