Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des
Landkreises Oder-Spree beschließt, den Schlussbericht des Rechnungs- und
Gemeindeprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Sachdarstellung:
Nach § 29 Abs. 2 Nr. 15
Landkreisordnung beschließt der Kreistag über die geprüfte Jahresrechnung. Der
Schlussbericht über die durchgeführte Prüfung bildet eine der Grundlagen für
die Beschlussfassung.
Der Schlussbericht dient
dem Kreistag als Beratungsgrundlage: er ist daher eine verwaltungsinterne
Unterlage, die von ihrer Natur her nicht für eine Veröffentlichung bestimmt
sein kann. Die Entscheidung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den
Schlussbericht oder einzelne Teile seines Inhaltes ist damit dem Kreistag
vorbehalten.
nein