Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des
Jugendförderplanes 2008 – 2011 als Arbeitsgrundlage und Bestandteil der
Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan.
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz
zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten
Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- § 24 die jährliche Erstellung eines
Jugendförderplanes für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre
durch den Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Der Jugendförderplan
ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der
vorliegende Jugendförderplan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes
2007 – 2010. Im Mittelpunkt stehen die qualitative Weiterentwicklung der
Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und der Maßnahmen im Rahmen
der Jugendberufshilfe, sowie die Vorbereitung der Umsetzung des
Personalprogramms in der Förderetappe 2009 - 2011.
Im Rahmen des Haushalts.
Anlagen:
Jugendförderplan 2008 -
2011