Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes "Rettungsdienst" für das Wirtschaftsjahr 2006
Vorlage
003/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

1. den geprüften Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes „Rettungsdienst“ mit

    Lagebericht,

 

2. den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 165.626,82 € auf neue Rechnung

    vorzutragen                                      

 

3. die Werkleitung des Eigenbetriebes „Rettungsdienst“ für das Wirtschaftsjahr 2006

    zu entlasten,

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gem. § 7 Abs.4, 5 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27.03.1995 (GVBl. II S.314), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.11.2001 (GVBl. II S.639), über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2006. 

 

Die Bilanz zum 31.12.2006 wurde durch das vom Kommunalen Prüfungsamt des Innen-ministeriums des Landes Brandenburg beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen Bender und Kollegen GmbH, Strausberg geprüft.

 

Das Kommunale Prüfungsamt übergab den Jahresabschlussbericht 2006 mit dem Vermerk, dass keine eigenen Feststellungen (§ 6 Abs. 3 Satz 3 JapV) zum erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen wurden und auf eine Erörterung des Prüfungsergebnisses in einer Schlussbesprechung verzichtet wird.

 

Der Jahresverlust in Höhe von 165.626,82 € soll gem. § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Das Jahresergebnis 2006 wurde im Wesentlichen durch Forderungsverluste und Wert-berichtigungen in Höhe von 135.615 € negativ beeinflusst. Auf Grund fehlender Satzungen zwischen dem 30.3.2000 und dem 30.9.2002 waren erhobene aber nicht gezahlte Benutzungsgebühren nicht einklagbar und mussten ergebniswirksam ausgebucht werden.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde für das Jahr 2006 eine Kostenüberdeckung ermittelt. Da Kostenüberdeckungen nach § 10 Abs. 3 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz im nächsten oder spätestens übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen sind, wurde dafür in 2006 eine aufwandswirksame Rückstellung in Höhe von 570.800 € gebildet.

In den Verhandlungen mit den Krankenkassen zur KLR 2008 wurde vereinbart, dass   537.195 € für das Jahr 2006 zurückzuzahlen sind. Demzufolge müssen Rückstellungen in Höhe von 33.605 € nicht in Anspruch genommen werden und sind ertragswirksam aufzulösen. Die ertragswirksame Auflösung  erfolgt jedoch erst mit dem nächsten Jahresabschluss und hat keinen Einfluss mehr auf das Jahresergebnis 2006.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:   nein

 

 

 

 

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Landrat / Dezernent

 

Anlagen:

 

-Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2006

-Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2006

-Bilanz zum 31.12.2006

-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2006