Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hebt die
Bestellung von Herrn Erich Hentschel, Sachbearbeiter der unteren Wasserbehörde, als Vertreter des
Landkreises in den Wasserunterhaltungsverbänden auf und beauftragt den Landrat mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe.
Sachdarstellung:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2
des Gesetzes über die Bildung von Wasserunterhaltungsverbänden vom 13.3.1995
(GVBl. I, S. 14) sind auch Kreise als Eigentümer von Grundstücken, die nicht
der Grundsteuerpflicht unterliegen, Mitglied dieser Unterhaltungsverbände.
Durch
Kreistagsbeschluss am 7.5.1996 (BV 44/96) wurde der Mitarbeiter der unteren
Wasserbehörde, Herr Erich Hentschel als Vertreter gewählt.
Da die untere
Wasserbehörde gleichzeitig Fachaufsicht
der Wasserunterhaltungsverbände ist, kam es in der Vergangenheit zu
Interessenskollisionen. Nachteilig ist auch, dass keine Regelung im
Verhinderungsfall getroffen wurde. Es wird vorgeschlagen, den Landrat mit der
Vertretung in diesen Verbänden zu
beauftragen.
Finanzielle
Auswirkungen: keine