Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der Planung und Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der K 6735
von der L 38 in Falkenberg bis zur L 384 in Wilmersdorf auf einer Länge von ca.
3.472 m, einschließlich anteiliger Ortslagen.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes des LOS, Beschluss – Nr. 116/9/99, soll im Jahr 2008 der grundhafte Ausbau der Kreisstraße K 6735 planerisch vorbereitet werden.
Die gesamte bituminöse Fahrbahn der Straße ist durch Längs- und Querunebenheiten, Flickungen und Randabbrüche sowie durch Flickungen mit partieller Überfettung gekennzeichnet. Stellenweise tritt die Schottertragschicht bereits durch die dünne Asphaltdecke. Die bituminöse Befestigung ist bezogen auf die Gesamttrasse zwischen 2 cm - 7 cm stark. Darunter befindet sich eine Tragschicht aus Feldsteinpflaster bzw. Kalksteinschotter. Der vorhandene Schichtenaufbau ist nicht frostsicher gegündet.
Obwohl der Fahrbahnaufbau auf der K 6735 nicht der RStO 01 entspricht, treten augenscheinlich keine tragfähigkeitsbedingten Schäden wie Absackungen auf. Probleme bestehen hauptsächlich in den Randbereichen durch die zwischen 3,70 m und 4,50 m liegende, viel zu geringe Fahrbahnbreite. Im Begegnungsfall weicht der Verkehr auf den vorhanden Sommerweg bzw. auf die Bankette aus. Aus der ständigen Belastung durch Überfahren der Fahrbahnrandbereiche resultiert die Vielzahl der Kantenabbrüche.
Fahrbahnentwässerungsanlagen sind in den Ortslagen Falkenberg, Vorwerk Wilmersdorf und Wilmersdorf nicht vorhanden. Bislang sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser in den Fahrbahnrandbereichen, wo es anschließend langsam versickert. Die Entwässerung auf den freien Strecken erfolgt über die Bankette. Diese sind gegenwärtig verwachsen und ragen zumeist über die vorhandene Fahrbahn, wodurch eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus lassen die Bankette aufgrund des eingebauten Materials nur ein geringes Versickern des Wassers zu.
Künftig soll die Entwässerung der Ortslagen in einem geschlossenen System erfolgen. Die Ableitung des Oberflächenwassers ist über die vorhandene Vorflut (Teich in Falkenberg, Gräben in Wilmersdorf) gewährleistet. Außerhalb der Ortslagen wird das Oberflächenwasser in Straßenmulden gefasst.
In den Ortslagen sollen nach Auskunft des Amtes Odervorland die Gehwege saniert bzw. neu angelegt werden. Dazu beabsichtigt die Verwaltung mit dem Amt/der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die sowohl den Bau eines 460 m langen Gehweges in der Ortslage Falkenberg als auch eines 420 m langen Gehweges in der Ortslage Wilmersdorf zum Gegenstand hat. Des Weiteren besteht das Erfordernis, die in der Verantwortung der Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf stehenden Bushaltestellen dem neuen Straßenkörper anzupassen.
Verkehrsbelegung Stand 2003: 930 Kfz davon 875 PKW
(Kfz/24 h) 55 LKW
15 Wagenläufe ÖPNV
Der Straßenausbau wird auf der
vorhandenen Trasse in Bauklasse IV mit einem Regelquerschnitt (RQ 7,5) von 5,50
m erfolgen. Im Zuge der Planungsphase gilt es zu prüfen, inwiefern auf den
freien Streckenabschnitten unter Nutzung des vorhandenen Schichtenaufbaus der
Fahrbahn ein Hocheinbau technisch vertretbar ist. In den Ortslagen Falkenberg
und Wilmersdorf ist aufgrund der örtlichen Zwangspunkte (Einfahrten, Zäune) ein
grundhafter Ausbau konzipiert. Die
Entwurfsgeschwindigkeit Ve soll in den Ortslagen
50 km/h
und außerorts 70 km/h betragen.
