Betreff
Finanzierung der Kindertagesbetreuung - Überplanmäßige Ausgabe
Vorlage
055/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46400/71200 in Höhe von 202.900 € (kommunale Träger) und in der Haushaltsstelle 46400/71800 in Höhe von 430.400 € (freie Träger).

Sachdarstellung:

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2007 wurde vom Durchschnitt der Stichtagserfassungen der gemeldeten Kinder in den Kindertagesstätten des Jahres 2006 ausgegangen (Stichtage: 01.12; 01.03.; 01.06.; 01.09.).

 

Die Planzahlen weichen zum Teil deutlich von den tatsächlichen Stichtagsmeldungen 2007 ab.

 

Betreuungsart

Kinderzahlen 2006

Kinderzahlen 2007

Differenz

Krippe

6.017

6.216

199

Kiga

17.774

17.423

-351

Hort

14.927

16.895

1.968

 

Ein weiterer Grund für die Mehrausgabe ist die Gewährung des Bestandsschutzes.

Seit 1. Juli 2007 gilt die Novellierung des Kita-Gesetzes des Landes Brandenburg. Darin ist festgelegt, dass Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung verloren haben (z. B. durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils), im Umfang der Mindestbetreuungszeit (30 Stunden wöchentlich) weiter betreut werden sollen. Dieser Bestandsschutz wurde durch Einzelfallentscheidungen bereits im ersten Halbjahr 2007 gewährt.

 

Gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz ist die Finanzierung der vertraglich belegten Plätze eine gesetzliche Verpflichtung.

 

Der Mehrbedarf beträgt insgesamt 729.000 €, davon werden 95.700 € durch Zuschüsse des Landes zur Gewährung des Bestandsschutzes gedeckt.

 

Somit ergibt sich eine überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 633.300 €.

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Ausgabe von 633.300 € (davon 202.900 € für kommunale Träger und

430.400 € für freie Träger)

 

Die überplanmäßige Ausgabe kann gedeckt werden durch

            45510/76100                     5.000 €

            45550/76000                   15.000 €

            45570/77000                 263.300 €

            45600/76002                   40.000 €

            45600/77002                 120.000 €

            45500/76100                 100.000 €

            45610/76200                   10.000 €

            45610/77001                   80.000 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die überplanmäßigen Ausgaben sind unabweisbar und unvorhersehbar. Die Deckung der Mehrausgaben kann im Rahmen der durch das Jugendamt bewirtschafteten Mittel gesichert werden.

 

gez. Wellmer