Betreff
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung des grundhaften Ausbaues der K 6735 von Falkenberg (L 38) bis Wilmersdorf (L 348), Abschnitte 10 und 20
Vorlage
020/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6735 von der L 38 in Falkenberg bis zur L 384 in Wilmersdorf auf einer Länge von ca. 3.472 m, einschließlich anteiliger Ortslagen.

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes des LOS, Beschluss – Nr. 116/9/99, soll im Jahr 2008 der grundhafte Ausbau der Kreisstraße K 6735 planerisch vorbereitet werden.

 

Die gesamte bituminöse Fahrbahn der Straße ist durch Längs- und Querunebenheiten, Flickungen und Randabbrüche sowie durch Flickungen mit partieller Überfettung gekennzeichnet. Stellenweise tritt die Schottertragschicht bereits durch die dünne Asphaltdecke. Die bituminöse Befestigung ist bezogen auf die Gesamttrasse zwischen 2 cm - 7 cm stark. Darunter befindet sich eine Tragschicht aus Feldsteinpflaster bzw. Kalksteinschotter. Der vorhandene Schichtenaufbau ist nicht frostsicher gegündet.

 

Obwohl der Fahrbahnaufbau auf der K 6735 nicht der RStO 01 entspricht, treten augenscheinlich keine tragfähigkeitsbedingten Schäden wie Absackungen auf. Probleme bestehen hauptsächlich in den Randbereichen durch die zwischen 3,70 m und 4,50 m liegende, viel zu geringe Fahrbahnbreite. Im Begegnungsfall weicht der Verkehr auf den vorhanden Sommerweg bzw. auf die Bankette aus. Aus der ständigen Belastung durch Überfahren der Fahrbahnrandbereiche resultiert die Vielzahl der Kantenabbrüche.

 

Fahrbahnentwässerungsanlagen sind in den Ortslagen Falkenberg, Vorwerk Wilmersdorf und Wilmersdorf nicht vorhanden. Bislang sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser in den Fahrbahnrandbereichen, wo es anschließend langsam versickert. Die Entwässerung auf den freien Strecken erfolgt über die Bankette. Diese sind gegenwärtig verwachsen und ragen zumeist über die vorhandene Fahrbahn, wodurch eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus lassen die Bankette aufgrund des eingebauten Materials nur ein geringes Versickern des Wassers zu.

 

Künftig soll die Entwässerung der Ortslagen in einem geschlossenen System erfolgen. Die Ableitung des Oberflächenwassers ist über die vorhandene Vorflut (Teich in Falkenberg, Gräben in Wilmersdorf) gewährleistet. Außerhalb der Ortslagen wird das Oberflächenwasser in Straßenmulden gefasst.

 

In den Ortslagen sollen nach Auskunft des Amtes Odervorland die Gehwege saniert bzw. neu angelegt werden. Dazu beabsichtigt die Verwaltung mit dem Amt/der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die sowohl den Bau eines 460 m langen Gehweges in der Ortslage Falkenberg als auch eines 420 m langen Gehweges in der Ortslage Wilmersdorf zum Gegenstand hat. Des Weiteren besteht das Erfordernis, die in der Verantwortung der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf stehenden Bushaltestellen dem neuen Straßenkörper anzupassen.

 

Verkehrsbelegung Stand 2003:           930 Kfz  davon  875 PKW

(Kfz/24 h)                                                                               55 LKW

                                                                                                15 Wagenläufe ÖPNV

 

Der Straßenausbau wird auf der vorhandenen Trasse in Bauklasse IV mit einem Regelquerschnitt (RQ 7,5) von 5,50 m erfolgen. Im Zuge der Planungsphase gilt es zu prüfen, inwiefern auf den freien Streckenabschnitten unter Nutzung des vorhandenen Schichtenaufbaus der Fahrbahn ein Hocheinbau technisch vertretbar ist. In den Ortslagen Falkenberg und Wilmersdorf ist aufgrund der örtlichen Zwangspunkte (Einfahrten, Zäune) ein grundhafter Ausbau konzipiert. Die Entwurfsgeschwindigkeit Ve  soll in den Ortslagen

50 km/h und außerorts 70 km/h betragen.

