Betreff
Bestellung von Vertretern in den Wasser- und Bodenverbänden
Vorlage
056/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hebt die Bestellung von Herrn Erich Hentschel, Sachbearbeiter der  unteren Wasserbehörde, als Vertreter des Landkreises in den Wasserunterhaltungsverbänden auf und beauftragt den Landrat  mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Bildung von Wasserunterhaltungsverbänden vom 13.3.1995 (GVBl. I, S. 14) sind auch Kreise als Eigentümer von Grundstücken, die nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen, Mitglied dieser Unterhaltungsverbände.

Durch Kreistagsbeschluss am 7.5.1996 (BV 44/96) wurde der Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde, Herr Erich Hentschel als Vertreter gewählt.

 

Da die untere Wasserbehörde gleichzeitig Fachaufsicht  der Wasserunterhaltungsverbände ist, kam es in der Vergangenheit zu Interessenskollisionen. Nachteilig ist auch, dass keine Regelung im Verhinderungsfall getroffen wurde. Es wird vorgeschlagen, den Landrat mit der Vertretung in diesen  Verbänden zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen:   keine