Betreff
Verwaltungsgebührensatzung für den Landkreis Oder-Spree
Vorlage
055/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Sachdarstellung:

 

Die Landkreise können gem. dem KAG Verwaltungsgebühren erheben.

Verwaltungsgebühren werden als Gegenleistung für gebührenpflichtige Amtshandlungen der Verwaltung erhoben. Verwaltungsgebühren dürfen nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt.

 

Die momentane Verwaltungsgebührensatzung entspricht nicht mehr den Gesetzlichkeiten.

Anlagen:

 

Verwaltungsgebührensatzung

Verwaltungsgebührenordnung der Landesregierung