 

Die Kreisverwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen der Entwurfsplanung (RE-gerecht) zur finanziellen Absicherung der Baumaßnahme einen Fördermittelantrag gemäß GVFG

(75 % ige Förderung) an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost zu stellen.

 

Mit der Verbreiterung der Straße ist zwangsläufig ein Eingriff in den vorhandenen Naturhaushalt verbunden. Die im Rahmen der Planung ermittelte Neuversiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen. Etwaig erforderliche Baumfällungen sollen durch Neupflanzungen im Verhältnis 1:1 ersetzt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja        

                      

Durch den grundhaften Ausbau/bzw. Hocheinbau der Straße wird der erforderliche  Instandsetzungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mahd, Winterdienst, Reinigung, Lichtraumschnitt usw.) reduzieren sich geringfügig.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kosten-schätzung des Amtes 61

 

Bau                         555.000,- €

(Abschnitt 10)                  

Planung                    75.000,- €

(Abschnitt 10)

 

 

Bau                      1.085.400,- €   

(Abschnitt 20)

Planung                    67.600,- €

(Abschnitt 20)   

 

 

 

Objektbezogene Einnahmen

 

 

 

Zuweisung v. Land       400.000,- €

(Abschnitt 10)                               

Anteil Gemeinde            46.800,- €

(Abschnitt 10)

 

 

Zuweisung v. Land       750.000,- €

(Abschnitt 20)                               

Anteil Gemeinde            43.700,- €

(Abschnitt 20)

 

 

 Veranschlagung:

 

entsprechend dem beschlossenen HH-Plan 2008 und dem mittelfristigen Finanzplan 2009 - 2011

 

bisher bereitgestellt im VmH

2006

 

Planung                       14.700,- €

(Abschnitt 10)

 

im Haushaltsplan

2008

 

Planung                       35.300,- €

(Abschnitt 10)

 

im mittelfristigen Finanzplan

2009

 

Zuweisung v. Land

(Abschnitt 10)

Bau                            400.000,- €

(Abschnitt 10)

Planung                       25.000,- €

(Abschnitt 10)

 

im mittelfristigen Finanzplan

2010

 

Zuweisung v. Land

(Abschnitt 10)

Anteil Gemeinde

(Abschnitt 10)

Bau                            155.000,- €          

(Abschnitt 10)

 

Zuweisung v. Land

(Abschnitt 20)

Bau                            538.700,- €

(Abschnitt 20)

Planung                       67.600,- €          

(Abschnitt 20)

 

im mittelfristigen Finanzplan

2011

 

Zuweisung v. Land

(Abschnitt 20)

Anteil Gemeinde

(Abschnitt 20)

Bau                            546.700,- €          

(Abschnitt 20)

 

 

 

HH-Stelle

 

 

65000 95135

 

 

Investionsnummer

 

 

54210 351012

 

 

 

 

 

54210 351013

 

54210 351011

 

54210 351012

 

 

 

 

 

54210 351013

 

54210 351014

 

54210 351011

 

 

54210 352013

 

54210 352011

 

54210 352012

 

 

 

 

 

54210 352013

 

54210 352014

 

54210 352011

 

Objektbezogene Einnahmen

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

 

                  

                   

                        

                  

 

 

 

     

                                300.000,- €                        

 

 

 

 

 

             

 

 

 

                                100.000,- €

                                 

                                  46.800,- €

 

 

 

 

                                404.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                346.000,- €

  

                                  43.700,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die unter „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Haushaltsansätze für den grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 6735 von Falkenberg (L38) bis Wilmersdorf (L 384) wurden geprüft. Die Angaben zur Planung und zum Bau der Maßnahme stimmen mit den Ansätzen des beschlossenen Haushaltsplanes 2008 und des mittelfristigen Finanzplanes bis 2011 überein. Zuweisungen vom Land wurden in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten geplant. Der Eigenanteil der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf wurde in Höhe der Bau- und Planungskosten für die Gehwege in den Ortslagen Falkenberg (Abschnitt 10) und Wilmersdorf (Abschnitt 20) im mittelfristigen Finanzplan 2010 und 2011 eingestellt.

 

 

 

gez. Hariett Wellmer

Amtsleiterin

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug