Betreff
Verwaltungsgebührensatzung für den Landkreis Oder-Spree
Vorlage
055/2008
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
Sachdarstellung:
Die Landkreise können gem.
dem KAG Verwaltungsgebühren erheben.
Verwaltungsgebühren werden
als Gegenleistung für gebührenpflichtige Amtshandlungen der Verwaltung erhoben.
Verwaltungsgebühren dürfen nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung
von dem Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar
begünstigt.
Die momentane Verwaltungsgebührensatzung entspricht nicht mehr den Gesetzlichkeiten.
Anlagen:
Verwaltungsgebührensatzung
Verwaltungsgebührenordnung der Landesregierung