Die
Kreisverwaltung beabsichtigt, nach Vorliegen der Entwurfsplanung (RE-gerecht)
zur finanziellen Absicherung der Baumaßnahme einen Fördermittelantrag gemäß
GVFG
(75 %
ige Förderung) an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost zu stellen.
Mit der
Verbreiterung der Straße ist zwangsläufig ein Eingriff in den vorhandenen
Naturhaushalt verbunden. Die im Rahmen der Planung ermittelte Neuversiegelung
von bislang unversiegelten Flächen wird durch Entsiegelungsmaßnahmen
ausgeglichen. Etwaig erforderliche Baumfällungen sollen durch Neupflanzungen im
Verhältnis 1:1 ersetzt werden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Durch den grundhaften Ausbau/bzw. Hocheinbau der Straße wird der erforderliche Instandsetzungsaufwand am gesamten Straßenkörper in den folgenden zehn Jahren erheblich minimiert. Die jährlich erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Mahd, Winterdienst, Reinigung, Lichtraumschnitt usw.) reduzieren sich geringfügig.
Gesamtkosten der Maßnahme entsprechend der Kosten-schätzung des Amtes 61 Bau 555.000,- € (Abschnitt
10) Planung 75.000,- € (Abschnitt
10) Bau 1.085.400,- € (Abschnitt
20) Planung 67.600,- € (Abschnitt
20) |
|
Objektbezogene Einnahmen Zuweisung
v. Land 400.000,- € (Abschnitt
10) Anteil
Gemeinde 46.800,- € (Abschnitt
10) Zuweisung
v. Land 750.000,- € (Abschnitt
20) Anteil
Gemeinde 43.700,- € (Abschnitt
20) |
Veranschlagung:
entsprechend dem beschlossenen HH-Plan 2008 und dem mittelfristigen
Finanzplan 2009 - 2011
bisher bereitgestellt im VmH 2006 Planung 14.700,- € (Abschnitt
10) im
Haushaltsplan
2008 Planung 35.300,- € (Abschnitt
10) im mittelfristigen
Finanzplan 2009 Zuweisung
v. Land (Abschnitt
10) Bau 400.000,- € (Abschnitt 10) Planung 25.000,- € (Abschnitt
10) im mittelfristigen
Finanzplan 2010 Zuweisung
v. Land (Abschnitt
10) Anteil
Gemeinde (Abschnitt
10) Bau 155.000,- € (Abschnitt 10) Zuweisung
v. Land (Abschnitt
20) Bau 538.700,- € (Abschnitt
20) Planung 67.600,- € (Abschnitt 20) im mittelfristigen
Finanzplan 2011 Zuweisung
v. Land (Abschnitt
20) Anteil
Gemeinde (Abschnitt
20) Bau 546.700,- € (Abschnitt 20) |
HH-Stelle 65000 95135 Investionsnummer 54210 351012 54210 351013 54210 351011 54210 351012 54210 351013 54210 351014 54210 351011 54210 352013 54210 352011 54210 352012 54210 352013 54210 352014 54210 352011 |
Objektbezogene
Einnahmen
300.000,-
€ 100.000,- € 46.800,- € 404.000,- € 346.000,- € 43.700,- € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die
unter „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen Haushaltsansätze für den
grundhaften Ausbau der Kreisstraße K 6735 von Falkenberg (L38) bis Wilmersdorf
(L 384) wurden geprüft. Die Angaben zur Planung und zum Bau der Maßnahme
stimmen mit den Ansätzen des beschlossenen Haushaltsplanes 2008 und des
mittelfristigen Finanzplanes bis 2011 überein. Zuweisungen vom Land wurden in
Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten geplant. Der Eigenanteil der
Gemeinde Madlitz-Wilmersdorf wurde in Höhe der Bau- und Planungskosten für die
Gehwege in den Ortslagen Falkenberg (Abschnitt 10) und Wilmersdorf (Abschnitt
20) im mittelfristigen Finanzplan 2010 und 2011 eingestellt.
gez. Hariett Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug