Betreff
Jugendförderplan 2008 - 2011 - Fortschreibung -
Vorlage
005/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes 2008 – 2011 als Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan.

 

Sachdarstellung:

 

Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe-  § 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre durch den Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Jugendförderplan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes 2007 – 2010. Im Mittelpunkt stehen die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und der Maßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe, sowie die Vorbereitung der Umsetzung des Personalprogramms in der Förderetappe 2009 - 2011.

 

 

Im Rahmen des Haushalts.

 

Anlagen:

Jugendförderplan 2008 - 2011